Ein Weg durch den Dschungel der Verwertungsgesellschaften

AKM? AUME? LSG?

Stell dir vor, du bist ein Komponist und hast ein Musikstück geschaffen. Oder du hast die Texte zu einem Lied geschrieben. Natürlich freust du dich, wenn es von einem Orchester, einem Radiosender oder einer Band aufgeführt wird. Aber wie kannst du sicherstellen, dass du das bekommst, was du verdienst? Dafür gibt es Verwertungsgesellschaften! Es gibt verschiedene Verwertungsgesellschaften, die sich um Menschen kümmern, je nachdem welche Rolle sie spielen – wie Komponisten, Texter, Musiker, Musikproduzenten, usw.

Wenn du sowohl komponierst als auch Texte schreibst, solltest du Mitglied bei der AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger) und der AUME (Austro Mechana) sein. Denn grundsätzlich müssen alle, die Werke von Mitgliedern dieser Verwertungsgesellschaften (Komponisten/Texter) öffentlich aufführen oder anderweitig öffentlich nutzen, eine Gebühr an die dafür zuständige Organisation zahlen. Diese Organisationen verteilen dann die eingesammelten Tantiemen nach bestimmten Verhältnissen an ihre Mitglieder.

Wie sieht es nun aus, wenn ein Plattenlabel Aufnahmen deiner Komposition vervielfältigen und veröffentlichen möchte?

Hier kommt Austro Mechana ins Spiel. Die verschiedenen Verwertungsgesellschaften weltweit haben in der Regel Verträge untereinander, was bedeutet, dass österreichische Organisationen das gesamte Weltrepertoire in Österreich lizenzieren, während das gesamte österreichische Repertoire wiederum überall sonst auf der Welt lizenziert werden kann. Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein deutscher Radiosender ein Musikstück von dir spielt: Das Geld, das der Sender bezahlt, würde dann über GEMA, die Schwestergesellschaft von AKM/AUME in Deutschland, an die AKM/AUME in Österreich überwiesen werden. AKM und/oder AUME würden dir dann die entsprechenden Tantiemen zahlen. Als Performer hast du ebenfalls Anspruch auf Vergütung, wenn Aufnahmen, auf denen du zu hören bist, im Radio oder anderweitig öffentlich gespielt werden. Dies betrifft vor allem Radio und Fernsehen, wo die zuständige Verwertungsgesellschaft LSG (zuständig für die Ausübung von Nebenrechten) das von den großen Sendern verwendete Material dokumentiert. Aber auch Veranstaltungsorte wie Restaurants, Bars und Clubs müssen bezahlen, wenn dort deine Musik gespielt wird. Für Live-Auftritte wird deine Gebühr in der Regel direkt vom Konzertveranstalter bezahlt – aber du erhältst zusätzliches Einkommen aus Tantiemen, wenn das Konzert aufgezeichnet und live im Radio übertragen wird. Die LSG kann natürlich nur dann eine Vergütung für eine Aufnahme zahlen, wenn der Produzent (!) sowohl die Aufnahme als auch dich (als beteiligten Musiker) korrekt bei ihnen registriert hat. Du solltest also immer sicherstellen, dass deine Aufnahmen korrekt registriert werden. Im Zweifelsfall frage einfach den Produzenten!

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Abschließend noch etwas, das gut zu wissen ist: Das Urheberrecht schützt alle Werke bis zu 70 Jahre nach dem Tod ihrer letzten lebenden Urheber.

Diese Artikelserie, eine Initiative des U30-Netzwerks des Österreichischen Musikrats (ÖMR) in Zusammenarbeit mit mica und der mdw, soll jungen Künstlern helfen, ihre Karriere zu starten. Die gesamte Serie findest du unter: www.mdw.ac.at/mdwclub/diplom-in-der-tasche

AKM? AUME? LSG?