Einstiegsgeld beantragen: So erhalten Sie staatliche Unterstützung für Ihre Existenzgründung

Einstiegsgeld beantragen: So erhalten Sie staatliche Unterstützung für Ihre Existenzgründung

Wer die Arbeitslosigkeit beenden und sich mit einer eigenen Geschäftsidee selbstständig machen möchte, kann dafür finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Das Einstiegsgeld für ALG-2-Empfänger kann eine Unternehmensgründung aus der Arbeitslosigkeit fördern. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie das Einstiegsgeld beantragen und welche Tipps Sie beachten sollten.

Über das Einstiegsgeld für Existenzgründer

Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss zum Arbeitslosengeld 2 und kann für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten gewährt werden. Die Förderung erfolgt in zwei Stufen: In den ersten sechs Monaten erhalten Gründer das Einstiegsgeld. Bei weiterem Bedarf kann die Förderung verlängert werden.

Die Höhe des Einstiegsgeldes richtet sich nach der Art der Bemessung. Bei der pauschalen Bemessung beträgt der Zuschuss maximal 50 % der Regelleistung. Bei der einzelfallbezogenen Bemessung erhalten Gründer bis zu 75 % des ALG-2-Regelsatzes als Förderung. Zusätzlich zum Einstiegsgeld können ALG-2-Empfänger einen Investitionszuschuss von einmalig 5.000 Euro erhalten, um beispielsweise Sachmittel für die Existenzgründung anzuschaffen.

Wie beantrage ich das Einstiegsgeld?

Damit Sie das Einstiegsgeld schnellstmöglich erhalten, sollten Sie bei der Beantragung bestimmte Schritte beachten.

Einstiegsgeld vor der Gewerbeanmeldung beantragen

Wenden Sie sich noch vor Ihrer offiziellen Existenzgründung an das Jobcenter und teilen Sie Ihr Vorhaben mit. Vereinbaren Sie am besten ein Beratungsgespräch, um Ihre Fragen zur Förderung zu klären und die Chancen auf den Erhalt des Einstiegsgeldes abzuschätzen. Das Datum der Gewerbeanmeldung bzw. bei Freiberuflern das Datum der Anmeldung beim Finanzamt gilt als Gründungszeitpunkt.

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Unterlagen für die Einstiegsgeld-Beantragung einreichen

Für die Beantragung des Einstiegsgeldes müssen Sie bestimmte Unterlagen beim Jobcenter einreichen. Dazu gehören Ihr Lebenslauf, eine Tragfähigkeitsbescheinigung (fachkundige Stellungnahme) einer fachkundigen Stelle, Nachweise über fachliche Qualifikationen, bei Handwerkern der Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerksbetriebe, der Nachweis der Gewerbeanmeldung bzw. Anmeldung beim Finanzamt sowie ein Businessplan inklusive Finanzplan.

Fachkundige Stellungnahme kann Bearbeitungsdauer verkürzen

Um die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags zu verkürzen, sollten Sie Ihre Unterlagen von Anfang an vollständig einreichen. Besonders hilfreich kann eine Tragfähigkeitsbescheinigung sein, die Auskunft über die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens gibt. Obwohl diese Bescheinigung nicht zwingend erforderlich ist, ist es empfehlenswert, sie zusammen mit Ihrem Antrag abzugeben.

Mit einer Existenzgründungsberatung auf Nummer sicher gehen

Da das Einstiegsgeld als Ermessensleistung gewährt wird, müssen Sie den Sachbearbeiter von der Machbarkeit Ihrer Geschäftsidee überzeugen. Der Businessplan spielt dabei eine wichtige Rolle. Wenn Sie zum ersten Mal selbstständig werden, kann die Erstellung des Businessplans eine Herausforderung sein. Hier kann Ihnen eine Existenzgründungsberatung professionelle Hilfe bieten. Ein Berater unterstützt Sie bei der Businessplan-Erstellung und bei der Beantragung von Fördermitteln. Außerdem kann er eine fachkundige Stellungnahme abgeben.

Um sicherzugehen, dass Sie alle Voraussetzungen für das Einstiegsgeld erfüllen, können Sie auch das Gründerzentrum von “Deutschland startet” kontaktieren. Wir sind als fachkundige Stelle anerkannt und helfen Ihnen gerne bei der Beantragung einer Tragfähigkeitsbescheinigung für Ihre Unternehmensgründung.

Jetzt steht Ihrer Existenzgründung mit dem Einstiegsgeld nichts mehr im Weg!