Elektroauto-Förderung: Die neuen Regeln für 2023

Elektroauto-Förderung: Die neuen Regeln für 2023

Das Jahr 2023 bringt neue Regeln für die Förderung von Elektroautos. Die Prämien für reine Elektroautos wurden gesenkt und für Plug-in-Hybride komplett gestrichen. Wer umweltschonende Mobilität unterstützen möchte und sich ein Elektrofahrzeug zulegen möchte, muss sich auf einige Änderungen einstellen. Hier erfahren Sie, welche Neuerungen auf Sie zukommen und ob sich alternative Antriebstechnologien auch in 2023 noch lohnen.

Welche E-Autos werden in 2023 noch gefördert?

Die E-Auto-Förderung wurde angepasst, um den Fokus stärker auf den Klimaschutz zu legen. Zukünftig werden nur noch rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit der BAFA-Prämie gefördert. Auch junge gebrauchte Elektroautos können beantragt werden, jedoch gestaltet sich dies schwieriger, da gewisse Bedingungen erfüllt werden müssen. Eine positive Änderung gegenüber dem Vorjahr ist, dass junge Gebrauchtwagen nicht mehr nur beim Anmelden auf den Zweithalter gefördert werden. Plug-in-Hybride fallen allerdings komplett aus der Förderung heraus.

Wie hoch fällt die Elektro-Prämie künftig aus?

Die Fördersummen für E-Autos wurden reduziert und sollen auch in 2024 weiter sinken. Der Bundesanteil beträgt seit dem 01. Januar 2023 maximal 4.500 Euro. Die tatsächliche Prämie ist abhängig vom Kaufpreis des Elektroautos. Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von unter 40.000 Euro erhalten die maximale Prämie von 4.500 Euro. Bei einem Preis zwischen 40.000 und 65.000 Euro beträgt die Prämie nur noch 3.000 Euro. Elektrofahrzeuge über 65.000 Euro sind nicht förderfähig. Zusätzlich zur staatlichen Finanzspritze zahlen die Automobilhersteller ebenfalls einen Teil des Umweltbonus. Gebrauchte E-Autos werden mit maximal 3.000 Euro bezuschusst.

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Wie lange gilt die neue Elektroauto-Förderung?

Die reformierte Förderrichtlinie gilt nur für das Jahr 2023. Ab 2024 sollen die Fördersummen weiter reduziert werden. Zudem sollen nur noch Stromer mit einem Listenpreis von bis zu 45.000 Euro gefördert werden. E-Fahrzeuge, die über dieser Preisgrenze liegen, sind nicht mehr förderfähig.

Privat- oder Gewerbekunde: Wer kann einen Förderantrag stellen?

Gewerbekunden erhalten den E-Auto-Umweltbonus nur noch bei einer Zulassung und Antragstellung bis spätestens zum 31. August 2023. Ab September sind nur noch Privatpersonen dazu berechtigt, einen Förderantrag zu stellen.

Wann muss die Antragstellung der E-Auto-Förderung erfolgen?

Der Förderantrag kann erst gestellt werden, wenn das Elektroauto zugelassen wurde. Ausschlaggebend ist das Zulassungsdatum und nicht das Datum der Vertragsunterzeichnung.

Welche Bedingungen gelten in 2023, damit die Förderung nicht verfällt?

Um die Förderung zu erhalten, muss das Elektroauto mindestens zwölf Monate gehalten werden. Bei einer Haltedauer von weniger als 12 Monaten entfällt der Anspruch auf den Umweltbonus.

Die Änderungen für rein elektrische E-Autos in 2023 im Überblick

Die neuen Umweltbonus-Förderrichtlinien gelten sowohl beim Kauf als auch beim Leasing und der Finanzierung. Hier sind die Neuerungen im Überblick:

  • Nur reine E-Autos und Brennstoffzellenautos werden gefördert. Plug-in-Hybride erhalten keinen Zuschuss mehr.
  • Ab dem 01. September 2023 wird die Umweltbonus-Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
  • Die Fördersummen für E-Autos wurden stark reduziert.
  • Die Mindesthaltedauer beim Autokauf wurde von sechs auf zwölf Monate erhöht.
  • Junge Gebrauchte können ab sofort bei Anmeldung auf den Ersthalter gefördert werden.

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