Elektromobilität in Deutschland: Neuerungen der E-Auto Förderung 2024

Elektromobilität in Deutschland: Neuerungen der E-Auto Förderung 2024

Die Elektrofahrzeug-Förderung in Deutschland hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 2016 kontinuierlich weiterentwickelt. Ihr Ziel ist es, den Absatz von Elektrofahrzeugen zu steigern und somit auch den Klimaschutz zu fördern. Mit dem Jahr 2024 treten nun wichtige Änderungen in Kraft, die potenzielle Käufer von Elektrofahrzeugen beachten sollten.

Detaillierte Informationen zur Förderung 2024

Ab dem Jahr 2024 wird sich die Struktur der Förderung für Elektrofahrzeuge in Deutschland verändern. Diese Anpassungen dienen dazu, die Elektromobilität weiter voranzutreiben und gleichzeitig eine effiziente Verwendung der Fördermittel sicherzustellen.

  • Reduzierter Bundesanteil für neue E-Autos: Der Bundesanteil für neu erworbene Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro wird auf 3.000 Euro reduziert. Dies stellt eine Anpassung im Vergleich zu den höheren Fördersätzen der Vorjahre dar.

  • Herstelleranteil: Der Herstelleranteil bleibt weiterhin bei der Hälfte des Bundesanteils. Das bedeutet, dass für ein neues Elektroauto mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro der Herstelleranteil 1.500 Euro beträgt.

  • Förderung für Gebrauchtwagen: Auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge werden weiterhin gefördert. Die maximale Förderung beträgt hier 3.600 Euro, vorausgesetzt das Fahrzeug wurde vor weniger als einem Jahr zum ersten Mal in einem EU-Staat zugelassen und hat nicht mehr als 15.000 Kilometer Laufleistung.

  • Leasingfahrzeuge: Für das Leasing von neuen und jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen gilt die gleiche Förderstruktur. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Laufzeit des Leasingvertrags. Bei einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten erhält man die volle Förderung.

  • Keine Förderung für teurere Modelle: Wichtig zu beachten ist, dass Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 45.000 Euro ab 2024 keine Förderung mehr erhalten. Dies ist im Vergleich zur vorherigen Regelung, die Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro einschloss, eine signifikante Änderung.

  • Zeitliche Begrenzung der Förderung: Die Förderung ist zeitlich begrenzt. Um den Umweltbonus zu erhalten, ist es entscheidend, den Förderantrag innerhalb eines Jahres nach der Zulassung des Fahrzeugs zu stellen.

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Anspruchsberechtigung und Antragsprozess

Seit dem 1. September 2023 können nur noch Privatpersonen den Umweltbonus beantragen. Gewerbliche Käufe, Leasing oder Mitarbeiterleasing sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Der Antragsteller muss das Fahrzeug entweder gekauft oder geleast haben und als Halter in den Papieren eingetragen sein.

Die zuständige Behörde für Informationen zum Umweltbonus und zur Beantragung der Förderprämie für Elektrofahrzeuge ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Antragstellung erfolgt über die BAFA-Webseite, wo ein vollständig digitales Verfahren zur Verfügung steht. Beachten Sie, dass der Antrag erst nach Kauf und Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden kann.

Die Bearbeitungszeit für Anträge beim BAFA ist mittlerweile recht zügig. In der Regel dauert es zwischen vier und acht Wochen, vom Einreichen des Antrags bis zur Genehmigung und Auszahlung des Förderbetrags. Antragsteller haben die Möglichkeit, den Status ihrer Anträge online zu verfolgen. Hierfür wird die spezifische Vorgangsnummer des Antrags sowie die Postleitzahl benötigt.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Der Umweltbonus kann mit verschiedenen anderen Förderprogrammen kombiniert werden, auch wenn die meisten dieser Programme sich an Unternehmen und Kommunen richten. Hier sind einige Beispiele für mögliche Kombinationen:

  • Sofortprogramm Saubere Luft – BMWK
  • Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil – BMUV
  • Förderrichtlinie Elektromobilität – BMDV
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 – BMDV
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand – KfW
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen – KfW
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) – Land Berlin
  • Förderprogramm Inklusionstaxi Berlin – Land Berlin
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – Land Mecklenburg-Vorpommern
  • BW-e-Solar-Gutschein – Land Baden-Württemberg
  • Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
  • Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum (TALAKO) – Stadt Köln

Fazit

Die Förderung von Elektroautos in Deutschland bleibt auch im Jahr 2024 ein wesentlicher Bestandteil der Mobilitätswende. Die Anpassungen in den Fördersätzen und die Beschränkung auf Privatpersonen erfordern jedoch eine sorgfältige Planung seitens potenzieller Käufer. Angesichts der fortgesetzten Unterstützung für Elektrofahrzeuge bleibt die Elektromobilität ein attraktives und nachhaltiges Mobilitätskonzept.

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FAQs

1. Wer ist ab 2024 anspruchsberechtigt für den Umweltbonus?

Ab 2024 können nur noch Privatpersonen den Umweltbonus für den Kauf oder das Leasing von Elektrofahrzeugen beantragen. Gewerbliche Käufe und Leasing sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

2. Wie hoch ist der Förderbetrag für neue Elektroautos im Jahr 2024?

Für neue Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro beträgt der Bundesanteil der Förderung 3.000 Euro. Der Herstelleranteil liegt bei 1.500 Euro, sodass die Gesamtförderung 4.500 Euro erreichen kann.

3. Gibt es eine Förderung für gebrauchte Elektroautos?

Ja, junge gebrauchte Elektroautos, die weniger als ein Jahr alt sind und weniger als 15.000 Kilometer gefahren wurden, können eine Förderung von bis zu 3.600 Euro erhalten.

4. Wie kann ich den Umweltbonus beantragen?

Den Antrag für den Umweltbonus können Sie über die Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Der Antrag kann erst nach dem Kauf und der Zulassung des Fahrzeugs eingereicht werden.

5. Kann der Umweltbonus mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?

Ja, der Umweltbonus kann mit verschiedenen anderen Förderprogrammen kombiniert werden. Dazu zählen unter anderem das Sofortprogramm Saubere Luft, Flottenaustauschprogramme und regionale Förderinitiativen.