Einlagen sind ein wesentlicher Bestandteil der steuerrechtlichen Gewinnermittlung. Sie geben Auskunft über Vermögensvorgänge, bei denen Mittel in das Betriebsvermögen fließen, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird. In diesem Artikel erklären wir kompakt, was Einlagen genau sind und warum sie für die Gewinnermittlung so wichtig sind.
Die Definition von Einlagen
Einlagen sind Vermögensvorgänge, bei denen außerbetriebliche oder private Mittel, zum Beispiel in Form von Barzahlungen, in das Betriebsvermögen fließen, ohne dass dabei eine Gegenleistung stattfindet. Einlagen haben keinerlei Auswirkungen auf den Gewinn, obwohl sie das Betriebsvermögen erhöhen. Ein klassisches Beispiel für eine Einlage ist die Überführung eines privaten Grundstücks in das Betriebsvermögen, um es fortan betrieblich zu nutzen.
Wie Einlagen und Gewinnermittlung zusammenhängen
Einlagen und Entnahmen sind zwei unverzichtbare Elemente bei der Gewinnermittlung. Einlagen und Entnahmen geben Auskunft über Geschäftsvorfälle, die zwar das Betriebsvermögen beeinflussen, aber keinen Einfluss auf den letztendlichen Gewinn haben dürfen. Einlagen werden vornehmlich mit Hilfe des Kapitalkontos verbucht, um Erfolgsneutralität zu garantieren.
Auswirkungen der Überführung in das Betriebsvermögen
Wird ein Wirtschaftsgut zur Einlage umfunktioniert, gehört es fortan zum Betriebsvermögen und steht für betriebliche Zwecke zur Verfügung. Das heißt, alle Einnahmen, Ausgaben und Wertveränderungen, die mit diesem Wirtschaftsgut in Verbindung stehen, werden ab diesem Zeitpunkt als Betriebseinnahmen oder -ausgaben behandelt. Steuerpflichtige müssen Gewinne, die durch die Vereinnahmung des Erlöses oder die Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen entstehen, als betrieblichen Gewinn ausweisen.
Was ist Gegenstand einer Einlage?
Grundsätzlich können alle Wirtschaftsgüter als Einlage in Frage kommen. Dabei wird zwischen Bar- und Sacheinlagen unterschieden. Bargeld fällt eindeutig in die Kategorie der Einlagen. Auch die Tilgung von Betriebsschulden oder Betriebsausgaben mit privaten Mitteln zählt als Einlage. Aufwandseinlagen oder Vorteile, die sich aus der kostenlosen Nutzung von Fremdvermögen ergeben, sind dagegen keine Einlagen.
Was sind Sacheinlagen?
Sacheinlagen sind Wirtschaftsgüter, die nicht in Form von Bargeld, sondern in anderer Form, wie zum Beispiel Grundstücke, Maschinen oder Wertpapiere, eingebracht werden. Dabei müssen die betrieblichen Nutzungsanteile dieser Wirtschaftsgüter zwischen 10 % und 50 % liegen, um als gewillkürtes Betriebsvermögen betrachtet zu werden. Wirtschaftsgüter mit einer betrieblichen Nutzung von weniger als 10 % gehören dagegen zum notwendigen Privatvermögen und können nicht als Einlage gelten.
Bewertung von Einlagen
Einlagen werden in der Regel mit dem Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts bewertet. Der Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber im Rahmen eines Gesamtkaufpreises für das Wirtschaftsgut ansetzen würde. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Einlagen nur mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden dürfen.
Verdeckte Einlagen bei Kapitalgesellschaften
Eine verdeckte Einlage ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine Kapitalgesellschaft, ohne dass eine wertadäquate Gegenleistung erfolgt. Verdeckte Einlagen können materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter sein. Sie führen zu einer Vermehrung des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft und müssen bei der Ermittlung des steuerrechtlichen Einkommens berücksichtigt werden.
Einlagen sind also ein wesentlicher Bestandteil der Gewinnermittlung und haben große Auswirkungen auf das Betriebsvermögen. Deshalb ist es wichtig, Einlagen korrekt zu verbuchen und ihre steuerrechtlichen Konsequenzen zu verstehen.