Einreisebestimmungen für Hunde in Frankreich: Dein ultimativer Guide

Einreisebestimmungen für Hunde in Frankreich: Dein ultimativer Guide

Willst du mit deinem geliebten Vierbeiner einen Urlaub in Frankreich verbringen? Oder planst du, durch das schöne Land zu reisen und deinen Hund dabei zu haben? Dann solltest du unbedingt die aktuellen Einreisebestimmungen für Hunde in Frankreich kennen. In diesem Artikel haben wir alle wichtigen Informationen für dich recherchiert, damit du bestens vorbereitet bist!

Was du für die Einreise mit Hund in Frankreich brauchst

Bevor du dich auf den Weg machst, gibt es ein paar wichtige Dinge, die du beachten musst:

  • Einen EU-Heimtierausweis und eine Mikrochip-Kennzeichnung sind Pflicht.
  • Dein Hund benötigt eine gültige Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage alt sein muss. Im Impfpass muss vermerkt sein, wann die Auffrischungsimpfung erforderlich ist.
  • Es gibt keine Ausnahmen vom Impfgebot, auch nicht für junge oder frisch geborene Tiere. Das bedeutet, dass du mit deinem Hund erst einreisen kannst, wenn er alt genug für die Tollwutimpfung ist, also mindestens 12 Wochen plus die 21 Tage.
  • Zusätzlich zu den spezifischen Einreisebestimmungen für Hunde in Frankreich gelten auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas und den EU-Ländern. Diese solltest du ebenfalls beachten.

Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen

Frankreich unterscheidet bei den Vorschriften für “gefährliche” Hunderassen zwischen zwei Kategorien:

Hunde der 1. Kategorie

Die Einreise und Durchreise von sogenannten Kampfhunden der Rassen Pitbull (Stafforshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbull (Mastiff) und Tosa, die nicht in einem von einem internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, sind in Frankreich verboten. Beachte: Hunde, die Ähnlichkeit mit diesen Rassen haben, fallen ebenfalls in diese Kategorie.

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Hunde der 2. Kategorie

Die Einreise und Durchreise von Hunden der 1. Kategorie sind erlaubt, wenn der Hund in einem von einem internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. Rottweiler und Hunde, die den morphologischen Merkmalen eines Rottweilers ähneln, gehören ebenfalls zur 2. Kategorie, benötigen jedoch kein Stammbuch. Die Einfuhr von Hunden der zweiten Kategorie unterliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzfristigen Aufenthalt in Frankreich praktisch unmöglich machen. Hund und Halter müssen verschiedene Eignungsnachweise, Verhaltensbegutachtungen und Besitzgenehmigungen (die mit einem Wohnsitz in Frankreich verbunden sind) in Frankreich absolvieren. Wenn du dich regelmäßig oder langfristig in Frankreich aufhalten möchtest, empfehlen wir dir, dich beim Rathaus vor Ort zu erkundigen.

Ausnahmen: Dobermann, deutsche Dogge und Staffordshire Bull Terrier

Hunde dieser Rassen (nicht nur ähnliche Typen) fallen weder in die erste noch in die zweite Kategorie. Ihre Einfuhr nach Frankreich ist erlaubt. Es wird jedoch empfohlen, dass sie einen Maulkorb tragen und von einer volljährigen Person an der Leine geführt werden.

Tipps und Hinweise

Bei der Einfuhr von Hunden, die den oben genannten Kategorien ähneln, ist Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall solltest du unbedingt eine Bescheinigung eines Tierarztes dabei haben, die bestätigt, dass dein Hund nicht zu einer dieser Kategorien gehört. Ohne diese Bescheinigung oder im Falle einer falschen Bescheinigung können strafrechtliche Sanktionen drohen, einschließlich der Beschlagnahmung deines Hundes. Wenn du oder der Tierarzt unsicher seid, ob dein Hund einer verbotenen Hunderasse zugeordnet werden könnte, raten wir dir, ihn lieber nicht nach Frankreich mitzunehmen.

Mit diesen Informationen bist du nun bestens vorbereitet für deinen Urlaub oder deine Reise mit Hund in Frankreich. Genieße die Zeit mit deinem treuen Begleiter und erlebe unvergessliche Abenteuer in diesem wunderbaren Land!

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Hund in Frankreich

Hinweis: Das Bild dient nur zur Veranschaulichung und zeigt keinen spezifischen Ort in Frankreich.