Ein Stück mehr Sicherheit

Ein Stück mehr Sicherheit

Ein Risikolebensversicherung bietet nicht nur Schutz und Sicherheit für die Hinterbliebenen im Todesfall, sondern kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. In diesem Artikel werden wir uns genauer damit befassen, wie die Beiträge zur Risikolebensversicherung von der Steuer abgesetzt werden können und welche Regelungen dabei beachtet werden müssen.

Kann ich die Beiträge der Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen?

Die Risikolebensversicherung dient der Vorsorge für die Hinterbliebenen und nicht der Kapitalbildung. Sie können Ihren Ehepartner, Ihre Kinder oder andere Verwandte oder Freunde als Bezugsberechtigte in den Versicherungsschein eintragen. Die Beiträge zur Risikolebensversicherung können von der Steuer abgesetzt werden, solange bestimmte Obergrenzen nicht überschritten werden. Es ist daher empfehlenswert, sich über die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten zu informieren, um im Ernstfall Klarheit zu haben.

Risikolebensversicherung – Steuererklärung Beitragszahler

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie zum Jahresende einen Bescheid von Ihrer Versicherungsgesellschaft. In diesem Bescheid sind die Beiträge vermerkt, die Sie im Laufe des Jahres gezahlt haben.

Es ist wichtig, diesen Bescheid gut aufzubewahren, da er als Grundlage für den steuerlichen Abzug der Beiträge dient. Sie müssen die Anlage Vorsorgeaufwendungen nutzen und die Beiträge in Zeile 50 eintragen.

Für Arbeitnehmer, die einen Zuschuss zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten, beträgt die Höchstgrenze für den jährlichen Abzug von Vorsorgeaufwendungen 1.900 Euro. Diese Grenze wird von vielen Personen bereits erreicht, sodass keine Möglichkeit besteht, die Beiträge zur Risikolebensversicherung abzusetzen. Bei Personen, die ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge allein zahlen müssen, beispielsweise Selbstständige oder Freiberufler, erhöht sich die Grenze für den jährlichen Abzug von Vorsorgeaufwendungen auf 2.800 Euro.

LESEN  Das 1×1 der Kündigung: So gelingt eine erfolgreiche Kündigung

Risikolebensversicherung – Steuererklärung Hinterbliebene

Im Todesfall des Versicherungsnehmers wird die vereinbarte Summe an die hinterbliebene Person ausgezahlt, die als Empfänger vorgesehen ist. Diese Auszahlung ist steuerfrei, sofern die Grenze der Erbschaftssteuer nicht überschritten wird. Die Höhe dieser Grenze hängt davon ab, wer als Empfänger für die Versicherungsprämie vorgesehen ist.

Für Ehe- oder Lebenspartner sind bis zu 500.000 Euro erbschaftssteuerfrei. Dabei werden alle Geld- und Sachwerte erfasst, einschließlich der Versicherungsprämie für die Risikolebensversicherung. Für Kinder oder Stiefkinder des Versicherungsnehmers sind insgesamt 400.000 Euro steuerfrei. Bei anderen Verwandten, Freunden oder Geschäftspartnern, die in die Steuerklasse I eingetragen sind, beträgt der erbschaftssteuerfreie Betrag 100.000 Euro. Bei Personen, die in die Steuerklasse II oder III eingetragen sind, sind 20.000 Euro steuerfrei.

Es kann auch vorkommen, dass der Versicherungsnehmer selbst im Todesfall der Empfänger ist. In diesem Fall fällt die Versicherung in die Erbmasse. Diese Vorgehensweise ist besonders für überschuldete Personen empfehlenswert, da mit einer ausreichend hohen Versicherungsprämie die Schulden nach dem Tod beglichen werden können.

Für Ehepartner oder Lebenspartner besteht auch die Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit abzuschließen. In diesem Fall zahlen beide Personen die Versicherungsprämie und die Person, die zuerst stirbt, erhält die vereinbarte Summe ausgezahlt.

Risikolebensversicherung – Versorgungsfreibeträge

Je nachdem, wer die Hinterbliebenen sind, können bestimmte Versorgungsfreibeträge steuerlich geltend gemacht werden. Wenn es sich beispielsweise um den Partner handelt, beträgt der Versorgungsfreibetrag 256.000 Euro.

Wenn ein gesetzlicher Anspruch auf Witwen- oder Waisenrente besteht, wird der zugehörige Versorgungsfreibetrag um die Höhe dieser Leistungen gemindert.

Mit einer Risikolebensversicherung können Sie nicht nur Ihre Familie absichern, sondern auch steuerliche Vorteile nutzen. Es ist jedoch wichtig, sich über die genauen Regelungen und möglichen Abzugsmöglichkeiten zu informieren, um im Ernstfall keine Überraschungen zu erleben.

LESEN  Wie Verlustangst entsteht – und wie Sie sie überwinden können

Risikolebensversicherung

Steuererklärung

Versorgungsfreibeträge