Elektroauto als Firmenwagen: Geldwerter Vorteil und Ladekosten

Elektroauto als Firmenwagen: Geldwerter Vorteil und Ladekosten

Wer freut sich nicht über ein Elektroauto als Firmenwagen? Neben den Umweltvorteilen und dem Fahrspaß, gibt es auch steuerliche Vorteile zu beachten. In diesem Artikel erfährst du, wie der geldwerte Vorteil eines Elektroautos besteuert wird und welche Möglichkeiten es gibt, die Ladekosten abzurechnen.

Elektroauto als Firmenwagen versteuern

Arbeitnehmer, die ein Elektroauto als Dienstwagen gestellt bekommen, profitieren von einem Steuervorteil im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern. Die Höhe dieses Vorteils hängt vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs ab. Liegt dieser Preis bei maximal 60.000 Euro, wird monatlich nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Bei Elektroautos, deren Bruttolistenpreis über 60.000 Euro liegt, beträgt der Steuersatz 0,5 Prozent. Im Vergleich dazu liegt der Steuersatz bei Verbrennern bei einem Prozent. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Sonderbedingung für Elektroautos voraussichtlich bis Ende 2030 gilt.

Das Risiko steigender Preise

Die Preisgrenze von 60.000 Euro kann bei langen Lieferzeiten zum Problem werden. Wenn der Hersteller den Listenpreis während der Wartezeit erhöht und dieser über die Marke von 60.000 Euro steigt, erhöht sich auch der Steuersatz. Das Finanzamt berücksichtigt dabei nicht den vereinbarten oder endgültigen Kaufpreis, sondern allein den Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Eine Preiserhöhung kann somit mehrere Tausend Euro bei der Steuererklärung kosten.

Steuerliche Behandlung von Plug-in-Hybriden

Für Plug-in-Hybride beträgt der geldwerte Vorteil 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Dieser Satz gilt jedoch nur für Fahrzeuge mit einer rein elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern oder einer höchstens 50 Gramm CO₂-Emission pro Kilometer nach dem WLTP-Standard. Es kann jedoch in naher Zukunft zu Änderungen im Steuerrecht für Plug-in-Hybride kommen. Die Bundesregierung diskutiert eine Beschränkung der Förderung, bei der das Fahrzeug überwiegend – also mehr als 50 Prozent der Fahrzeit – im rein elektrischen Fahrbetrieb genutzt werden muss. Die Umsetzung dieser Regelung ist jedoch noch unklar.

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Abrechnung der Ladekosten für den Firmenwagen zu Hause

Viele Arbeitgeber übernehmen die kompletten Spritkosten für den Firmenwagen, sei es für dienstliche oder private Fahrten. Die Abrechnung bei konventionellen Verbrennern ist recht einfach: Man reicht den Tankbeleg ein oder nutzt eine Tankkarte, und der Arbeitgeber erstattet die Kosten.

Bei Elektroautos gestaltet sich die Abrechnung etwas komplizierter, da sie nicht nur an öffentlichen Ladestationen, sondern auch zu Hause aufgeladen werden können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Fahrstrom korrekt mit dem Arbeitgeber abzurechnen.

  • Eine Möglichkeit besteht darin, eine Wallbox mit separatem Zähler beim Stromanbieter zu installieren. Dadurch kann jede zu Hause geladene Kilowattstunde korrekt nachgewiesen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Wallbox ausschließlich für den Dienstwagen genutzt werden darf. Wenn du ein zweites Elektrofahrzeug besitzt, benötigst du eine zweite Wallbox mit einem weiteren Zähler.
  • Eine andere Möglichkeit ist die Installation eines geeichten Zwischenzählers zwischen dem Hauptzähler und der Wallbox. Auch hier gilt, dass an der Wallbox nur der elektrische Dienstwagen und kein anderes privates Elektrofahrzeug geladen werden darf.
  • Schließlich gibt es Wallboxen mit einer Zugangskontrolle, die verschiedene Ladevorgänge verschiedenen Nutzern zuweisen können, beispielsweise über einen RFID-Chip.

Ladekosten steuerfrei pauschal abrechnen

Die einfachste Lösung für alle Beteiligten besteht darin, dass der Arbeitgeber eine monatliche Pauschale für die Ladestromkosten zahlt. Diese Pauschalen sind bis zu bestimmten Summen steuerfrei. Aktuell können maximal 30 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge und 15 Euro monatlich für Plug-in-Hybride steuerfrei erstattet werden, wenn du beim Arbeitgeber eine kostenlose oder verbilligte Lademöglichkeit nutzen kannst oder er dir eine Ladekarte zur Verfügung stellt. Wenn du keine Lademöglichkeit beim Arbeitgeber hast, erhöht sich der steuerfreie Betrag auf 70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge und 35 Euro monatlich für Plug-in-Hybride (bis 2020: 25 Euro).

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Mit diesen Informationen bist du bestens gerüstet, um die steuerlichen Vorteile eines Elektroautos als Firmenwagen voll auszuschöpfen und die Ladekosten korrekt abzurechnen.