Du hast eine alte Solaranlage, deren Förderung bald ausläuft? Kein Grund zur Sorge! Der Gesetzgeber hat eine Lösung parat, damit du weiterhin von deiner Anlage profitieren kannst. In diesem Artikel erfährst du, wie du deine alte Solaranlage weiter nutzen und Einspeisevergütungen erhalten kannst.
Das Problem mit dem “wildem Einspeisen”
Die Bundesnetzagentur warnt bereits seit Anfang 2019 vor einem Szenario, in dem unkontrolliert Strom aus EEG-Anlagen eingespeist wird, ohne dass dieser einem Abnehmer zugeordnet ist. Dadurch könnte der Überblick über die Stromflüsse verloren gehen. Um dies zu verhindern, hat der Gesetzgeber die Netzbetreiber in die Pflicht genommen.
Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Ende der Förderung
Wenn die Förderung deiner Anlage ausläuft und du den Jahreswechsel verstreichen lässt, ordnet der Netzbetreiber deine Anlage automatisch den ausgeförderten Photovoltaikanlagen zu (§ 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2021). Dadurch hast du wieder einen Anspruch auf Einspeisevergütung, die sich nach dem Jahresmarktwert für Solarstrom richtet (§ 23b EEG 2021). Im Jahr 2022 beträgt die Einspeisevergütung 7,552 Cent pro Kilowattstunde.
Jahresmarktwert und Abzugsbeträge
Der Jahresmarktwert wird zu Beginn jedes Jahres bekannt gegeben und orientiert sich an den Monatsmittelwerten der Vergangenheit. Bis Anfang 2021 lag der Monatsmittelwert zwischen 2,7 und 4,5 Cent pro Kilowattstunde und stieg im zweiten Halbjahr 2021 auf mehr als 20 Cent pro Kilowattstunde an – ähnlich wie die allgemein hohen Preise an der Strombörse. Auch im Jahr 2022 bleibt der Monatsmittelwert hoch.
Vom Jahresmarktwert 2022 darf der Netzbetreiber noch 0,184 Cent pro Kilowattstunde für seinen Vermarktungsaufwand abziehen (§ 53 Abs. 2 EEG 2021). Für dich als Betreiber bleiben also mehr als 7 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom übrig.
Intelligentes Messsystem für höhere Einspeisevergütung
Wenn ein intelligentes Messsystem den ins Netz eingespeisten Solarstrom erfasst, berechnet der Netzbetreiber nur die Hälfte des Abzugsbetrags. Im Jahr 2022 beträgt dieser 0,092 Cent pro Kilowattstunde. Die Investition in ein solches Messsystem ist jedoch hoch und kann zwischen 300 Euro für den Einbau und etwa 100 Euro jährlich für das Entgelt kosten.
Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 7 Kilowatt besteht eine Einbaupflicht für ein intelligentes Messsystem. Dabei gelten Höchstpreise von 100 Euro pro Jahr für Anlagen bis zu 15 Kilowatt Leistung und 130 Euro pro Jahr für Anlagen bis zu 30 Kilowatt Leistung. Beachte jedoch, dass der Pflichteinbau intelligenter Messsysteme bei PV-Anlagen im Frühjahr 2022 noch nicht begonnen hat und eine Freigabe durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erforderlich ist.
Weiterer Betrieb und Kosten
Die Regelung zur Abnahme des Sonnenstroms durch den Netzbetreiber gilt für alle ausgeförderten Anlagen bis einschließlich 100 Kilowatt Leistung bis Ende 2027 (§ 25 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2021), unabhängig davon, wann deine Anlage aus der Förderung fällt. Ab 2028 musst du dich um einen anderen Käufer für deinen Strom kümmern, sonst gilt dies als “schwarz einspeisen” und ist nicht erlaubt. Wenn du einen Vermarkter für deinen Solarstrom hast, sollten die Erlöse in etwa den Monatsmittelwerten entsprechen. Bei Beauftragung eines Direktvermarkters im Jahr 2022 könntest du sogar mehr als 8 Cent pro Kilowattstunde verdienen.
Wenn du deine PV-Anlage weiter betreiben möchtest, solltest du sie nach Ablauf von 20 Jahren einer sicherheitstechnischen Kontrolle unterziehen. Dies kostet bis zu 200 Euro. Außerdem ist es ratsam, deine Stromerträge weiterhin zu überwachen und Kosten für den Einspeisezähler, Versicherung und eventuelle Reparaturen einzuplanen. Die Betriebskosten belaufen sich auf etwa 100 bis 150 Euro pro Jahr. Die Einnahmen aus der Stromeinspeisung können diese Kosten decken, vorausgesetzt deine Anlage hat eine Mindestleistung von 3 Kilowatt. Jedoch wirst du durch das Einspeisen nicht so viel Gewinn erzielen wie durch den Eigenverbrauch des Stroms.