Ein Fahrtenbuch führen: Was zu beachten ist

Ein Fahrtenbuch führen: Was zu beachten ist

Ein Fahrtenbuch kann als Auflage in einem Bußgeldverfahren verordnet werden. Die Fahrerhaftung in Deutschland besagt, dass der Bußgeldbescheid nur gegen den Fahrer vollstreckt werden kann. Wenn der Fahrer eines Fahrzeugs nach einer Ordnungswidrigkeit nicht ermittelt werden kann, kann die Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter erfolgen.

Falls weder der Fahrer noch der Fahrzeughalter Informationen preisgeben, kann die Behörde das Führen eines Fahrtenbuches in Betracht ziehen und anordnen. Diese Maßnahme ist mit Kosten verbunden. Nicht nur die Aufforderung zum Führen, sondern auch die Missachtung der Auflage und das falsche Ausfüllen des Fahrtenbuches können zu einem Bußgeld führen. Für die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuches kann die Behörde eine Gebühr von etwa 50 EUR verlangen.

Wer muss ein Fahrtenbuch führen?

Den betroffenen Fahrzeughaltern oder Fahrern ist oft unklar, wer ein Fahrtenbuch führen muss und wie man es tut. Laut der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) kann die zuständige Behörde gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.

Die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, richtet sich immer an den Fahrzeughalter. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, jeden Fahrer seines Fahrzeugs sowie alle Fahrten nachweisen zu können. Ist dies nicht möglich oder macht der Fahrzeughalter keine Angaben, kann die Behörde den Nachweis in Form des Fahrtenbuches anordnen. Diese Anordnung kann für einen bestimmten PKW oder für alle auf den Halter zugelassenen Fahrzeuge gelten.

Fahrtenbuch führen: Ab wann?

Wenn der Fahrzeughalter im Anhörungs- oder Zeugenfragebogen keine Angaben macht, wird das Bußgeldverfahren oft eingestellt. Um zukünftig oder bei wiederholt vorkommenden Verstößen mit demselben Fahrzeug den Fahrer nachvollziehen zu können, wird der Fahrzeughalter aufgefordert, ein Fahrtenbuch zu führen.

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So ist es für die Bußgeldbehörde und auch die Polizei dann möglich einzusehen, wann wer mit dem Fahrzeug gefahren ist. Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht oder Alkoholfahrten rechtfertigen grundsätzlich eine Fahrtenbuchauflage. Bei Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt oder einem Fahrverbot kann die Auflage angeordnet werden. Auch bei wiederholten Verstößen mit einem Verwarnungsgeld kann eine Fahrtenbuchauflage zur Folge haben.

Die Dauer der Auflage wird von der Behörde festgelegt. Eine Fahrtenbuchauflage ist üblicherweise auf etwa sechs Monate befristet, kann aber auf 24 Monate erhöht werden, beispielsweise bei einem groben Rotlichtverstoß. In einigen Fällen kann dies auch für mehr als zwei Jahre angeordnet werden.

Fahrtenbuch führen: Das ist zu beachten

Fahrer müssen das Fahrtenbuch ordnungsgemäß führen. Das Format, in dem ein Fahrtenbuch geführt wird, wird nicht vorgeschrieben. Hier können Vordrucke aus dem Schreibwarenhandel verwendet werden.

Es ist wichtig, die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, ernst zu nehmen und den Anweisungen der Behörde nachzukommen. Andernfalls können Bußgelder verhängt werden.

Ein Fahrtenbuch zu führen kann lästig sein, aber es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Auflage im Verhältnis zur begangenen Ordnungswidrigkeit stehen muss. Es ist ratsam, sich an die Regelungen zu halten und das Fahrtenbuch gewissenhaft zu führen, um etwaigen Problemen vorzubeugen.