Einbürgerungsvoraussetzungen: So werden Sie deutscher Staatsbürger!

Einbürgerungsvoraussetzungen: So werden Sie deutscher Staatsbürger!

Wenn Sie kein deutscher Staatsbürger von Geburt an sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden. Die Einbürgerung bietet sich an, wenn Sie bereits seit vielen Jahren legal in Deutschland leben und ein Teil der deutschen Gesellschaft werden möchten. Erfüllen Sie die folgenden Kriterien, steht Ihrem deutschen Pass nichts mehr im Wege!

Voraussetzungen für die Einbürgerung

Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren

Um eingebürgert zu werden, müssen Sie mindestens acht Jahre legal in Deutschland gelebt haben. Dies stellt sicher, dass Sie bereits eine gewisse Zeit in Deutschland verwurzelt sind.

Unbefristetes Aufenthaltsrecht

Sie müssen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland verfügen. Dies kann zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis, ein freizügigkeitsberechtigter Unionsstatus oder eine qualifizierte Aufenthaltserlaubnis sein. Ein Aufenthaltstitel zu Studienzwecken reicht jedoch nicht aus.

Eigenständige Sicherstellung des Lebensunterhalts

Sie müssen Ihren eigenen Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld gewährleisten können. In der Regel genügt es, wenn Sie zum Zeitpunkt der Einbürgerung in einem ausreichend bezahlten Beschäftigungsverhältnis stehen.

Ausreichende Deutschkenntnisse

Für die Einbürgerung müssen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können. Eine mündliche und schriftliche Sprachprüfung auf dem B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens ist erforderlich. Ein deutscher Schulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland oder ein Studienabschluss in Deutschland können auch als Nachweis dienen.

Bestehen des Einbürgerungstests

Sie müssen den Einbürgerungstest erfolgreich bestehen. Mit diesem Test zeigen Sie Ihr Wissen über das deutsche Rechtssystem und die Gesellschaftsordnung. In einigen Fällen sind Sie von diesem Test befreit, wenn Sie einen deutschen Schulabschluss oder ein Studium in den Fachbereichen Recht, Sozialwissenschaften oder Politikwissenschaften absolviert haben. Es gibt im Internet einen Fragenkatalog zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest.

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Keine Vorstrafen

Falls Sie wegen einer Straftat verurteilt wurden oder gegen Sie der Verdacht einer Straftat vorliegt, müssen Sie dies der Einbürgerungsbehörde mitteilen. Die Einbürgerungsbehörde kann erst über Ihren Antrag entscheiden, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.

Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz

Als zukünftiger deutscher Staatsbürger müssen Sie schriftlich und mündlich bekennen, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was dem Staat schaden könnte. Diese Erklärung wird von der Einbürgerungsbehörde aufgenommen.

Verzicht auf bisherige Staatsangehörigkeit

Grundsätzlich müssen Sie bei der Einbürgerung Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Es gibt jedoch Ausnahmen für Staatsbürger anderer EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz. Auch für bestimmte Länder wie Marokko, Iran oder Algerien gelten Ausnahmen, da eine Ausbürgerung als unzumutbar erachtet wird.

Einbürgerung von Kindern

Kinder können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls eingebürgert werden. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht berücksichtigt sowohl das Abstammungsprinzip als auch das Geburtsortprinzip.

Das Abstammungsprinzip besagt, dass ein Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, wenn mindestens ein Elternteil deutscher Staatsbürger ist. Eine weitere Möglichkeit ist das Geburtsortprinzip. Wenn ein Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren wird und ein Elternteil mindestens acht Jahre legal in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis oder einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzt, kann es automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Für Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, besteht die Option auf eine doppelte Staatsangehörigkeit. Hierfür müssen sie entweder mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben. Alternativ können auch ein in Deutschland erworbener Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung als Nachweis dienen.

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Da die Einbürgerung viele Besonderheiten aufweist und jeder Fall individuell ist, empfiehlt es sich, vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch bei der Einbürgerungsbehörde zu führen. Beachten Sie auch, dass minderjährige Kinder und Ehegatten von zugewanderten Personen, die einen Anspruch auf Einbürgerung haben, unter bestimmten Umständen auch eingebürgert werden können, wenn sie sich noch nicht acht Jahre lang in Deutschland aufhalten.

Um herauszufinden, welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung, das Bezirksamt oder die Ausländerbehörde in Ihrer Kommune.

Bildquelle: Unsplash