Wie die Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung umgesetzt wird
Fast jeder Bürger und jedes Unternehmen kommt früher oder später mit der Steuerverwaltung in Kontakt, insbesondere mit den Finanzämtern. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet.
Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken gemäß der Abgabenordnung. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Zollbehörden (z. B. Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Kraftfahrzeugsteuer) ist ausgenommen.
Im Besteuerungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen oder juristischen Person, einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse zugeordnet werden können. Anonymisierte Daten sind keine personenbezogenen Daten.
Wenn Finanzbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet dies, dass sie diese Daten erheben, speichern, verwenden, übermitteln, bereitstellen oder löschen.
Nachfolgend informieren wir Sie über die erhobenen personenbezogenen Daten, wer sie erhebt und was damit gemacht wird. Außerdem geben wir Ihnen Auskunft über Ihre Datenschutzrechte und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
Wer sind wir?
Wir sind die Finanzbehörden des Bundes (mit Ausnahme der Zollverwaltung) und der Länder und verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu steuerlichen Zwecken.
Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Bei Fragen zum Datenschutz können Sie sich an die verantwortliche Finanzbehörde, vertreten durch die Behördenleitung, wenden.
In der Regel sind die Finanzämter für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, während die Familienkassen für das Kindergeld zuständig sind. Andere Finanzbehörden sind nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.
Darüber hinaus können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der jeweils verantwortlichen Finanzbehörde wenden.
Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Um unsere Aufgabe zu erfüllen, die Steuern gemäß der Abgabenordnung und den Steuergesetzen gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, benötigen wir personenbezogene Daten (§ 85 der Abgabenordnung).
Ihre personenbezogenen Daten werden im steuerlichen Verfahren verarbeitet, für das sie erhoben wurden (§ 29b der Abgabenordnung). In bestimmten Fällen dürfen wir die erhobenen personenbezogenen Daten auch für andere steuerliche oder nichtsteuerliche Zwecke weiterverarbeiten (Weiterverarbeitung nach § 29c Absatz 1 der Abgabenordnung).
Beispiel für Verarbeitung: Die mit der Einkommensteuererklärung erhobenen Daten werden bei der Einkommensteuerveranlagung verarbeitet.
Beispiel für Weiterverarbeitung: In bestimmten Fällen werden einzelne Besteuerungsgrundlagen gesondert festgestellt (z. B. Einkünfte aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft). Die auf diese Weise festgestellten Besteuerungsgrundlagen und weitere erforderliche Daten werden den Finanzbehörden mitgeteilt, die für die Besteuerung der Beteiligten zuständig sind.
Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:
- Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben wie Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum, Steuernummer, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
- Informationen, die für die Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderlich sind, wie Einnahmen, Ausgaben, von Dritten einbehaltene Steuern, Familienstand, Kinder, Lohnsteuerklasse, Beruf, Bankverbindung, Angaben über geleistete oder erstattete Steuern, Angaben über abgegebene Steuererklärungen und gestellte Anträge.
- Sensible Daten werden nur erhoben, wenn sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind. Dies kann beispielsweise Angaben zur Religionszugehörigkeit für die Berücksichtigung von Kirchensteuerzahlungen oder Angaben zu Erkrankungen/Behinderungen für außergewöhnliche Belastungen umfassen.
- Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten hauptsächlich von Ihnen selbst, z.B. über Ihre Steuererklärungen, Mitteilungen und Anträge.
- Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten von Dritten, sofern diese gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet sind.
- Wir erhalten auch steuerrelevante Informationen von anderen Finanzbehörden oder im Rahmen des zwischenstaatlichen Informationsaustauschs.
- Öffentlich zugängliche Informationen können ebenfalls verarbeitet werden.
Wie verarbeiten wir diese Daten?
Im weitgehend automationsgestützten Besteuerungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und in maschinellen Verfahren zur Festsetzung und Erhebung der Steuer verwendet. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre Daten zu schützen.
Rechtsverbindliche Entscheidungen treffen wir nur auf der Grundlage einer “vollautomatischen” Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn dies gesetzlich zulässig ist.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?
Personenbezogene Daten, die uns im Rahmen eines steuerlichen Verfahrens bekannt sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder dies gesetzlich zulässig ist.
Wie lange speichern wir Ihre Daten?
Wir speichern personenbezogene Daten so lange, wie sie für das Besteuerungsverfahren erforderlich sind, basierend auf den steuerlichen Verjährungsfristen. Wir dürfen Ihre Daten auch für zukünftige steuerliche Verfahren speichern.
Welche Rechte haben Sie?
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie verschiedene Rechte, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihren Anfragen nicht oder nur teilweise nachgekommen sind, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einreichen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren finden Sie im BMF-Schreiben zum Datenschutz im Steuerverwaltungsverfahren vom 13. Januar 2020 sowie in der Broschüre “Steuern von A bis Z”.