Elektronisches Handelsregister: Erfahren Sie alles über Unternehmen

Elektronisches Handelsregister: Erfahren Sie alles über Unternehmen

Das elektronische Handelsregister hat das Ziel, den Zugriff auf wichtige Unternehmensinformationen zu erleichtern und das Verfahren zu beschleunigen. Seit der Umsetzung des “Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister” (EHUG) auf Basis von EU-Richtlinien im Jahr 2009 wird das gesamte Registerwesen elektronisch verwaltet. Durch das Gesetz können Verstöße gegen Offenlegungspflichten bei Jahres- und Konzernabschlüssen von Amts wegen mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren verfolgt werden.

Funktionen des Handelsregisters

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das die wesentlichen Rechtsverhältnisse von Kaufleuten offenlegt. Es enthält Informationen wie Firmenname, Sitz, vertretungsberechtigte Personen (z. B. Geschäftsführer, Vorstand), Rechtsform des Unternehmens und gegebenenfalls Stammkapital. Jeder hat das Recht, Einsicht in das Handelsregister zu nehmen, ohne eine besondere Begründung vorlegen zu müssen. Das Handelsregister hat in erster Linie eine Publikationsfunktion und genießt öffentlichen Glauben, d.h. man kann sich auf die Richtigkeit der Angaben verlassen. Es erleichtert zudem die Beweisführung im Rechtsverkehr.

Eintragung ins elektronische Handelsregister

Um eine Eintragung vornehmen zu lassen, muss wie bisher ein Antrag beim Registergericht gestellt werden. Gemäß EHUG müssen alle Unterlagen grundsätzlich elektronisch eingereicht werden. Bei notariell zu beurkundenden oder öffentlich zu beglaubigenden Fällen übernimmt der Notar die elektronische Einreichung. Laufende Mitteilungen, wie z.B. Satzungsänderungen oder Änderungen der GmbH-Gesellschafterliste, können direkt vom Unternehmen an das Registergericht übermittelt werden. Entscheidungen über Eintragungen müssen nun unverzüglich, nicht mehr innerhalb eines Monats, erfolgen.

Einträge im Handelsregister einsehen

Über das gemeinsame Registerportal oder die Internetseiten der Länder können Informationen aus dem Handelsregister kostenlos abgerufen werden. Ist das gewünschte Dokument nicht im Registerportal verfügbar, kann beim zuständigen Registergericht ein Antrag gestellt werden, um das Dokument online zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Bereitstellung auf Antrag kostet derzeit 2 € pro Seite, mindestens jedoch 25 €.

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Einträge im Unternehmensregister

Das elektronische Unternehmensregister enthält alle veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten. Es fungiert als Sammelregister und bündelt Informationen und Dokumente aus Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern, dem elektronischen Bundesanzeiger, dem Unternehmensregister und von Insolvenzgerichten. Die Kosten für den Abruf von Informationen aus dem Unternehmensregister richten sich nach den Gebühren des jeweiligen Quellregisters.

Falsche Einträge im Handelsregister: Wer haftet?

Im Geschäftsverkehr kann man sich auf das Handelsregister verlassen. Gemäß §15 HGB (Handelsgesetzbuch) gilt eine Rechtsscheinhaftung bezüglich des Registers. Das Handelsregister hat öffentlichen Glauben und Publizitätsfunktion. Man kann im Rechtsverkehr darauf vertrauen, dass nicht eingetragene und nicht bekanntgemachte Tatsachen auch nicht vorliegen. Es gibt eine positive und negative Publizitätsfunktion. Bei unrichtigen Tatsachenbekanntmachungen greift die Rechtsscheinhaftung. Die Haftung gilt nur für eintragungspflichtige Tatsachen, die unrichtig bekannt gemacht wurden. Die Wirksamkeit der Handelsregisterinhalte hängt von der Eintragung und Bekanntmachung ab. Eine Rechtsscheinhaftung scheidet aus, wenn der Vorgang vor der Eintragung oder Bekanntmachung stattgefunden hat.

Das Handelsregister ist ein wertvolles Instrument, um wichtige Informationen über Unternehmen zu erhalten. Es schafft Transparenz und Vertrauen im Geschäftsverkehr. Sowohl Unternehmen als auch Vertragspartner profitieren von den Funktionen des elektronischen Handelsregisters.