Elektroautos in Tiefgaragen: Mythos oder Wahrheit?

Elektroautos in Tiefgaragen: Mythos oder Wahrheit?

Elektroauto in Tiefgarage

Elektroautos und Brandschutz in Tiefgaragen – geht das zusammen? Diese Frage beschäftigt viele Menschen und es kursieren immer noch zahlreiche Mythen rund um das Parken und Laden von Elektroautos in Tiefgaragen. Doch wie sieht es wirklich aus? Sind Elektroautos eine Brandgefahr in Tiefgaragen? Sind Wallboxen und Elektroautos in Tiefgaragen brandschutztechnisch ein Problem? Wir klären auf und räumen mit einigen hartnäckigen Mythen auf.

1. Sind Elektroautos in Tiefgaragen ein Sicherheitsrisiko?

Elektroautos sind sicher – genauso sicher wie alle anderen Fahrzeuge, die in Deutschland und Europa zugelassen sind. Durch spezielle Sicherheitssysteme wird die Gefahr von Bränden und Stromschlägen vermieden. Bei einem Unfall wird beispielsweise der Stromfluss zur Batterie sofort unterbrochen. Zudem ist die Batterie meist crashsicher im Unterboden verbaut und somit vor Deformationen geschützt. Tests haben gezeigt, dass die Brandgefahr bei Batterien und Elektroautos nicht höher ist als bei Verbrennungsmotoren. Das Laden eines Elektroautos ist auch bei Regen völlig ungefährlich, da der Stromfluss erst erfolgt, wenn der Kontakt zwischen Auto und Ladestecker sicher hergestellt ist.

2. Brennen Elektroautos häufiger als Verbrenner?

Nein, Elektroautos brennen nicht häufiger als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Eine Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat gezeigt, dass die Brandgefahr beim Elektroauto sogar geringer ist als bei Verbrennungsmotoren. Die Statistiken von rund 200.000 Elektroautos und 9 Millionen Verbrennern ergaben, dass die Brandhäufigkeit bei Elektroautos um 15 Prozent niedriger ist als bei Verbrennern. Die Brandlast, also die potenzielle Wärme bei der Verbrennung von brennbarem Material, ist bei Autos mit Verbrennungsmotor sogar höher als bei rein batteriebetriebenen Autos.

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3. Sind Elektroautos gefährlicher, wenn sie brennen?

Nein, Elektroautos sind bei einem Brand nicht gefährlicher als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Die Feuerwehr verfügt über spezielle Techniken und Geräte, um Elektroautos bei einem Brand zu löschen. Das Löschen gestaltet sich unter Umständen etwas schwieriger als bei herkömmlichen Fahrzeugen, jedoch nicht komplexer oder gefahrbringender als etwa bei einem Brand eines gasbetriebenen Fahrzeugs.

4. Sind Elektroautos in Tiefgaragen und Parkhäusern verboten?

Nein, Elektroautos sind in Tiefgaragen und Parkhäusern nicht generell verboten. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die das Abstellen von Elektroautos in Tiefgaragen oder Parkhäusern untersagt. Allerdings können Betreiber von Tiefgaragen oder Parkhäusern eigene Vorschriften erlassen. Diese Regelungen dürfen jedoch nicht willkürlich sein und müssen baurechtskonform sein. Das Abstellen und Aufladen von Elektrofahrzeugen ist in der Regel also erlaubt.

5. Bleibe ich als Elektroautofahrer bei einem Brand auf den Kosten sitzen?

Die Haftung beim Brand eines Elektroautos hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an Fremdfahrzeugen oder Personen aufkommt, wenn der Brand wegen eines technischen Defekts des Elektroautos entstanden ist. Die Kasko-Versicherung deckt Schäden am eigenen Elektroauto ab. Wenn der Brand durch Brandstiftung verursacht wurde, zahlt die Teilkaskoversicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug. Schäden, die das brennende Elektroauto an Garage oder angrenzenden Gebäuden verursacht, sind jedoch nicht abgedeckt.

Wallboxen sind automatisch in der Gebäudeversicherung mitversichert und decken Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementar ab.

6. Sind Ladestationen in Tiefgaragen genehmigungspflichtig?

Nein, für Ladestationen in Tiefgaragen ist keine gesonderte Genehmigung erforderlich. Es gelten die Regelungen der Europäischen Union zur Gleichbehandlung von batteriebetriebenen Fahrzeugen. Der Ladevorgang an sich birgt keine zusätzlichen Gefahren. Ladestationen werden als Teil der Leitungsanlage betrachtet und sind Bestandteil der technischen Gebäudeausrüstung. Für den Brandschutz müssen die jeweiligen Landesbauordnungen und die Leitungsanlagen-Richtlinie eingehalten werden.

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7. Gibt es zu wenige Anschlüsse für Ladestationen in Tiefgaragen?

Leider gibt es von einer Ladestation an jedem Stellplatz in Tiefgaragen noch ein Stück weit entfernt. Allerdings hat der Gesetzgeber mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz die Grundlage für mehr private Ladestationen in größeren Wohngebäuden geschaffen. Wohnungseigentümer:innen und Mieter:innen haben seitdem einen Anspruch auf die Installation von Ladestationen in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses. In Bestandsgebäuden fehlt oft die notwendige Verkabelung und die Anschlussleistung reicht nicht aus. Hier können intelligente Ladesysteme helfen, die die Ladeleistung je nach Bedarf steuern und verteilen können. In manchen Fällen muss der Netzbetreiber den Hausanschluss aufrüsten und Stromleitungen verlegen.

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