Die Grundsteuer ist für viele Hausbesitzer ein leidiges Thema. Aber es gibt Hoffnung! Experten empfehlen, Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen. In diesem Artikel erfährst du, warum das sinnvoll sein kann und was du beachten solltest.
Experten empfehlen den Einspruch
Professor Gregor Kirchhof, ein renommierter Verfassungsrechtler, ist einer der Experten, die den Einspruch empfehlen. Er hat bereits im Dezember 2022 geraten, in den meisten Bundesländern (außer Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen) Einspruch einzulegen. Allerdings wird das Finanzamt den Einspruch wahrscheinlich schnell ablehnen, unabhängig von der Begründung. In diesem Fall bleibt nur der teure Weg zum Finanzgericht.
Um diesen teuren Weg zu vermeiden, raten viele Sachkundige davon ab, Einspruch einzulegen, es sei denn, es gibt einen offensichtlichen Grund dafür. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer, sagt, dass sich die meisten Bürger den Einspruch sparen könnten. Es sei unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht eine Rückabwicklung der bereits geleisteten Steuerzahlungen verlangen würde.
Erste Musterklagen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wurden bereits die ersten Musterklagen gegen einen Bescheid über den Grundsteuerwert eingereicht. Diese Klagen sollen grundlegende Fragen zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgrundsteuergesetzes klären. Es wird argumentiert, dass der Bodenrichtwert in Baden-Württemberg ungenau ist, da er nicht berücksichtigt, welche Art von Gebäude auf dem Grundstück steht. Die Klagen sind beim Finanzgericht Baden-Württemberg anhängig.
Die Verbände fordern die Finanzverwaltung auf, vorläufige Grundsteuerwertbescheide zu erlassen und Einspruchsverfahren ruhen zu lassen, bis über die Musterklagen entschieden wurde. Betroffene in Baden-Württemberg sollten Einspruch gegen den Bescheid über den Grundsteuerwert einlegen und sich auf die laufenden Verfahren beziehen. Finanztip empfiehlt die Verwendung eines Musterschreibens, das um die genannten Angaben (Aktenzeichen, Ruhen des Verfahrens) ergänzt werden sollte.
Weitere Musterprozesse in Aussicht
Ein Rechtsgutachten von Professor Gregor Kirchhof kommt zu dem Ergebnis, dass das Bundesmodell der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Auf dieser Grundlage sollen bald weitere Musterprozesse in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Nordrhein-Westfalen stattfinden. Es werden Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Bodenrichtwerten, der Verstoß gegen das Grundgesetz durch Pauschalierungen wie die Nettokaltmiete, die Nichtberücksichtigung individueller Umstände und die noch nicht feststehende Steuerlast geäußert.
Der Bund der Steuerzahler und der Verband Haus & Grund fordern die betroffenen Bundesländer auf, sich für ein Grundsteuersystem der Länder Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen zu entscheiden, da die notwendigen Daten vorhanden sind und die Umsetzung weitgehend vorbereitet ist.
Wenn sich deine Immobilie oder dein Grundstück in einem der genannten fünf Bundesländer befindet und du über einen Einspruch nachdenkst, solltest du dich auf die Musterklagen beziehen und wie in Baden-Württemberg das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Einspruch und Klagen nicht automatisch bedeuten, dass du persönlich davon profitierst. Es ist unwahrscheinlich, dass sich bis 2025 rechtlich etwas ändern wird, weshalb die neue Grundsteuer ab 2025 fällig werden dürfte. Außerdem bedeutet eine Klage nicht, dass sie erfolgreich sein wird. Selbst wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass das Bundesmodell und die Regelungen in Baden-Württemberg verfassungswidrig sind, ist es unwahrscheinlich, dass es rückwirkende Änderungen geben wird.
Finanzämter lassen Einsprüche liegen – Verbände klagen wegen Untätigkeit
Anfang September 2023 haben der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland angekündigt, gerichtlich gegen die Untätigkeit der Finanzämter vorzugehen. Millionen Einsprüche gegen die Bescheide zur Grundsteuer wurden seit über einem halben Jahr nicht bearbeitet. Die Verbände unterstützen daher in vier Musterfällen Untätigkeitsklagen gegen die jeweiligen Finanzämter, um eine verfassungsrechtliche Überprüfung bis zum Bundesverfassungsgericht zu erreichen.