Eingetragene Partnerschaft vs. Ehe: Was ist der Unterschied?

Eingetragene Partnerschaft vs. Ehe: Was ist der Unterschied?

Eingetragene Partnerschaft vs. Ehe: Was ist der Unterschied? © iStock / Bob Thomas

Seit 2019 haben homosexuelle Paare in Österreich die Möglichkeit zu heiraten. Gleichzeitig können sich auch heterosexuelle Paare verpartnern. Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern war die Öffnung der Ehe für alle in Österreich keine politische Entscheidung, sondern der Verfassungsgerichtshof musste einschreiten. In der Praxis entscheiden sich mittlerweile auch heterosexuelle Paare dafür, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen anstatt zu heiraten.

Was ist eine eingetragene Partnerschaft?

Bei einer eingetragenen Partnerschaft handelt es sich um eine dauerhafte Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Diese Partnerschaft kann von Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts eingegangen werden. Die Verpartnerung findet entweder im Standesamt oder an einem anderen, passenden Ort statt. In Wien ist es beispielsweise möglich, online einen Termin auf einem Standesamt zu reservieren, um eine eingetragene Partnerschaft anzumelden. Die Kosten für eine eingetragene Partnerschaft variieren und liegen in Wien zwischen 70-170 EUR. Um eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, muss man persönlich bei einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten das Ja-Wort geben.

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Kann man eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln und umgekehrt?

Es ist nicht uneingeschränkt möglich, eine eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln oder umgekehrt. Eine Ausnahme besteht jedoch: Wenn zur Zeit der Verpartnerung die Ehe noch nicht möglich war, kann das Paar in Österreich die Ehe ohne Auflösung der eingetragenen Partnerschaft schließen.

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Was sind die Gemeinsamkeiten zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft?

Eine eingetragene Partnerschaft hat in vielen Fällen ähnliche Wirkungen wie eine Ehe. Die Partner:innen verpflichten sich zu einer umfassenden partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft und Vertrauensbeziehung, insbesondere zum gemeinsamen Wohnen, zu anständiger Begegnung und gegenseitigem Beistand.

Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft?

Auf den ersten Blick ähneln sich eine eingetragene Partnerschaft und eine Ehe. Es gibt jedoch einige Unterschiede:

Volljährigkeit

Um eine Ehe einzugehen, muss man in Österreich grundsätzlich volljährig sein. Unter bestimmten Umständen ist es allerdings möglich, mit 16 Jahren zu heiraten. Bei einer eingetragenen Partnerschaft gibt es keine Ausnahmen. Die Partner:innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Verlobung

Eine Verlobung ist nur vor einer Eheschließung möglich. Dies ist nicht unwichtig, da es unter bestimmten Umständen nach einer geplatzten Verlobung möglich ist, Ersatz für entstandene Kosten zu verlangen. Ein Beispiel dafür ist die Aufforderung, den Verlobungsring zurückzugeben.

Pflichten

Ein deutlicher Unterschied zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft besteht in den Pflichten. In der Ehe gibt es die (sexuelle) Treuepflicht. Fremdgehen oder Ehebruch sind nach wie vor schwere Eheverfehlungen mit finanziellen Konsequenzen. Im Gesetz über die eingetragene Partnerschaft wird das Wort “Treue” nicht explizit erwähnt. Es gibt jedoch eine Pflicht zur gegenseitigen Vertrauensbeziehung, bei der die Auslegung des Begriffs “Vertrauensbeziehung” offen bleibt. Gerade mit Blick auf die finanziellen Folgen einer Partnerschaftsauflösung wirft das Fragen auf.

Trennung

Auch beim Ende einer Partnerschaft gibt es Unterschiede: In Österreich ist die einvernehmliche Scheidung der Regelfall für Ehen. Dafür ist jedoch eine Einigung über die wesentlichen Scheidungsfolgen erforderlich. Wenn es keine Einigung gibt und der Ehepartner oder die Ehepartnerin eine schwere Eheverfehlung begangen hat, kann man Klage auf Scheidung erheben. Das gilt grundsätzlich auch für eingetragene Partnerschaften. Wenn der andere Person jedoch nichts vorgeworfen werden kann und man selbst möglicherweise der Grund für das Scheitern der Beziehung ist, müssen drei Jahre der (häuslichen) Trennung abgewartet werden, bevor eine Scheidung möglich ist. In besonders schweren Fällen kann es sechs Jahre dauern, bis eine Scheidung durchgesetzt werden kann. In solchen Fällen können finanzielle Vergünstigungen für die “unschuldige” Person möglich sein. Man nennt das auch manchmal zynisch “Durchhalteprämie”. Bei einer eingetragenen Partnerschaft gibt es keine solchen Härtefälle, und eine Auflösung ist nach drei Jahren (häuslicher) Trennung möglich.

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Wie kann man eine eingetragene Partnerschaft auflösen lassen?

Bei Einigung ist die einvernehmliche Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft möglich. Zuständig dafür ist in der Regel das Wohnort-Bezirksgericht. Wenn jedoch keine Einigung erzielt wird, muss eine Klage auf Auflösung der eingetragenen Partnerschaft erhoben werden. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn die Partnerschaft durch das schwerwiegende Fehlverhalten einer Person so zerrüttet ist, dass die Wiederherstellung einer angemessenen Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann. Beispiele für solches Fehlverhalten könnten körperliche Gewalt oder schweres seelisches Leiden sein.

Gibt es Unterhalt nach der eingetragenen Partnerschaft?

Im Wesentlichen entsprechen die unterhaltsrechtlichen Folgen einer eingetragenen Partnerschaft denen einer Ehe. Es gibt jedoch einige kleine Unterschiede. Die Aufteilung des Partnerschaftsvermögens erfolgt analog zu den ehelichen Regeln.


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