Willst du deinen Hund mit nach Dänemark nehmen? Dann gibt es einige wichtige Bestimmungen zu beachten. In diesem Artikel erfährst du, was du alles beachten musst, um ohne Probleme mit deinem vierbeinigen Freund einzureisen.
Identifizierung deines Hundes
Damit dein Hund nach Dänemark einreisen darf, muss er eindeutig identifizierbar sein. Am besten geschieht dies durch einen Mikrochip, der links am Hals deines Hundes platziert wird. Bei Hunden, die vor dem 02.07.2011 gekennzeichnet wurden, wird auch eine gut lesbare Tätowierung akzeptiert.
EU-Heimtierausweis und Tollwutimpfung
Für deinen Dänemark-Urlaub mit Hund benötigst du einen international anerkannten EU-Heimtierausweis. Darin muss eine gültige Tollwutimpfung dokumentiert sein, die mindestens 3 Wochen vor der Einreise erfolgt sein muss. Die letzte Impfung oder Nachimpfung darf nicht älter sein als die Tätowierung oder Chip-Kennzeichnung.
Ungeimpfte Welpen und Drittländer
Welpen im Alter von unter 3 Monaten dürfen nur nach Dänemark einreisen, wenn ihr Besitzer seinen Wohnort in Dänemark hat. Dafür wird eine Genehmigung benötigt. Für reine Urlaubsreisen dürfen Welpen nicht einreisen. Für Hunde aus Drittländern gelten andere Vorschriften, die auf der Webseite der dänischen Botschaft nachgelesen werden können.
Gefährliche Rassen und Kreuzungen
Der Sinn von Gesetzen über “gefährliche Rassen” kann diskutiert werden, aber in Dänemark müssen gewisse Einschränkungen akzeptiert werden. Diese betreffen jedoch nur Hunde, die zu bestimmten Rassen oder deren Kreuzungen gehören. Bei “normalen” Rassen gibt es keine Probleme bei der Einreise und dem Aufenthalt, solange man sich an die gängigen Regeln hält und der Hund nicht durch Aggressivität auffällt.
Zu den Rassen, deren Einreise nach Dänemark verboten ist, gehören:
- Pitbull Terrier
- Tosa Inu
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino
- Amerikanische Bulldogge
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Ovtcharka
- Kaukasischer Ovtcharka
- Südrussischer Ovtcharka
- Tornjak
- Sarplaninac
Für Hunde dieser Rassen, die vor dem 17.03.2010 angeschafft wurden, gibt es eine Einreise-Übergangsregelung. Allerdings müssen für diese Tiere immer plausible Dokumente mitgeführt werden, die Abstammung und Kaufdatum zweifelsfrei dokumentieren. Zudem müssen sie im öffentlichen Raum an einer maximal 2 Meter langen Leine geführt werden und einen sicheren Maulkorb tragen. Beachte jedoch, dass die Polizisten in Dänemark keine Hundeexperten sind und es ihnen oft schwerfallen kann, die Rasse oder die Ahnen eines ähnlich aussehenden Mischlings zweifelsfrei zuzuordnen. Das Risiko ist also gut abzuwägen.
Auch andere Hunde, die sich als gefährlich erwiesen haben oder einen aggressiven Eindruck erwecken, sind in Dänemark unerwünscht. Die Sanktionen reichen von Maulkorb- und Leinenzwang bis hin zur Einschläferung des Tieres in drastischen Fällen. Die dänische Polizei unterliegt jedoch dem Proportionalitätsprinzip und darf nur so drastische Maßnahmen ergreifen, wie es notwendig ist.
Abschließende Worte
Möchtest du deinen Hund mit nach Dänemark nehmen, informiere dich immer direkt auf der offiziellen Webseite der dänischen Botschaft über die aktuellen Einreisebestimmungen. Dort findest du alle wichtigen Informationen, die du benötigst. Wir von daenemark-hund.net geben unser Bestes, um die Einreisebestimmungen korrekt zu veröffentlichen, können jedoch keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit geben. Die Bestimmungen ändern sich häufig und die Diskussionen über gefährliche Rassen sind noch nicht abgeschlossen. Daher ist es immer ratsam, zusätzlich die Webseite der dänischen Botschaft zu besuchen.
Foto: Mops im Auto (Quelle: Pixabay)