Einmischen! Die Aufgaben eines Heimbeirats

Einmischen! Die Aufgaben eines Heimbeirats

Ein Heimbeirat spielt eine wichtige Rolle im Pflegeheim. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Bewohner zu vertreten und mit der Heimleitung zusammenzuarbeiten. Doch der Heimbeirat hat noch viel mehr zu tun. In diesem Artikel werden wir genauer betrachten, welche Aufgaben ein Heimbeirat hat, wie er gewählt wird und wie Sie selbst als Angehöriger aktiv werden können.

Was macht ein Heimbeirat?

Ein Heimbeirat vertritt die Interessen der Bewohner eines Pflegeheims. Regelmäßige Treffen ermöglichen es den Mitgliedern, Vorschläge und Beschwerden der Bewohner entgegenzunehmen und anschließend mit der Heimleitung zu besprechen. Der Heimbeirat kann auch eigene Anregungen geben und Anträge stellen. Alltagsfragen wie die Freizeitgestaltung, Verpflegung, Betreuung oder bauliche Veränderungen gehören ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Heimbeirats. In manchen Fällen bieten Heimbeiräte auch regelmäßige Sprechstunden an, um mit den Bewohnern persönlich ins Gespräch zu kommen.

Ein Beispiel aus der Praxis: Meine Freundin leidet an Multipler Sklerose und lebt in einem Pflegeheim. Seit drei Jahren bin ich Mitglied im Heimbeirat. Mein Motto lautet: Wir schauen nicht weg! Die Pflege im Heim ist gut, aber die Lebensqualität lässt zu wünschen übrig. Wenn es Probleme gibt,
stelle ich mich gegebenenfalls auch mal gegen die Heimleitung. Vor kurzem wollten sie meiner Freundin sogar den Einsatz eines digitalen Sprachassistenten verbieten, obwohl sie das Hausrecht in ihrem Zimmer hat! Außerdem ist das Gerät für sie eine große Hilfe. Nachdem ich protestiert habe, durfte sie den Sprachassistenten behalten.

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Können wir mitbestimmen, was im Heim gemacht wird?

In einigen Bundesländern haben die Vertreter des Heimbeirats das Recht, in bestimmten Angelegenheiten im Heim mitzubestimmen. In den anderen Bundesländern dürfen sie lediglich mitwirken. Das bedeutet, dass die Heimleitung die Bewohnervertretung über bestimmte Themen informieren muss und der Beirat die Möglichkeit hat, dazu Stellung zu nehmen. Oft fließt die Meinung des Heimbeirats indirekt in die Entscheidungsfindung der Heimleitung mit ein. Die Heimleitung ist gesetzlich verpflichtet, die Wünsche und Kritik der Bewohner anzuhören und in ihre Entscheidungen einzubeziehen. Letztendlich trifft die Heimleitung jedoch die endgültige Entscheidung.

In den Bundesländern, in denen die Bewohnervertreter direkte Mitbestimmung haben, greift die zuständige Heimaufsichtsbehörde ein und vermittelt, wenn sich Heimleitung und Heimbeirat nicht einigen können.

Wie groß ist die Bewohnervertretung?

Die Anzahl der Mitglieder des Heimbeirats hängt von der Größe des Pflegeheims ab. Je mehr Bewohner es gibt, desto mehr Interessenvertreter werden benötigt. Die Anzahl der Bewohnervertreter kann in jedem Bundesland unterschiedlich sein.

In den meisten Bundesländern sollten in der Bewohnervertretung mehr Heimbewohner als externe Mitglieder vertreten sein, wenn sich auch externe Kräfte engagieren.

Als Beispiel: In einem Pflegeheim mit bis zu 150 Bewohnern besteht der Heimbeirat aus höchstens fünf Vertretern, wobei höchstens zwei von ihnen externe Mitglieder sein dürfen.

Wie wird der Heimbeirat gewählt?

