Der Trend zum Campingurlaub boomt und erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Besonders in der Corona-Pandemie ist das Reisen mit dem Wohnmobil eine flexible und mobile Alternative zu festen Hotelbuchungen und Reisebeschränkungen. Doch bevor du dein Wohnmobil zulassen kannst, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten. In diesem Artikel erfährst du die wichtigsten TÜV-Anforderungen für die Umschreibung deines Wohnmobils.
Die gesetzlichen Anforderungen
Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der EG-Richtlinie 2007/46 gelten Wohnmobile als “Sonstige Kraftfahrzeuge”. Sie werden in Deutschland in die Kategorie “Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung” eingeordnet. Damit ein Wohnmobil als solches anerkannt wird, muss es bestimmte Mindestausstattungen aufweisen.
Dazu gehören unter anderem ein Tisch, Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, eine Kochmöglichkeit und Einrichtungen zur sicheren Unterbringung des Gepäcks während der Fahrt. Die meisten dieser Ausstattungen sollten im Wohnbereich des Fahrzeugs fest verbaut sein.
Sicherheit geht vor
Beim Selbstausbau eines Wohnmobils steht die Sicherheit an erster Stelle. Ein Wohnmobil verfügt über viele bewegliche Teile, Kochmöglichkeiten und Elektronik, deshalb müssen bei einem Verkehrsunfall keine Gefahren für die Insassen entstehen. Achte daher darauf, scharfkantige Ecken abzurunden oder zu gummieren, Türen und Schränke fest zu verriegeln und für einen rutschfesten Bodenbelag zu sorgen. Zudem müssen beim Bau nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden.
Bei größeren Umbauten, die die tragende Struktur des Fahrzeugs verändern, empfiehlt es sich, die Vorgaben des Herstellers einzuhalten und gegebenenfalls einen Festigkeitsnachweis zu erbringen. Auch das zulässige Gesamtgewicht und die Achslasten des Fahrzeugs sollten berücksichtigt werden.
Kochen auf Rädern
Ein vollwertiges Wohnmobil sollte eine Kochgelegenheit bieten. Dabei ist zu beachten, dass der Kocher fest verbaut sein muss und eine klappbare oder ausziehbare Konstruktion haben darf. Wichtig ist, dass der Kocher für den Gebrauch in geschlossenen Räumen geeignet ist und durch Hitzeschutzvorrichtungen ein sicheres Kochen gewährleistet ist. Gaskartuschenkocher müssen zudem über eine Zündsicherung verfügen und die Kartusche muss auch im montierten Zustand ausbaubar sein.
Kommunikation und Fluchtwege
Damit während der Fahrt eine direkte Kommunikation zwischen Fahrer und Passagieren möglich ist, muss eine permanente Kommunikationsmöglichkeit vorhanden sein. Eine Gegensprechanlage oder ähnliches erfüllt diese Anforderung. Zudem müssen für jeden Sitzplatz im Wohnbereich zwei unabhängige Fluchtwege vorgesehen sein, die auf unterschiedlichen Seiten des Fahrzeugs liegen. Notausgänge und Notausstiege müssen als solche gekennzeichnet und leicht zugänglich sein. Die Türen sollten nach außen aufgehen, von beiden Seiten zu öffnen sein und eine Mindestbreite und Mindesthöhe erfüllen.
Das VdTÜV-Merkblatt 740
Im VdTÜV-Merkblatt 740 “Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil” findest du weitere Informationen zu Elektroinstallationen und speziellen Aufbauten. Das Merkblatt wurde vollständig überarbeitet und enthält die nationalen und internationalen Anforderungen an Wohnmobile. Es wird von Sachverständigen und Technischen Prüfstellen als Arbeitsgrundlage genutzt und ist im Onlineshop des TÜV-Verbandes erhältlich.
Mit diesen Tipps bist du bestens vorbereitet, um dein Wohnmobil erfolgreich umzuschreiben und die TÜV-Anforderungen zu erfüllen. Genieße deinen Campingurlaub in vollen Zügen und mach dein Wohnmobil zu deinem ganz persönlichen Abenteuer auf Rädern!