Eintrag in polizeilichen Datenbanken als BtM-Konsument

Eintrag in polizeilichen Datenbanken als BtM-Konsument

Du hast vielleicht schon einmal darüber nachgedacht, wie es sich auf dein Leben und deine Zukunft auswirken könnte, wenn du Betäubungsmittel konsumierst oder auf andere Weise mit ihnen in Verbindung gebracht wirst. Die Antwort darauf ist komplex und kann von vielen Faktoren abhängen. In diesem Artikel werde ich dir einen Überblick geben, was in polizeilichen Datenbanken gespeichert ist, wie lange Informationen dort aufbewahrt werden und was bei einer Bewerbung für den Staatsdienst passiert.

Was ist in polizeilichen Datenbanken gespeichert?

Es gibt verschiedene polizeiliche und behördliche Datenbanken, die Informationen über Betäubungsmittelkonsumenten und Personen, die im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln aufgefallen sind, speichern. Diese Datenbanken reichen von lokalen Polizeibehörden bis hin zu bundesweiten Datenbanken. In Deutschland waren im Jahr 2014 mehr als 150.000 Menschen in der Bundes- und Länderübergreifenden Datenbank INPOL als Betäubungsmittelkonsumenten erfasst. Zusätzlich können auch Schlagwörter wie “BtM-Kontakt” und “Konsument harter Drogen” gespeichert werden. Diese Informationen sind bei jeder polizeilichen Kontrolle zugänglich. Es ist wichtig zu wissen, dass diese personenbezogenen Hinweise nicht nur gespeichert werden, wenn es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommt, sondern auch bei Einstellung des Strafverfahrens. Im Jahr 2014 wurden mehr als 1 Million Menschen vom Bundeskriminalamt als BtM-Konsumenten geführt.

Außerdem werden Informationen über Strafverfahren und deren Ausgang gespeichert. Es gibt auch das Bundeszentralregister, in dem Daten im Zusammenhang mit Strafverfahren gespeichert werden. Behörden können bei einer geplanten Einstellung Auskünfte über diese Daten erhalten, zum Beispiel durch das sogenannte “Führungszeugnis”. Eine ausführlichere Übersicht über die verschiedenen Datenbanken und die Art der gespeicherten Daten findest du in diesem Artikel.

LESEN  OTTO Marketplace: Ein Einführungsguide für Anfänger

Wie lange sind Informationen gespeichert?

Die Dauer der Speicherung hängt immer von jedem einzelnen Fall ab. In Nordrhein-Westfalen richtet sich die Speicherung und Löschung nach § 22 des Polizeigesetzes. Gemäß dieser Regelung muss bei Erwachsenen spätestens nach 10 Jahren überprüft werden, ob die Speicherung der Daten immer noch erforderlich ist. Da 10 Jahre eine lange Zeit sind und die Polizei die Daten grundsätzlich löschen muss, wenn die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, kann es sinnvoll sein, einen Antrag auf eine frühere Löschung zu stellen. Ohne einen solchen Antrag erfolgt in der Praxis in der Regel keine vorzeitige Löschung.

Was passiert bei einer Bewerbung für den Staatsdienst?

Wenn du dich für den Staatsdienst bewerben möchtest, zum Beispiel als Lehrer, Staatsanwalt oder Polizist, musst du der Behörde ein Führungszeugnis vorlegen. Grundsätzlich werden dort nur Verurteilungen ab 90 Tagessätzen eingetragen, sofern keine weiteren Eintragungen vorliegen. Es handelt sich bei dem Zeugnis für Behörden jedoch um ein “erweitertes Führungszeugnis”, in dem auch Verurteilungen auftauchen können, die im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen problematisch sein könnten. Diese werden im “normalen” Führungszeugnis nicht aufgelistet. Es ist jedoch selten, dass der Konsum von Betäubungsmitteln (insbesondere einmaliger Konsum) in diesem Zusammenhang relevant ist. Wenn du wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe unter 90 Tagessätzen verurteilt wurdest und keine weiteren Eintragungen vorliegen, besteht kein Grund zur Sorge.

Wenn du jedoch eine Sicherheitsüberprüfung benötigst, kann je nach Überprüfungsniveau eine Anfrage bei den Polizeidienststellen deiner Wohnorte der letzten 5 Jahre gestellt werden. Dadurch erhält die Behörde Kenntnis über die bei der Polizei über dich gespeicherten Daten.

LESEN  Die Geheimnisse der Traktor-Versicherung

Wie kann ich meine Daten löschen lassen?

Wenn du vermutest, dass in polizeilichen Datenbanken Informationen über dich gespeichert sind, kannst du eine Auskunft über diese Daten einholen. Dies ist in der Regel kostenfrei (Auslagen können gegebenenfalls erstattet werden). In deinem Schreiben kannst du die Behörde auch direkt zur Löschung der gespeicherten Daten auffordern. Gerne kannst du unser Musterschreiben für polizeiliche Datenbanken verwenden. Du kannst den Antrag aber auch von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin stellen lassen.

Wenn sich die Behörde weigert, die Daten zu löschen, muss der Löschungsanspruch in einem gerichtlichen Verfahren (in manchen Bundesländern vorher im Widerspruchsverfahren) durchgesetzt werden. Beachte bitte, dass hierfür eine Monatsfrist ab Zugang des Bescheids gilt. Die Begründung für die Löschung der Daten ist dabei besonders wichtig, daher solltest du dich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen.