Elektroautos ohne „E“-Kennzeichen: Ärgerliche Knöllchen auch für E-Auto-Fahrer

Elektroautos ohne „E“-Kennzeichen: Ärgerliche Knöllchen auch für E-Auto-Fahrer

In der bayerischen Stadt Bad Tölz können Elektroauto-Fahrer normalerweise eine Stunde kostenlos parken. Doch selbst wenn ein Fahrzeughalter sein elektrisches Auto auf einem Parkplatz abstellt, erhält er ein Knöllchen. Der Grund dafür: Das Kennzeichen des Elektroautos zeigt kein entsprechendes “E”.

Ein Detail auf dem Nummernschild macht es aus

Elektroautos haben im Straßenverkehr bestimmte Vorteile, wie zum Beispiel kostenloses Parken und die Erlaubnis zur Nutzung von Sonderfahrstreifen. Auch Holger T. ist sich dieser Privilegien bewusst und parkt sein E-Auto in Bad Tölz ohne ein Parkticket zu ziehen. Schließlich erlaubt die Stadt das kostenfreie Parken von Stromern sogar in gebührenpflichtigen Bereichen.

Als Holger jedoch ein Knöllchen an seinem Fahrzeug vorfindet und zur Zahlung eines Verwarnungsgeldes in Höhe von 20 Euro aufgefordert wird, ist er verärgert. In einer E-Mail an den Tölzer Kurier beschwert er sich: “Ich komme so gerne hierher, aber langsam ist es ärgerlich und vergällt mir die Freude, nach Bad Tölz zu fahren.”

Ein fehlendes “E” im Kennzeichen ist schuld

Der Vorwurf auf dem Strafzettel an der Windschutzscheibe des Elektroautos lautet: “Sie parkten im Bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Parkschein.” Die Sonderregelung für E-Autos gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die ein entsprechendes “E” im Kennzeichen tragen. Holger hat sich jedoch bewusst dagegen entschieden. In einem Gespräch mit Merkur.de sagt er: “Nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung kann ich das E anbringen oder nicht.”

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Tatsächlich gibt es keine Vorschrift, die E-Auto-Besitzer dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug als elektrisches Fahrzeug zu kennzeichnen. Zudem ist bereits vorne und hinten links an seinem Wagen ein “E” zu sehen.

Die Stadt besteht auf dem Knöllchen

Trotz der Argumente des Betroffenen hält Thorsten Preßler vom Zweckverband Kommunale Dienste Oberland, der für die Parkraumüberwachung in Bad Tölz zuständig ist, an der Richtigkeit des Knöllchens fest. Ohne ein “E” im Kennzeichen sei es für die Kontrolleure schwierig zu erkennen, ob es sich tatsächlich um ein E-Auto handelt, so Preßler. Zudem steht auf dem entsprechenden Parkschild eindeutig, dass kostenloses Parken nur mit einem entsprechenden Nummernschild möglich ist. Daher gibt es in diesem Fall keinen Spielraum.

Welche Fahrzeuge dürfen ein “E” im Kennzeichen tragen?

Um die Vorteile, die viele Städte für E-Auto-Fahrer bieten, sicher nutzen zu können, sollten die Besitzer ein Kfz-Schild mit einem “E” am Ende beantragen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) gibt Auskunft darüber, welche Fahrzeuge ein solches Nummernschild tragen dürfen:

  • Reine Batterieelektrofahrzeuge
  • Brennstoffzellenautos
  • Fahrzeuge, die extern geladen werden können, wie sogenannte “Plug-in-Hybride”

Damit ein Plug-in-Hybrid die Privilegien eines E-Autos nutzen kann, müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Laut ADAC-Verkehrsexperten darf das Fahrzeug “höchstens 50 Gramm Kohlendioxid je gefahrenem Kilometer ausstoßen” oder die Reichweite des Fahrzeugs “unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer betragen”.

Es bleibt also festzuhalten, dass auch E-Auto-Fahrer ohne ein entsprechendes “E” im Kennzeichen mit Knöllchen rechnen müssen, selbst wenn sie von Vorteilen wie kostenloses Parken profitieren möchten. Daher sollten Besitzer von Elektroautos prüfen, ob ein Kennzeichen mit einem “E” für sie sinnvoll ist, um mögliche Missverständnisse oder Ärgernisse zu vermeiden.

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Elektroautos ohne „E“-Kennzeichen: Auch E-Auto-Fahrer müssen mit Knöllchen rechnen
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Quellen: adac.de, gesetze-im-internet.de, merkur.de