Einweg-Pfand: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zum Einweg-Pfand ("Dosenpfand")

Fragen und Antworten zum Einweg-Pfand

Einweg-Pfand, auch bekannt als “Dosenpfand”, ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz der Umwelt. Es gibt jedoch viele Fragen rund um dieses Thema. Daher beantworten wir hier die häufigsten Fragen zum Einweg-Pfand.

Auf welche Verpackungen wird Einweg-Pfand erhoben?

Einweg-Pfand wird auf Getränkedosen sowie Einweg-Getränkeflaschen aus Glas und Kunststoff erhoben. Dabei müssen die Verpackungen ein Fassungsvermögen zwischen 0,1 Liter und 3 Liter haben.

Es ist wichtig, Einweg-Verpackungen nicht mit Mehrweg-Flaschen zu verwechseln. Mehrweg-Flaschen werden mehrmals genutzt und können gereinigt und erneut befüllt werden. Einweg-Verpackungen hingegen werden nach ihrer Rückgabe recycelt und für jedes Getränk muss eine neue Einweg-Verpackung produziert werden.

Für den Umweltschutz ist es daher ratsam, Getränke in Mehrweg-Flaschen aus der Region zu kaufen. Diese verbrauchen weniger Rohstoffe und Energie und tragen weniger zum Treibhauseffekt bei. Außerdem sollte man bevorzugt Getränke in Standard-Mehrwegflaschen kaufen, da diese nach dem Leeren zum nächsten Abfüller transportiert werden können.

Auf welche Getränke wird Pfand erhoben?

Einweg-Pfand wird auf eine Vielzahl von Getränken erhoben, wenn sie in Einweg-Verpackungen angeboten werden. Dazu gehören Erfrischungsgetränke, Wasser-Getränke, Bier- und Biermischgetränke, Frucht- und Gemüsenektare, Milchmischgetränke, Tee- und Kaffee-Getränke, alkoholhaltige Mischgetränke und diätetische Getränke. Seit dem 1. Januar 2022 sind zudem bestimmte Getränke wie Sekt, Prosecco, Wein, Weinähnliche Getränke und Milch- und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent in Einwegkunststoffflaschen oder Einwegdosen bepfandet.

LESEN  Arktis – Antarktis: Die unberührte Wildnis

Es gibt jedoch auch Getränke bzw. Getränkeverpackungen, auf die kein Einweg-Pfand erhoben wird. Dazu gehören beispielsweise Milch- und Milchmischgetränke in Kunststoffflaschen sowie alkoholhaltige Getränke, die der Alkoholsteuer unterliegen und in Einwegglasflaschen abgefüllt sind. Auch diätetische Getränke für Säuglings- und Kleinkinderernährung in Einwegflaschen sowie Getränkekartons, Schlauch- und Standbeutelverpackungen sind von Einweg-Pfand befreit.

Wie erkenne ich pfandpflichtige Einweg-Verpackungen?

Pfandpflichtige Einweg-Verpackungen müssen von den Herstellern deutlich lesbar und an gut sichtbaren Stellen als pfandpflichtig gekennzeichnet sein. Die Abfüller verwenden hierfür das DPG-Zeichen und einen EAN-Code (Strichcode). Das DPG-Zeichen steht für die Deutsche Pfandsystem GmbH und das Hersteller-Logo zeigt an, dass es sich um eine pfandpflichtige Einweg-Verpackung handelt. Das Einweg-Pfand beträgt immer 25 Cent und wird im Handel erstattet.

Wie viel Pfand wird erhoben?

Für alle pfandpflichtigen Einweg-Verpackungen beträgt das Pfand einheitlich 25 Cent.

Wo kann ich Einweg-Verpackungen zurückgeben?

Pfandpflichtige Einweg-Verpackungen können in jeder Verkaufsstelle zurückgegeben werden, die Einweg-Gebinde aus dem gleichen Material verkauft. Dabei spielt die Form, Marke oder der Inhalt der Verpackungen keine Rolle. Händler sind verpflichtet, die leeren Verpackungen zurückzunehmen und das Einweg-Pfand von 25 Cent auszuzahlen, auch wenn die Getränke in einem anderen Laden gekauft wurden.

Ganz wichtig: Mehrweg aus der Region bleibt die beste Lösung

Für den Umweltschutz ist es ratsam, auf Getränke in Mehrweg-Flaschen aus der Region zu setzen. Das spart Transportwege und trägt zur Reduzierung von Rohstoffverbrauch und Treibhauseffekt bei. Das Mehrweg-Pfand beträgt dabei nur 15 Cent, für Bierflaschen sogar nur 8 Cent. Händler sind generell verpflichtet, das Mehrweg-Pfand zurückzunehmen.

Für weitere Fragen rund um das Einweg-Pfand stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.