Elektroauto laden in der Tiefgarage: Einfacher für Mieter und Eigentümer

Elektroauto laden in der Tiefgarage: Einfacher für Mieter und Eigentümer

Das Laden von Elektroautos in der Tiefgarage war lange Zeit schwierig. Der Einbau einer entsprechenden Ladestation stellte oft eine Herausforderung dar. Doch der Gesetzgeber hat nun Änderungen vorgenommen, sodass es für Mieter einfacher ist, eine Wallbox zu installieren.

Ausbau der privaten Ladestationen – Eine bessere Infrastruktur ist in Sicht

Der Ausbau des öffentlichen Ladesäulennetzes schreitet voran, besonders in Ballungsgebieten wie Berlin, München, Hamburg und Köln. Dort finden Sie problemlos eine Ladestation für Ihr Elektroauto. Doch wenn Sie in ländlichen Gegenden oder sogar auf dem Land leben, gestaltet sich die Suche nach einer Ladestation schwieriger. Dies ist einer der Gründe, warum viele Menschen außerhalb der Metropolen vor dem Kauf eines Elektroautos zurückschrecken. Dabei legen gerade Bewohner außerhalb der Städte zwangsläufig längere Strecken zurück als Städter.

Die Bundesregierung hat sich daher intensiv mit dem Ausbau privater Ladestationen für Mieter und Wohnungseigentümer beschäftigt. Denn eine Wallbox in der Tiefgarage ist nicht nur bequem, sondern kann auch entscheidend sein für oder gegen die Elektromobilität.

Gesetzlich verankertes Recht auf eine Ladestation auch für Mieter

Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) wurde kürzlich vom Bundestag verabschiedet. Es beinhaltet eine wesentliche Änderung bezüglich der Installation von Ladestationen für Elektroautos von Mietern und Wohnungseigentümern. Bisher lag die Entscheidungsgewalt über die Installation einer Wallbox beim Vermieter. Doch gemäß dem WEMoG haben Mieter nun einen Rechtsanspruch auf eine Ladestation, wenn sie einen Stellplatz in der Tiefgarage oder eine Garage gemietet haben. Das bedeutet zwar nicht, dass jeder Mieter uneingeschränkt eine Wallbox installieren lassen kann, jedoch vereinfacht es den Prozess erheblich.

LESEN  Renault verspricht ein Elektroauto unter 22.000 US-Dollar – Kann es liefern?

Kostenfrage beim Einbau einer Ladestation – Klärungsbedarf im Vorfeld

Der Einbau einer Wallbox bringt viele Vorteile und ermöglicht langfristige Einsparungen beim Laden des Elektroautos. Allerdings sind damit auch Kosten verbunden. Eine Wallbox sollte von ausgewiesenen Experten installiert werden. Zudem müssen Fragen zur Installation geklärt werden, wie beispielsweise die Verlegung von Kabeln und das Durchbrechen von Wänden. Es ist auch wichtig zu klären, ob der Umbau rückgängig gemacht werden muss, wenn man auszieht.

Es ist ratsam, im Voraus schriftlich festzuhalten, wer welche Kosten übernimmt und was bei Beendigung des Mietverhältnisses mit der Ladestation geschieht. Zudem empfiehlt es sich, die Förderdatenbank zu konsultieren, da nicht nur der Kauf von Elektroautos, sondern auch der Ausbau von Ladestationen gefördert wird.

Abrechnung des Stromverbrauchs in der Tiefgarage – Genaue Aufstellung möglich

Eine weitere wichtige Frage betrifft die spätere Abrechnung des Stromverbrauchs. Wenn die Wallbox ausschließlich von Ihnen genutzt wird, wird sie direkt mit Ihrem Stromzähler verbunden und später mit Ihrem Energieversorger abgerechnet. Wenn Sie jedoch ein intelligentes Lademanagement gewählt haben, steuert ein Leistungsverteiler die einzelnen Ladestationen. Dadurch können die Mieter sich vor dem Laden des Elektroautos legitimieren, beispielsweise durch einen Zugangscode. So lässt sich der verbrauchte Strom genau zuordnen und entsprechend verrechnen.

Wohnungseigentümer – Erleichterter Einbau einer Ladestation

Auch für Wohnungseigentümer wurde der Einbau einer Wallbox in der gemeinsamen Tiefgarage durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz erleichtert. Bisher war die Zustimmung aller Miteigentümer für die Installation einer Wallbox erforderlich. Nun reicht jedoch die einfache Mehrheit gemäß Paragraf 20 (1) WEG-E aus. Voraussetzung dafür ist jedoch der Besitz eines gekauften oder gemieteten Stellplatzes in der Tiefgarage.

LESEN  Maximieren Sie Ihren Erfolg mit den CBSE Class 12 Sample Papers 2024

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer überzeugen – So geht’s

Auch wenn Sie als Wohnungseigentümer nur noch eine einfache Mehrheit für Ihre Ladestation benötigen, macht es Sinn, die anderen Eigentümer von Ihrem Vorhaben zu überzeugen. Ein gemeinsames Projekt, von dem alle profitieren, ist oft kostengünstiger als die Installation mehrerer einzelner Wallboxen. Intelligente Ladestationen bieten sich hier an und werden bereits in Feldstudien erprobt.

Ein weiteres Argument für die Installation von Ladestationen in der gemeinsamen Tiefgarage ist die Aufwertung der gesamten Wohnanlage. Informieren Sie die anderen Miteigentümer rechtzeitig und klären Sie offene Fragen proaktiv.

Kostenverteilung bei der Einrichtung von Ladestationen

Zu Beginn übernehmen diejenigen Eigentümer, die bereits ein Elektroauto besitzen oder in naher Zukunft eins anschaffen möchten, die Kosten für den Kauf und die Einrichtung der Anlage. Später kann sich dies jedoch zu einer Einnahmequelle entwickeln. Zudem kann man von den staatlichen Förderungen profitieren. Es lohnt sich, von Anfang an in eine intelligente Ladestation zu investieren. Falls später noch mehr Eigentümer Elektroautos besitzen, kann die Ladestation gegen einen Aufpreis genutzt werden.

Abrechnung des Stromverbrauchs bei gemeinsamer Ladestation

Wenn sich mehrere Eigentümer für das bequeme Laden des Elektroautos in der Tiefgarage entscheiden, ist eine intelligente Ladestation erforderlich. Je nach Anzahl der beteiligten Eigentümer empfiehlt sich sogar ein intelligentes Lademanagement. In diesem Fall werden die Ladestationen von einer zentralen Einheit gesteuert. Jeder Nutzer muss sich vor dem Laden des E-Autos anmelden, beispielsweise durch einen Zugangscode. Auf diese Weise lässt sich der Stromverbrauch jedem Eigentümer zuordnen und entsprechend abrechnen. Das Lademanagement sorgt auch für einen Lastenausgleich, um das Stromnetz stabil zu halten.

LESEN  E-Mobilität in den USA: Bidens elektrische Zukunft bleibt vorerst aus

Quelle: Original Article