Strom- und Gasversorger müssen Preiserhöhungen gemäß EnWG §41 (5) “transparent und verständlich” an die Verbraucher kommunizieren. Das Bundesgerichtshof hat präzisiert, dass alte und neue Preise gegenübergestellt werden müssen und Veränderungen einzelner Kostenbestandteile erkennbar sein müssen.
Jedoch erfüllen nur wenige Preisinformationsschreiben diese Anforderungen. Laut einer Strompreisstudie der Verbraucherzentrale NRW aus dem Jahr 2013 haben 9 von 10 Versorgern kaum oder keine Transparenz über den eigentlichen Inhalt der Preiserhöhungsschreiben geboten. Sie vermieden es, klar und deutlich auf die Preiserhöhung hinzuweisen. Viele Unternehmen informierten lediglich über den neuen Preis, ohne Angaben zum aktuellen Tarif oder den möglichen Preisänderungen zu machen. Zudem wurden keine Informationen zu den Sonderkündigungsmöglichkeiten bereitgestellt oder sogar behauptet, dass kein Sonderkündigungsrecht bestehe. Diese Praxis erstreckt sich nicht nur auf wenige schwarze Schafe der Branche, sondern ist weitverbreitet.
Es gibt verschiedene Aspekte, die auf eine versteckte Preiserhöhung hinweisen können. Zum einen ist die äußere Form des Schreibens entscheidend. Oft tarnt sich das Preisinformationsschreiben als Werbeflyer, wodurch es vom Verbraucher möglicherweise nur oberflächlich wahrgenommen wird. Auch der Betreff der E-Mail ist oft allgemein gehalten und verschleiert eine konkrete Änderung des Vertragsverhältnisses.
Der Text selbst ist ebenfalls ein Indiz für versteckte Preiserhöhungen. Er ist positiv und allgemein formuliert, was den Eindruck erwecken soll, dass keine negativen Änderungen mitgeteilt werden. Die eigentliche Preiserhöhung wird oft erst am Ende des Schreibens kurz erwähnt und erfolgt ohne besondere Hervorhebung. Eindeutige Aussagen zur Preiserhöhung werden vermieden und stattdessen umschrieben, um die Preiserhöhung zu verschleiern. Zudem werden nur die neuen Grund- und Arbeitspreise genannt, ohne die aktuellen Preise zu erwähnen. Dies macht es für die Verbraucher schwierig, eine Preiserhöhung zu erkennen und zu verstehen, wie stark und wo der Preis gestiegen ist. Auch die Veränderungen einzelner Kostenbestandteile werden oft nicht transparent dargestellt, obwohl es vom Bundesgerichtshof gefordert wird. Dadurch können Verbraucher nicht beurteilen, ob ein Anbieterwechsel sinnvoll wäre.
In einigen Fällen wird von einem Schutz der Preiserhöhung oder sehr attraktiven Konditionen gesprochen, obwohl eine Preiserhöhung stattgefunden hat. Dies kann zu Verwirrung führen. Zudem erfolgt die Ankündigung der Grundpreiserhöhung oft weit vor Ablauf der Bindungsfrist, was ebenfalls zur Verschleierung der Preiserhöhung beiträgt. Die Information zum Sonderkündigungsrecht fehlt oder wird nur im Kleingedruckten erwähnt, teilweise sogar in missverständlicher Weise.
Diese Praktiken zeigen, dass viele Strom- und Gasversorger die Preiserhöhungen versteckt mitteilen. Die fehlende Transparenz und Verständlichkeit der Schreiben erschwert es den Verbrauchern, die Auswirkungen der Preiserhöhung zu erkennen und adäquat zu reagieren. Es ist daher ratsam, bei Preisinformationsschreiben genau hinzuschauen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, um von günstigeren Tarifen zu profitieren.