Ein P-Konto eröffnen und den Freibetrag erhöhen

Ein P-Konto eröffnen und den Freibetrag erhöhen

Wenn Schulden dazu führen, dass Ihr Konto gepfändet wird, können Sie es in ein P-Konto umwandeln lassen. Dadurch erhalten Sie einen Freibetrag, der nicht gepfändet werden kann und mit dem Sie Ihre grundlegenden Ausgaben decken können. Der aktuelle monatliche Pfändungsfreibetrag auf einem P-Konto beträgt 1.410,00 € (Stand: Dezember 2021). Unter bestimmten Umständen kann dieser Betrag zusätzlich erhöht werden.

Individuelle Erhöhung des Freibetrags

Abhängig von Ihrer Lebenssituation können Sie individuell eine Erhöhung des Freibetrags beantragen. Zum Beispiel steigt die Summe, die Ihnen monatlich zur Verfügung steht, wenn Sie Kinder oder andere Sonderausgaben haben, die bei der Berechnung des Freibetrags berücksichtigt werden.

P-Konto Freibetrag überschritten?

Wenn Sie den P-Konto Freibetrag überschritten haben, sollten Sie prüfen, ob Sie ihn erhöhen lassen können. Dies kann entweder durch eine P-Konto Bescheinigung oder einen gerichtlichen Antrag erreicht werden. Die Beantragung einer Bescheinigung ist weniger aufwendig. Mit unserem kostenlosen Rechner können Sie ganz einfach Ihre individuelle Pfändungsfreigrenze selbst ermitteln.

Wovon hängt der individuelle Pfändungsfreibetrag ab?

Der erhöhte Pfändungsfreibetrag auf einem P-Konto hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld usw.), Sonderzahlungen des Arbeitgebers (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Nachtzuschläge usw.), Unterhalt und Einmalleistungen von verschiedenen Behörden. Alle diese Faktoren können die Summe auf Ihrem P-Konto zwischenzeitlich stark erhöhen. Alles, was den Freibetrag übersteigt, wird gepfändet und an die Gläubiger überwiesen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Möglichkeiten nutzen, um den Freibetrag zu erhöhen.

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Wie hoch der Freibetrag ausfällt, hängt unter anderem davon ab, ob Sie alleinstehend oder verheiratet sind. Wenn Sie Kinder haben oder Unterhalt zahlen, hat dies auch Auswirkungen auf den Pfändungsfreibetrag. Für eine weitere Person in Ihrer Bedarfsgemeinschaft (Ehegatte, Kind) erhalten Sie zusätzlich 471,44 €, für alle weiteren Personen je 262,65 € monatlich (Stand: September 2021). Weitere Faktoren, die den Freibetrag erhöhen können, sind unter anderem Kindergeld und Kinderzuschläge, die gesetzliche Unterhaltspflicht, Sozialleistungen für Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft, Mehrbedarf aufgrund gesundheitlicher/körperlicher Beeinträchtigungen sowie einmalige bzw. unregelmäßige Sozialleistungen und Leistungen für Kinder.

P-Konto Bescheinigung für die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze

Die Berechnung bzw. Überprüfung der Pfändungsfreigrenze können Sie bei verschiedenen Stellen beantragen. Beachten Sie jedoch, dass die Bearbeitung oft recht lange dauern kann, da Sie möglicherweise persönliche Termine vor Ort wahrnehmen müssen. Außerdem wird nicht überall eine P-Konto Bescheinigung ausgestellt. Fragen Sie daher vorher immer nach, ob die Anbieter eine P-Konto Bescheinigung gemäß § 903 Abs. 1 ZPO ausstellen. Andernfalls würden Sie Ihre Zeit verschwenden.

P-Konto Bescheinigung online beantragen

Mit unserem Online-Rechner können Sie kostenlos und unverbindlich die Berechnung Ihrer individuellen Pfändungsfreigrenze durchführen. Wenn auch Ihr Gehalt gepfändet wird, können Sie auch unseren kostenlosen Pfändungsrechner nutzen. In dieser Situation sollten Sie allerdings einen Anpassungsantrag beim zuständigen Gericht stellen.

Die Erhöhung des Freibetrags ist in den meisten Fällen ganz einfach durch die P-Konto Bescheinigung möglich, die wir Ihnen ausstellen können. Nur in wenigen Fällen wird ein gerichtlicher Antrag zur Freigabe eines bestimmten Geldeingangs benötigt.

Im ersten Schritt ermitteln Sie mit unserem Rechner kostenlos Ihren individuellen Freibetrag. Im zweiten Schritt beantragen Sie dann die offizielle Bescheinigung. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese gerne als PDF per E-Mail zu. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Originalbescheinigung direkt an Ihre Bank zu versenden.

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Die Beantragung der Bescheinigung und damit die Erhöhung der Freibeträge liegt in Ihrer Verantwortung. Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, sollten Sie Ihren Freibetrag neu berechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits einmal eine P-Konto-Bescheinigung bei Ihrer Bank eingereicht haben. Nur durch eine Anpassung an die aktuelle Situation sichern Sie sich den Ihnen zustehenden Freibetrag.