Brillen, Brillengläser und Kontaktlinsen – gehören sie zu den Hilfsmitteln, die von der Krankenkasse bezahlt werden? Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten. In diesem Artikel erfahren Sie, wann die Krankenkasse die Kosten für Brillen oder Sehhilfen übernimmt.
Brillen – Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Bis zum Jahr 2003 wurden alle gesundheitlich notwendigen Brillen von der Krankenkasse bezahlt. Doch seitdem erfolgt die Kostenübernahme bei Erwachsenen nur noch in seltenen Fällen. Um von der Krankenkasse die Kosten für eine Brille erstattet zu bekommen, muss die Sehleistung so stark eingeschränkt sein, dass die betroffene Person ohne Brille nicht mehr sicher am Alltagsleben teilnehmen kann. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zudem nur die Kosten für die Brillengläser und nicht für die Brillenfassung. Dabei werden nur Festbeträge für Standardgläser gezahlt. Die Kosten für höherwertige Gläser wie eine Gleitsichtbrille müssen Versicherte in der Regel selbst übernehmen.
Kostenerstattung für Sehhilfen – so geht’s!
Um den Kostenanteil der Krankenkasse zu erhalten, ist das Rezept eines Augenarztes oder einer Augenärztin notwendig. Die Messung beim Optiker alleine reicht nicht aus. Jugendliche ab 15 Jahren können jedoch bis zu ihrem 18. Geburtstag Brillengläser direkt vom Augenoptiker beziehen. Minderjährige erhalten auch eine Sportbrille von der Krankenkasse bezuschusst, solange sie schulpflichtig sind. Die Kostenbeteiligung der Versicherten beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro. Die Festbeträge für Brillengläser liegen zwischen 10 und 114 Euro, für Kontaktlinsen zwischen 91 und 144 Euro.
Kontaktlinsen – Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die Kosten für Kontaktlinsen werden von der Krankenkasse nur übernommen, wenn sie medizinisch zwingend notwendig sind. Das ist beispielsweise bei kurz- oder weitsichtigen Menschen mit mehr als 8,00 Dioptrien der Fall. Brillengläser mit solchen Werten sind zu schwer. Bei einer Hornhautverkrümmung werden die Kosten für Kontaktlinsen übernommen, wenn sie mindestens 20% bessere Ergebnisse liefern als eine Brille.
Was sind vergrößernde Sehhilfen?
Vergrößernde Sehhilfen umfassen Hand- und Standlupen, gegebenenfalls mit Beleuchtung, sowie elektronisch vergrößernde Sehhilfen, mit denen beispielsweise Zeitungen oder Buchseiten stark vergrößert auf einem Monitor dargestellt werden.
Pflicht zur Beratung und Serviceleistung
Sanitätshäuser, Optiker und Co. sind gesetzlich dazu verpflichtet, Sie zu beraten und Ihren persönlichen Bedarf zu ermitteln. Sie müssen Sie über die verschiedenen Produkte informieren und darüber, was von der Krankenkasse übernommen wird. Die Hilfsmittelhersteller und -händler müssen die Versicherten zudem über ihre gesetzlichen Ansprüche aufklären und eventuelle Mehrkosten deutlich machen.
Die Krankenkassen haben die Aufgabe, durch Beratung und Aufklärung Versicherten zu helfen, auch wenn es um die Höhe der Versicherungsleistungen geht.
Die Kostenübernahme für Brillen oder Sehhilfen durch die Krankenkasse ist in den letzten Jahren immer seltener geworden. Daher sollten Versicherte sich gut informieren und gegebenenfalls nach Zuschüssen oder anderen Möglichkeiten der Kostenübernahme suchen.