Wer mit seinem geliebten Vierbeiner einen Trip nach Dänemark plant, sollte unbedingt die Einreisebestimmungen für Hunde beachten. Auch in Deutschland gibt es spezielle Regelungen für Hunderassen, die als besonders aggressiv und gefährlich gelten. In Dänemark gibt es sogar eine Liste von 13 Hunderassen, deren Einreise verboten ist.
Diese Hunderassen sind in Dänemark verboten:
- Pit Bull Terrier
- Tosa Inu
- American Staffordshire Terrier
- Fila Brasileiro
- Dogo Argentino (argentinische Dogge)
- American Bulldog
- Boerboel
- Kangal
- Zentralasiatischer Owtscharka
- Kaukasischer Owtscharka
- Südrussischer Owtscharka
- Tornjak
- Šarplaninac
Gehört dein Hund einer dieser Rassen an, darf er leider nicht nach Dänemark einreisen. Und das Einreiseverbot gilt auch für Kreuzungen aus diesen Hunderassen. Es gibt jedoch eine Ausnahmeregelung: Wenn du deinen Hund bereits vor dem 17. März 2010 hattest und dies durch entsprechende Dokumente nachweisen kannst, darf er mit dir nach Dänemark reisen. Beachte aber, dass der Hund dann an allen öffentlich zugänglichen Plätzen mit Maulkorb an der Leine, die nicht länger als zwei Meter sein darf, geführt werden muss. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Pit Bull Terrier und Tosa Inu, da diese Rassen bereits seit 1991 in Dänemark verboten sind.
Achtung, Verwechslungsgefahr!
In Dänemark ist die Polizei für die Umsetzung des Hundegesetzes verantwortlich. Jedoch ist nicht jeder Polizist, und auch nicht jeder Zollbeamte, ein Experte für Hunde. Zudem gibt es einige Hunderassen, die den in Dänemark verbotenen Arten zum Verwechseln ähnlich sehen. Daher ist es ratsam, Dokumente mitzunehmen, die belegen, dass dein Hund nicht zu einer verbotenen Rasse gehört. Die folgende Übersicht zeigt Hunderassen, bei denen Verwechslungsgefahr besteht:
- Anatolischer Hirtenhund
- Bordeauxdogge
- Bullmastiff
- Cão Fila de São Miguel
- Cane Corso Italiano
- Dogo Canario
- Dogo Ibérico
- Mastiff
- Mastino Napoletano
- Staffordshire Bullterrier
- Polski Owczarek Podhalanski / Tatra-Schäferhund
Falls dein Hund zu einer dieser Rassen gehört, ist es wichtig, entsprechende Dokumente mitzuführen. Das können zum Beispiel die Papiere des Hundes mit Stammbaum sein oder ein anderer Nachweis. Die dänische Polizei ist berechtigt, diese Dokumente zu verlangen, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen. Andernfalls liegt kein triftiger Grund vor.
Konsequenzen bei Zuwiderhandlung
Falls die dänische Polizei vermutet, dass ein Hund zu den verbotenen Rassen gehört, wird dem Halter in der Regel eine Frist gesetzt, innerhalb derer er Unterlagen zur Abstammung des Hundes nachreichen kann. Wenn der Hundebesitzer die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen kann, wird er aufgefordert, sich zum Sachverhalt zu äußern. Entscheiden die zuständigen Polizisten dennoch, dass der Hund einer verbotenen Rasse angehört und aus diesem Grund eingeschläfert werden muss, kann der Besitzer bei der dänischen Nationalpolizei Berufung gegen das Urteil einlegen, wodurch das Einschläfern vorerst aufgeschoben wird.
Es ist also ratsam, sich vor der Reise nach Dänemark über die Einreisebestimmungen für Hunde zu informieren und alle erforderlichen Dokumente bereitzuhalten. So kannst du sicher sein, dass dein vierbeiniger Begleiter einen unbeschwerten Aufenthalt in Dänemark genießen kann.