Die genauen Details zur Wahl des Heimbeirats werden durch das jeweilige Landesheimgesetz festgelegt. Alle zwei Jahre haben die Heimbewohner die Möglichkeit, an der Wahlurne abzustimmen und sich für jemanden zu entscheiden, der sich für ihre Interessen einsetzt. Ein Ausschuss, bestehend aus drei Personen, bereitet die Wahl vor und beginnt mindestens acht Wochen vor dem Wahltermin damit. Der Ausschuss legt den genauen Wahltermin fest, erstellt eine Kandidatenliste und stellt die Kandidaten auf einer Bewohnerversammlung vor.

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Am Wahltag geben die Bewohner ihre Stimme ab. Die Anzahl der wahlberechtigten Bewohner bestimmt, wie viele Mitglieder in den Heimbeirat gewählt werden können.

Nach Bekanntgabe der Wahlergebnisse informiert der Wahlausschuss die Heimaufsichtsbehörde über die neue Bewohnervertretung.

Kann ich als Angehöriger dem Heimbeirat beitreten?

Ja, das ist erlaubt. Auch Angehörige, Vertraute, Betreuer oder Vertreter von örtlichen Seniorenorganisationen können Mitglied im Heimbeirat sein.

Alternativ können Sie sich auch mit anderen ehrenamtlichen Helfern zusammenschließen und ein zusätzliches, unabhängiges Gremium bilden. In einigen Bundesländern erlaubt das Heimgesetz die Unterstützung und Beratung der Bewohnervertretung durch ein solches externes Gremium.

Was kann mein Engagement als externes Mitglied bewirken?

Ihre Stimme zählt sehr viel. Pflegeexperten raten Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern sogar dazu, sich stärker im Heimbeirat zu engagieren. Als externes Mitglied sind Sie oft unabhängig von der Heimleitung und können möglicherweise auf Erfahrung im Umgang mit bürokratischen Angelegenheiten sowie auf juristisches und betriebswirtschaftliches Wissen zurückgreifen. Dadurch fällt es Ihnen leichter, Protokolle zu schreiben, Stellungnahmen abzugeben, E-Mails zu verfassen oder an Verhandlungen über Kosten mit der Heimleitung und der Krankenkasse teilzunehmen.

Im Vergleich zu den meist hochbetagten und gebrechlichen Menschen im Heim haben Sie vermutlich auch eine robustere Gesundheit und können daher selbstbewusster auftreten.

Wie kann ich mich auf die Arbeit im Heimbeirat vorbereiten?

Sie können sich für diese ehrenamtliche Aufgabe schulen lassen. Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet entsprechende Schulungen an. In einigen Bundesländern ist die Einrichtungsleitung sogar verpflichtet, solche Schulungen vor Ort im Pflegeheim anzubieten. Auf jeden Fall ist der Heimbeirat über seine Rechte informiert zu werden.

Bevor Sie das Amt übernehmen, sollten Sie sich jedoch darüber im Klaren sein, ob Sie wirklich die Zeit und Bereitschaft haben, sich intensiv zu engagieren und regelmäßig (am besten mindestens einmal pro Woche) vor Ort mit den Bewohnern zu sprechen. Sie sollten in der Lage sein, die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen zu verstehen, über Durchsetzungskraft verfügen und Konflikte ansprechen und aushalten können.

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Muss mein Angehöriger im Heim Nachteile befürchten, wenn ich mich extern im Heimbeirat engagiere?

Offiziell darf dies nicht geschehen. Sollten Sie jedoch den Verdacht haben, dass Ihr Angehöriger im Pflegeheim aufgrund Ihres Engagements benachteiligt wird, sollten Sie dies ansprechen – idealerweise zunächst bei der Heimleitung. Wenn sich dadurch keine Verbesserung ergibt, wenden Sie sich an die Heimaufsichtsbehörde.

Was kann ich als Angehöriger tun, wenn sich trotz Heimbeirat Missstände im Pflegeheim nicht abstellen lassen?

In diesem Fall sollten Sie sich an die Heimaufsichtsbehörde und die zuständige Pflegekasse wenden. Wenn es um Hygienemängel geht, ist das Gesundheitsamt zuständig. Falls Sie den Verdacht auf eine Straftat haben, sollten Sie sich direkt an die Polizei wenden.

Die “Bundesinteressensvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen” (BIVA) bietet Ihnen Unterstützung dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.

(Fachliche Beratung: Ulrike Kempchen, BIVA-Pflegeschutzbund)