Elektroauto-Förderung 2023: Neue Richtlinie für den Umweltbonus

Elektroauto-Förderung 2023: Neue Richtlinie für den Umweltbonus

Einleitung:

Herzlich Willkommen zu unserem Artikel über die neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus für Elektroautos im Jahr 2023! Falls du planst, ein Elektroauto zu kaufen, sind hier die wichtigsten Informationen für dich. Wir beantworten häufig gestellte Fragen und geben hilfreiche Tipps zur E-Auto-Förderung.

Wie hoch ist die staatliche Förderung für Elektroautos?

Das neue Jahr hat begonnen und auf deiner To-Do-Liste steht ganz oben der Kauf eines Elektroautos? Das ist ein guter Vorsatz! Denn der Umweltbonus für E-Autos wird auch dieses Jahr fortgesetzt. Allerdings hat sich einiges geändert. Im Vergleich zum Rekordjahr 2022 sind die Fördersätze gesunken. Der Bundesanteil am Umweltbonus für 2023 liegt beim Kauf eines Neufahrzeugs bei 4.500 € (inkl. Innovationsprämie und bei einem Netto-Listenpreis des Basismodells bis 40.000 €). Hinzu kommt der Herstelleranteil, der die Hälfte der Bundesförderung beträgt. Bei vielen Herstellern wird dieser Zuschuss automatisch verrechnet. Einige Hersteller haben angekündigt, finanzielle Nachteile bei ausgewählten und bereits bestellten Modellen auszugleichen. Hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte. Wichtig zu wissen: Die Umweltprämie gilt jetzt nur noch für batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge. Förderanträge für Plug-in-Hybride können also nicht mehr gestellt werden.

Die E-Auto-Prämie 2023 kompakt

Bevor wir in die Details der Förderung eintauchen, solltest du sicherstellen, dass dein Fahrzeugmodell auf der Liste förderfähiger Fahrzeuge des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) steht. Mehr dazu später, wenn es um die Antragsstellung geht. Um einen Förderantrag für die BAFA-Prämie stellen zu können, muss dein E-Fahrzeug gekauft und zugelassen sein. Sowohl Fahrzeugkäufe als auch Leasingverträge sind möglich. Antragsberechtigt sind Privatpersonen und bis zum 31. August 2023 auch Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein förderfähiges E-Fahrzeug zugelassen wird. Ab dem 1. September 2023 wird die E-Auto-Förderung jedoch auf Privatpersonen beschränkt. Wichtig ist das Datum des Förderantrags bei der BAFA, das die Zulassung des E-Autos voraussetzt.

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Der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge beim Fahrzeugkauf beträgt:

  • Für Neufahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells bis 40.000 €: 4.500 €
  • Für Neufahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells über 40.000 € und bis 65.000 €: 3.000 €
  • Für Neufahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells über 65.000 €: keine staatliche Förderung
  • Bei einer Mindesthaltedauer von 12 Monaten (eine kürzere Haltedauer oder die Rückabwicklung des Kaufs müssen umgehend gemeldet werden)
  • Bei Beantragung durch Privatpersonen bis einschließlich 31. Dezember 2023

Quelle: BAFA. Es gilt der Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland. Oben aufgeführt ist der Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive Innovationsprämie für das Jahr 2023. Der Herstelleranteil beträgt weiterhin 50% der Gesamt-Bundesförderung. Vor dem Kauf eines E-Fahrzeugs ist es wichtig, die Förderkonditionen noch einmal genau zu prüfen.

BAFA-Prämie: Das gibt’s bei Leasingverträgen zu beachten

Wenn du ein Elektroauto leasen möchtest, bist du deutlich flexibler als beim Kauf. Du bestimmst die Laufzeit des Vertrags und zahlst eine monatliche Leasingrate. Beim BAFA kannst du gelistete Leasingfahrzeuge durch den Umweltbonus fördern lassen. In der Regel musst du jedoch eine Eigenleistung für den BAFA-Anteil erbringen. Bei Beantragung bis einschließlich 31. Dezember 2023 liegt der Bundesanteil am Umweltbonus inklusive Innovationsprämie bei 4.500 € (für Neufahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells bis 40.000 €) – zuzüglich des Herstelleranteils. Die volle Förderung wird jedoch nur bei einer Leasinglaufzeit von über 23 Monaten und einer Mindesthaltedauer von 24 Monaten gewährt. Weitere Details zur Staffelung der Umweltprämie und den Mindesthaltedauern beim Leasing sowie weitere Tipps zu Leasingverträgen findest du auf der BAFA-Website unter den Abschnitten “Fördersätze” und “Wer kann einen Antrag stellen?”. Übrigens, wenn du dein geleastes E-Auto früher als geplant zurückgeben möchtest, kann dies zu einer anderen Förderquote führen. In diesem Fall musst du das unbedingt beim BAFA melden!

