Ein langfristiges Zuhause in Deutschland: Daueraufenthalt-EG und Niederlassungserlaubnis

Ein langfristiges Zuhause in Deutschland: Daueraufenthalt-EG und Niederlassungserlaubnis

Die Europäische Union hat mit der EU-Richtlinie 2003/109/EG einen Aufenthaltstitel geschaffen, der den Namen “Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG” trägt. Dieser unbefristete Titel ermöglicht es, uneingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt. Mit dieser Erlaubnis erlangt man den rechtlichen Status eines langfristig Aufenthaltsberechtigten. Zudem kann unter erleichterten Bedingungen auch in anderen EU-Staaten (außer Irland, Dänemark und dem Vereinigten Königreich) ein Aufenthalts- oder Niederlassungsrecht erworben werden. In Deutschland kann die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt beantragt werden, vorausgesetzt es liegen weitere Voraussetzungen wie ein gesicherter Lebensunterhalt und ausreichende Deutschkenntnisse vor.

Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG: Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG dient der Stabilisierung des Aufenthalts eines Ausländers in der Europäischen Union und ist unbefristet gültig. Sie berechtigt sowohl zur Beschäftigung als Arbeitnehmer als auch zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland. Zudem bildet sie die Grundlage, um unter erleichterten Bedingungen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten (außer Großbritannien, Irland und Dänemark) ein Aufenthaltsrecht zu erhalten. Somit erlangt auch ein Drittstaatsangehöriger eine gewisse Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist neben der Niederlassungserlaubnis die stärkste rechtliche Form eines Aufenthaltstitels in Deutschland.

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Voraussetzungen für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird unter folgenden Bedingungen erteilt:

  • Fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (rechtmäßige Aufenthalte zum Studium oder zur Berufsausbildung werden zu 50 % angerechnet).
  • Besitz eines Aufenthaltstitels, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (z.B. Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde.
  • Gesicherter Lebensunterhalt.
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Staats- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
  • Ausreichender Wohnraum.

Erforderliche Unterlagen für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Bei der Beantragung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG sind folgende Unterlagen bei der Ausländerbehörde vorzulegen:

  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels/Aufenthaltskarte,…
  • Gültiger Nationalpass.
  • Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm).
  • Nachweis über ausreichende Einkünfte zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Unterlagen für Arbeitnehmer:

  • Arbeitgeberbescheinigung.

Unterlagen für Selbstständige/Freiberufler:

  • Gewerbeanmeldung.
  • Schriftliche Darstellung der Tätigkeit bei anmeldefreier Tätigkeit.
  • Bescheinigung vom Finanzamt.
  • Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen und ein aktueller Steuerbescheid.
  • Krankenversicherungsnachweis.

Unterlagen für Nicht-Erwerbstätige (z.B. Rentner):

  • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Sparguthaben oder Verpflichtungserklärung Dritter, Rentenbescheid, etc.).
  • Krankenversicherungsnachweis.
  • Wohnraumnachweis.
  • Nachweise über eine angemessene Altersversorgung.
  • Ggf. Zeugnisse (deutscher Schulabschluss oder deutsche Berufsausbildung).
  • Ggf. Nachweis über ein abgeschlossenes Studium.
  • Nachweis über einen abgeschlossenen Integrationskurs.

Es kann im Einzelfall weitere zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Kosten für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

Die Beantragung der Daueraufenthaltserlaubnis-EG nach § 9a des Aufenthaltsgesetzes kostet 135 €.

Niederlassungserlaubnis nach § 9 des Aufenthaltsgesetzes

Bei Drittstaatsangehörigen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Diese Niederlassungserlaubnis ist ebenfalls unbefristet gültig und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Bei Familienangehörigen von deutschen Staatsangehörigen und anerkannten Flüchtlingen ist eine Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren Besitz der Aufenthaltserlaubnis möglich. Für viele humanitäre Aufenthaltstitel kann die Niederlassungserlaubnis jedoch erst nach sieben Jahren erteilt werden. Es gibt auch spezielle Regelungen für Kinder mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug.

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Erforderliche Unterlagen für die Niederlassungserlaubnis

Bei der Beantragung der Niederlassungserlaubnis sind folgende Unterlagen grundsätzlich vorzulegen:

  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels/Aufenthaltskarte,…
  • Gültiger Nationalpass.
  • Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm).
  • Nachweis über ausreichende Einkünfte zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Unterlagen für Arbeitnehmer:

  • Arbeitgeberbescheinigung.

Unterlagen für Selbstständige/Freiberufler:

  • Gewerbeanmeldung.

Unterlagen für Nicht-Erwerbstätige (z.B. Rentner):

  • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts.
  • Krankenversicherungsnachweis.
  • Wohnraumnachweis.
  • Nachweise über eine angemessene Altersversorgung.
  • Ggf. Zeugnisse (deutscher Schulabschluss oder deutsche Berufsausbildung).
  • Ggf. Nachweis über ein abgeschlossenes Studium.
  • Nachweis über einen abgeschlossenen Integrationskurs.

Es kann im Einzelfall weitere zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Kosten für die Niederlassungserlaubnis

Die Gebühr für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis beträgt 135 €.

Eigenständige Niederlassungserlaubnis für Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr (§ 35 AufenthG)

Minderjährige Kinder, deren Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Familiennachzugs erteilt wurde, können auf Antrag eine eigenständige Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) Seit Vollendung des 16. Lebensjahres im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für mindestens 5 Jahre.

oder

b) Seit Volljährigkeit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für mindestens 5 Jahre und der Lebensunterhalt ist ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen gesichert. Von der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts wird abgesehen, wenn eine Ausbildung absolviert wird, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt.

Erforderliche Unterlagen für die eigenständige Niederlassungserlaubnis

Bei der Beantragung der eigenständigen Niederlassungserlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels/Aufenthaltskarte/…
  • Gültiger Nationalpass.
  • Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm).
  • Nachweis der Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt oder, falls keine Ausbildung absolviert wird, eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung der Eltern bzw. des Elternteils.
  • Wohnraumnachweis.
  • Nachweise über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
  • Gegebenenfalls Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts durch den Antragsteller bei eigener Erwerbstätigkeit.
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Unterlagen für Arbeitnehmer:

  • Arbeitgeberbescheinigung.

Unterlagen für Selbstständige/Freiberufler:

  • Gewinnnachweis nach Steuern.
  • Krankenversicherungsnachweis.
  • Gewerbeanmeldung.
  • Bescheinigung vom Finanzamt.

Es kann im Einzelfall weitere zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.

Die Gebühr für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis beträgt 55 €.

Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung nicht abschließend ist und im Einzelfall weitere Unterlagen vorzulegen sein können. Bei Fragen und für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.