Sie haben nach der Trennung von Ihrem Partner zu wenig Unterhalt erhalten? Ihnen wird nach der Scheidung der Umgang mit den gemeinsamen Kindern verweigert? Sie möchten Ihrer Ehe ohne Trauschein eine rechtssichere Basis geben? Es gibt viele Situationen, die die Einschaltung eines Familienanwalts erforderlich machen. Doch viele zögern und glauben, sich keinen Anwalt leisten zu können.
Aber ein Familienanwalt ist wirklich für jeden erschwinglich. Und es bringt Ihnen überzeugende Vorteile, sich so früh wie möglich von einem Familienanwalt beraten zu lassen. Damit machen Sie von Anfang an klar, dass Ihr Standpunkt professionell abgesichert ist.
Fragen kostet nichts. Oder vielleicht doch?
Scheuen Sie sich nicht, bereits bei der Anmeldung nach den Kosten des Beratungsgesprächs zu fragen. Sie werden erfahren, dass die Beratungskosten zwar vom Umfang und der Schwierigkeit abhängen, aber für die Erstberatung höchstens 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu zahlen sind. Weitere Gebühren werden Ihnen vom Anwalt im Rahmen des Gesprächs mitgeteilt.
Guter Rat ist wertvoll, aber nicht teuer.
Wichtig ist zunächst, dass die Gebühren des Anwalts ebenso wie die Kosten des Gerichts nach einem Gegenstands- oder Verfahrenswert berechnet werden. Der jeweilige Geschäftswert bestimmt die anfallenden Kosten. Es handelt sich um gesetzliche Gebühren, die sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) ergeben.
Oft wird angenommen, dass der Gegenstands- oder Verfahrenswert der zu zahlende Betrag ist. Das ist falsch! Er ist lediglich die Grundlage für die Kosten- und Gebührenberechnung. Die Höhe der jeweiligen Gebühr ergibt sich aus Tabellen des entsprechenden Gesetzes.
Beispiel: Bei einem Gegenstandswert von 5.000,00 € beträgt eine Anwaltsgebühr für eine durchschnittlich schwierige und nicht sehr aufwändige Tätigkeit 434,20 €. Sie kann für eine einfache Sache niedriger oder für eine umfangreiche und schwierige Angelegenheit höher ausfallen.
Der Unterschied, der den Unterschied macht
Es gibt unterschiedliche Gebühren für anwaltliche Leistungen außerhalb und im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Bearbeitung sowie nach der finanziellen Situation des Klienten. Wenn der Anwalt in derselben Sache zunächst außergerichtlich und später gerichtlich tätig wird, erfolgt eine teilweise Anrechnung der außergerichtlich entstandenen Gebühr.
Familienkonflikte sind häufig sehr komplex. Was sich für Sie als eine Angelegenheit darstellt, ist rechtlich oft zu trennen. Das führt dazu, dass in unterschiedlichen Angelegenheiten separat Gebühren entstehen, die zu einer Erhöhung der Gesamtkosten führen. Darüber sollte frühzeitig mit dem Anwalt gesprochen werden.
Zur umfassenden Information gehört auch, welcher Gegenstands- oder Verfahrenswert den Berechnungen zugrunde liegt. Maßgebend für die Anwaltsgebühren sind die Vorschriften des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen.
Außerhalb der gesetzlichen Gebühren besteht die Möglichkeit, mit dem Anwalt eine Vereinbarung über die zu zahlende Vergütung zu treffen. Allerdings kann nur für außergerichtliche Tätigkeiten eine geringere als die gesetzliche Gebühr vereinbart werden.
Ein möglicher Zuschuss von Vater Staat
Wenn Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen eher niedrig sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Ob Sie diese Beihilfe erhalten, sagt Ihnen Ihre Familienanwältin oder Ihr Familienanwalt. Bringen Sie dazu einfach alle notwendigen Unterlagen wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag etc. mit. Prozesskostenhilfe kann auch noch während des laufenden Prozesses beantragt werden – jedoch grundsätzlich nicht rückwirkend. Haben Sie vielleicht sogar eine Rechtsschutzversicherung? Dann brauchen Sie sich meist überhaupt nicht um die anfallenden Kosten zu kümmern. Ihr Familienanwalt klärt für Sie, ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz zum Tragen kommt.
Darüber hinaus können Sie in jedem Fall auf eine korrekte Abrechnung durch Ihren Familienanwalt vertrauen. Denn er weiß eines ganz genau: Nur wenn Sie mit seiner Leistung zufrieden sind und auch die Rechnung akzeptieren, werden Sie wieder seinen Rat in Anspruch nehmen.