E-Auto-Förderung für junge Gebrauchtfahrzeuge

Für alle, die den Kauf oder das Leasing eines gebrauchten E-Autos in Betracht ziehen, haben wir noch einen Tipp: Die Umweltprämie für reine Elektroautos gilt nicht nur für brandneue, sondern auch für sogenannte “junge Gebrauchtfahrzeuge”, sofern das Modell förderfähig ist. Allerdings gelten hier neue Fördersätze und zusätzliche Bedingungen. Hier sind einige wichtige Punkte im Überblick:

  • Die Erstzulassung des jungen Gebrauchtfahrzeugs darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
  • Die Kilometerleistung darf zum Zeitpunkt der Zulassung 15.000 km nicht überschreiten.
  • Ein privater Kaufvertrag für das Fahrzeug ist nicht förderfähig.
  • Für das Fahrzeug dürfen zuvor weder der Umweltbonus noch eine vergleichbare staatliche Förderung in einem EU-Mitgliedstaat gewährt worden sein.
  • Die Mindesthaltedauer beträgt 12 Monate im Inland.
  • Die Beschränkung, junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter zu fördern, entfällt.
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Die Höhe der E-Auto-Prämie für junge Gebrauchtfahrzeuge beim Kauf oder Leasing sowie die detaillierte Aufschlüsselung findest du auf der BAFA-Website. Dort findest du auch eine Checkliste mit den Förderbedingungen für Gebrauchtwagen. Egal ob online oder bei deinem Vertrauenshändler – es ist wichtig, dass du dich gut informierst!

Der neugestaltete Umweltbonus

Die Bundesregierung hat das Ziel, bis 2030 15 Millionen vollelektrische PKW auf den Straßen zu haben. Der Umweltbonus unterstützt diesen Übergang vom herkömmlichen Verbrennungsmotor zu umweltfreundlichen Elektroautos. Es handelt sich um eine finanzielle Beteiligung der Bundesregierung und der Industrie, um den Verkauf von Elektrofahrzeugen zu fördern. Mit der neuen Förderrichtlinie, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wird der Umweltbonus konsequent auf den Klimaschutz ausgerichtet. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sagte bereits im Juli letzten Jahres: “Die Elektromobilität hat den Sprung in den Massenmarkt geschafft: […] E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr. Wir müssen jedoch den Übergang gestalten, und das tun wir mit der Neuausrichtung der Förderung. Für die bevorstehende Förderphase konzentrieren wir uns klar auf den Klimaschutz und konzentrieren uns auf rein batterieelektrische Fahrzeuge.” (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 26. Juli 2022) Die Mittel für den Umweltbonus werden aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Ganz wichtig: Sobald der Fördertopf leer ist, gibt es keine Prämien mehr. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht. Ein frühzeitiger Antrag kann sich also auch dieses Jahr wieder lohnen!

Schnelles Laden bringt dich auf die Überholspur

Natürlich macht selbst das schnellste Elektroauto nur halb so viel Spaß, wenn die Lademöglichkeiten nicht stimmen – sei es zu Hause oder unterwegs. Wir von Mainova wissen das und treiben den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Frankfurt und der Rhein-Main-Region voran. Im letzten Dezember haben wir die ersten Schnellladesäulen im Frankfurter Stadtgebiet in Betrieb genommen. Diese modernen Lade-Hubs ergänzen unser Angebot im Bereich Elektromobilität, das wir derzeit intensiv überarbeiten. Du kannst dich auf einen exklusiven Autostromtarif und verschiedene Wallboxen für zu Hause freuen. Wenn du über den Start des Angebots informiert werden möchtest, kannst du dich ganz einfach registrieren, um nichts zu verpassen.

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So beantragst du die Förderung beim BAFA

Wie bereits erwähnt, muss dein Fahrzeugmodell auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen, mit der sich die Automobilhersteller zur Beteiligung an der Finanzierung des Umweltbonus verpflichten. Da sich die Förderfähigkeit ändern kann, empfiehlt das BAFA, vor dem Kauf und der Antragstellung eines Fahrzeugs die aktuelle Fahrzeugliste zu überprüfen. Um den Bundesanteil am Umweltbonus zu erhalten, reichst du den Förderantrag online direkt beim BAFA ein – am besten zeitnah nach der Zulassung. Du hast theoretisch ab der Zulassung ein Jahr Zeit, den Antrag zu stellen. Die Antragsstellung ist nur für reine E-Fahrzeuge möglich, die du gekauft und bereits zugelassen hast. Neben deinen persönlichen und fahrzeugbezogenen Daten musst du idealerweise nur zwei Anlagen zum Förderantrag hochladen: die Fahrzeugrechnung, aus der auch der Herstelleranteil hervorgeht, und ein Formblatt zur Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben. Bei Gebrauchtfahrzeugen und generell beim Leasing sind weitere Nachweise erforderlich. Wenn du alle Bedingungen erfüllst, wird dir nach Abschluss der Prüfung die BAFA-Prämie für dein Elektroauto überwiesen. Beim BAFA findest du Checklisten zu den Förderbedingungen, hilfreiche Musterunterlagen sowie eine Übersicht über aktuelle Regelungen und Fristen im Bereich “Elektromobilität”.

Die neue Förderrichtlinie zum Download

Wenn dir jetzt der Kopf schwirrt mit all den Informationen zu Bundesanteil, Herstelleranteil, Netto-Listenpreisen und Mindesthaltedauern, lade dir die “Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)” herunter. Lass dich nicht von dem komplizierten Namen abschrecken, in dem Dokument findest du alle Informationen und tabellarisch aufbereitete Details zur E-Auto-Prämie und den Förderbedingungen. So kannst du alles in Ruhe nachlesen. Wir empfehlen dir generell, die aktuellen Bedingungen für die E-Auto-Förderung kurz vor Vertragsabschluss noch einmal zu überprüfen und die Lieferzeiten im Auge zu behalten.

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