Einwohnermeldeamt: Dein erster Behördengang nach dem Umzug

Einwohnermeldeamt: Dein erster Behördengang nach dem Umzug

Der Umzug ist geschafft, und nun steht der erste Behördengang an: Du musst das Einwohnermeldeamt über deine neue Adresse informieren.

Welches Einwohnermeldeamt ist zuständig?

Bist du nach dem Wohnungswechsel unsicher, bei welchem Einwohnermeldeamt du dich ummelden musst? Keine Sorge! Unser praktischer Behördenfinder hilft dir weiter! Gib einfach deine neue Postleitzahl ein, um das passende Einwohnermeldeamt (manchmal auch Bürgeramt oder Bürgerservice genannt) in deinem neuen Wohnort zu finden.

Behördenfinder

Warum ist der Gang zum Einwohnermeldeamt so wichtig?

Es ist wichtig, dass du deine neue Adresse den Behörden so schnell wie möglich mitteilst, wenn du in eine neue Wohnung oder ein neues Haus ziehst. Normalerweise solltest du das Einwohnermeldeamt innerhalb der ersten Woche nach dem Umzug besuchen. Einige Gemeinden und Städte gewähren Neubürgern dafür sogar zwei Wochen Zeit. Wenn du diese Frist verpasst, droht dir ein Bußgeld in Höhe von 20-30 Euro.

Wenn du in einer belebten Großstadt lebst und dein Ummeldungstermin erst einen Monat nach dem Umzug stattfindet, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Das wichtigste ist das Datum der Buchung. Wenn du dies rechtzeitig erledigt hast, kannst du dich entspannt zurücklehnen.

Tipp: Nutze auch den kostenlosen Umzugsmitteilungsservice, um möglichst viele deiner Kontakte schnell über deine neue Adresse zu informieren.

Anmelden, ummelden oder abmelden beim Einwohnermeldeamt?

Ziehst du neu in eine Stadt oder Gemeinde? Dann musst du dich beim Einwohnermeldeamt anmelden – das gilt auch für einen möglichen Zweitwohnsitz.

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Wenn du innerhalb derselben Gemeinde oder Stadt umziehst, musst du dich beim Einwohnermeldeamt ummelden.

Die An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist in der Regel erst möglich, nachdem du tatsächlich eingezogen bist, nicht vor dem Umzug.

Manchmal kann es vorkommen, dass du deinen Haupt- oder Zweitwohnsitz abmeldest, ohne einen neuen anzumelden. Auch dafür musst du zum Einwohnermeldeamt.

Tipp: Bei einigen Einwohnermeldeämtern kannst du dich sogar per Post oder online ummelden. Erkundige dich am besten bei dem für dich zuständigen Amt.

Vertreter mit Vollmacht zum Bürgeramt schicken

Hast du direkt nach dem Umzug keine Zeit, selbst zum Einwohnermeldeamt zu gehen? Das Um-, Ab- oder Anmelden kann auch eine andere Person für dich übernehmen. Dein Vertreter benötigt dazu lediglich eine von dir ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht sowie die erforderlichen Unterlagen (Wohnungsgeberbestätigung, Personalausweise aller anzumeldenden Personen, ausgefülltes Anmeldeformular).

Gut zu wissen: Das macht das Einwohnermeldeamt außerdem

Das Einwohnermeldeamt erledigt nicht nur die An- oder Ummeldung nach einem Umzug, sondern ist auch zuständig für:

  • amtliche Beglaubigungen von Dokumenten
  • Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen (auch Kinderreisepässen)
  • die Haushaltsbescheinigung für das Kindergeld
  • Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen

Es besteht also die Möglichkeit, dass dein erster Behördenbesuch beim Einwohnermeldeamt nach dem Umzug nicht dein letzter sein wird!

Bekommt man beim Einwohnermeldeamt Auskunft über jemandes Wohnort?

Das Einwohnermeldeamt speichert nicht nur deine aktuellen Adressdaten und stellt Bescheinigungen aus, sondern erteilt auch Auskunft über gemeldete Personen. Jede Privatperson kann beim Einwohnermeldeamt beispielsweise eine Adresse erfragen, um alte Schulkameraden wiederzufinden.

Über völlig unbekannte Personen erhältst du jedoch keine Auskunft. Für die sogenannte Melderegisterauskunft musst du konkrete Angaben zur gesuchten Person machen können, wie zum Beispiel den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und gegebenenfalls die letzte bekannte Meldeanschrift. Mit diesen Informationen erhältst du eine einfache Auskunft aus dem Melderegister, die den Vor- und Zunamen, einen möglichen Doktorgrad und die aktuelle Anschrift enthält.

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Auch Behörden können Daten beim Einwohnermeldeamt abfragen, zum Beispiel um eine Adresse abzugleichen. Das Einwohnermeldeamt übermittelt auf Anfrage beispielsweise Daten an das Finanzamt und im Rahmen des bundesweiten Meldedatenabgleichs auch an die GEZ.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

  • Welches Einwohnermeldeamt ist zuständig?
  • Warum ist der Gang zum Einwohnermeldeamt so wichtig?
  • Beim Einwohnermeldeamt anmelden, ummelden oder abmelden?
  • Vertreter mit Vollmacht zum Bürgeramt schicken
  • Gut zu wissen: Das macht das Einwohnermeldeamt außerdem