Eine UG gründen – Alles, was du wissen musst!

Eine UG gründen – Alles, was du wissen musst!

Willst du ein Unternehmen gründen? Hast du wenig Eigenkapital? Dann könnte die Unternehmergesellschaft (UG) die richtige Gesellschaftsform für dich sein. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über die UG, von der Definition bis zu den Vor- und Nachteilen.

Was ist eine UG?

Die UG ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Unterform der GmbH. Das wichtigste Merkmal ist die Haftungsbeschränkung. Dadurch haften die Gesellschafter nur mit dem Vermögen der Unternehmensgesellschaft und nicht mit ihrem Privatvermögen. Dies macht die UG zu einer attraktiven Option für Existenzgründer mit geringem Kapital. Im Gegensatz zur GmbH, für die ein Stammkapital von 25.000 Euro erforderlich ist, reicht für die UG (haftungsbeschränkt) bereits ein Euro. Die UG ist also eine kostengünstigere Alternative zur GmbH und soll Existenzgründern mit wenig Eigenkapital den Einstieg in eine GmbH-ähnliche Unternehmensform ermöglichen.

Wie gründet man eine UG?

Wenn du dich für die UG als passende Gesellschaftsform entschieden hast, kannst du mit der Vorbereitung zur Anmeldung beginnen. Die Gründung einer UG läuft folgendermaßen ab:

  • Auswahl des Firmennamens und Firmensitzes
  • Auswahl möglicher Gesellschafter
  • Erstellung eines Gesellschaftsvertrags
  • notarielle Beurkundung
  • Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto
  • Anmeldung zum Eintrag im Handelsregister beim Amtsgericht
  • Eintragung der UG im Handelsregister & Bekanntmachung der Eintragung
  • Gewerbeanmeldung

Wichtig ist es dabei, die gesetzlichen Regelungen einzuhalten und die Gründung sorgfältig vorzubereiten.

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Welche Folgepflichten gibt es bei einer UG?

Die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt den gleichen Regelungen wie eine GmbH. Als juristische Person hat die UG ihre eigenen Pflichten und Rechte. Sie kann beispielsweise klagen und verklagt werden, Eigentümer von Grundstücken und beweglichen Sachen sein und besitzt ein eigenes Vermögen, das vom Privatvermögen der Gesellschafter getrennt ist.

Wer haftet bei einer UG?

Die UG entsteht erst mit dem Eintrag beim Handelsregister. Vorher gibt es die Phasen der Vorgründergesellschaft und Vorgesellschaft. In der Vorgründergesellschaft schließen die zukünftigen Gesellschafter eine formlose Vereinbarung zum Abschluss eines UG-Vertrags ab. Rechtlich handelt es sich dabei um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit persönlichem Haftungsrisiko für die einzelnen Gesellschafter. Mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags entsteht anschließend die Vorgesellschaft. Hierbei kann die UG bereits als Firma auftreten, allerdings muss der Zusatz “in Gründung” hinzugefügt werden. Die handelnden Personen haften zu diesem Zeitpunkt weiterhin.

Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen eine persönliche Haftung der Gesellschafter besteht. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die UG missbräuchlich eingesetzt wurde oder der Geschäftsführer seine Sorgfaltspflicht verletzt oder gegen Gesetze verstößt.

Was ist die Sparpflicht?

Gemäß Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ist jede Unternehmergesellschaft mit einem Stammkapital von weniger als 25.000 Euro zur Bildung einer Rücklage verpflichtet. Diese beträgt 25 % des Jahresüberschusses. Die Rücklagepflicht gilt solange, bis das Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Sobald diese Summe angespart wurde, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden. Es gibt jedoch keine bindende zeitliche Vorgabe zur Umwandlung. Wenn die Gesellschafter gegen die Rücklagenpflicht verstoßen, können zivilrechtliche Regressansprüche die Folge sein.

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Vorteile und Nachteile der UG

Die Entscheidung für die passende Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab. Hier sind einige allgemeine Vor- und Nachteile der UG:

Vorteile:

  • Die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem Vermögen der Unternehmensgesellschaft.
  • Schnelle und einfache Gründung
  • Spätere Umwandlung der UG in eine GmbH ist möglich.
  • Für die Gründung wird lediglich ein Euro benötigt.

Nachteile:

  • Gewinnausschüttungen sind zu Beginn begrenzt, da 25 % des Überschusses als Rücklage im Unternehmen bleiben müssen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
  • Sacheinlagen als Rücklage sind nicht möglich.
  • Der Name des Unternehmens muss immer inklusive “haftungsbeschränkt” genannt werden, was für Kunden und Auftraggeber möglicherweise weniger vertrauenswürdig klingen kann.
  • Bei unzureichendem Stammkapital droht schnell die Insolvenz.

Fazit: Eine UG gründen – Mit einem Unternehmensberater sicher zum Erfolg

Wer eine UG gründen möchte, sollte sich umfassend mit den Besonderheiten, Vor- und Nachteilen auseinandersetzen. Die Gründung einer UG ist relativ einfach und schnell erledigt, jedoch ergeben sich im Zeitverlauf bestimmte Verpflichtungen, wie die Bildung einer Gewinnrücklage. Die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen bietet Gründern jedoch Sicherheit. Ein Gründungsberater kann bei der Wahl der passenden Rechtsform unterstützen und den Prozess professionell begleiten. Es besteht auch die Möglichkeit, eine staatlich geförderte Existenzgründungsberatung in Anspruch zu nehmen, um bei der Erstellung eines Business- und Finanzplans Unterstützung zu erhalten.