Rund ein Drittel der jährlich ausgestellten 20 Millionen Bußgeldbescheide in Deutschland sind fehlerhaft und können erfolgreich angefochten werden. Doch dafür ist ein korrekter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erforderlich. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids und in schriftlicher Form erfolgen.
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich lohnen, insbesondere wenn Punkte in Flensburg oder Fahrverbote drohen. Viele Bußgeldbescheide enthalten formelle Fehler oder ungenaue Messungen, beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen. Daher solltest du den Bescheid auf Fehler prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen, um die verhängte Strafe nicht tragen zu müssen.
Geblitzt? Einspruch kann sich lohnen!
Besonders bei Geschwindigkeitsverstößen lohnt es sich, den Bescheid genau zu prüfen. Formelle Fehler oder fehlerhafte Einstellung der Messgeräte können gute Gründe für einen Einspruch sein. In solchen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen, da er Akteneinsicht nehmen kann und technische Fehler aufdecken kann.
Gute Gründe für den Einspruch
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sollte natürlich gut begründet sein. Formelle Fehler im Bescheid selber sind oft aussichtsreich. Dabei müssen Bußgeldbescheide bestimmte Formvorgaben erfüllen, die im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) festgelegt sind. Zusätzlich können Einsprüche erfolgreich sein, wenn etwa auf Blitzerfotos der Fahrer nicht eindeutig identifiziert werden kann.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Was es zu beachten gibt
Es gibt verschiedene Ausnahmefälle, in denen es etwas komplizierter ist, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Zum Beispiel, wenn du mit einem Firmenwagen unterwegs warst, noch in der Probezeit bist oder der Bußgeldbescheid von einer ausländischen Behörde ausgestellt wurde. In solchen Fällen solltest du dich mit den entsprechenden Vorschriften auseinandersetzen und gegebenenfalls einen Anwalt für internationales Verkehrsrecht hinzuziehen.
Wichtige Fristen und Formvorschriften
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids erfolgen. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen, entweder per Brief oder Fax oder persönlich bei der zuständigen Stelle zur Niederschrift. Eine Übersendung per Mail ist nicht zu empfehlen. Eine Begründung des Einspruchs ist nicht zwingend erforderlich, aber vorteilhaft.
Mustervorlagen und Kosten
Es gibt online viele kostenlose Mustervorlagen für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid. Allerdings sollte beachtet werden, dass sich formelle Regeln ändern können und eine ältere Vorlage möglicherweise nicht mehr rechtskräftig ist. Es ist daher ratsam, die Vorlage an die persönlichen Umstände anzupassen. Einsprüche können sowohl vor Gericht als auch schon vorher Kosten verursachen, beispielsweise für die Prüfung des Bescheids durch einen Anwalt. Die Übernahme dieser Kosten hängt von der Rechtsschutzversicherung ab.
Einspruch abgelehnt: Was tun?
Im besten Fall erkennt die Behörde dank des Einspruchs, dass sie falsch lag, und erlässt die Strafen. Andernfalls wird der Einspruch abgelehnt und der Vorgang wird an die Staatsanwaltschaft übergeben, die das Verfahren vor Gericht bringt. In der Hauptverhandlung musst du dich persönlich verantworten, und es werden Beweise aufgenommen und Zeugen vernommen. Es ist empfehlenswert, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Die Kosten für Anwalt und Gericht können abhängig von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen kann sich lohnen, wenn gute Gründe vorliegen und die Fristen und Formvorschriften eingehalten werden. Trotzdem sind die Erfolgsaussichten individuell verschieden, und es sollte immer der Aufwand und Nutzen gegeneinander abgewogen werden.