Endlich weg mit dem alten Führerschein: Wann ist es an der Zeit für einen neuen?

Endlich weg mit dem alten Führerschein: Wann ist es an der Zeit für einen neuen?

Der Führerschein – ein Stück Papier, das uns die Freiheit auf vier Rädern ermöglicht. Doch auch dieser altbewährte Begleiter muss einmal ausgetauscht werden. Aber wann ist eigentlich der richtige Zeitpunkt dafür? Wir erklären es dir!

Umtauschfristen für Führerscheine im Papierformat

Wenn du noch einen Führerschein im alten Papierformat besitzt, kommt es auf dein Geburtsdatum an, um die Umtauschfrist zu bestimmen. Hier sind die Daten im Überblick:

  • Geburtsjahr vor 1953: Umtauschfrist bis zum 19.01.2033
  • Geburtsjahr 1953 – 1958: Umtauschfrist bis zum 19.01.2022
  • Geburtsjahr 1959 – 1964: Umtauschfrist bis zum 19.01.2023
  • Geburtsjahr 1965 – 1970: Umtauschfrist bis zum 19.01.2024
  • Geburtsjahr ab 1971: Umtauschfrist bis zum 19.01.2025

Umtauschfristen für Führerscheine im Scheckkartenformat

Für Führerscheine im modernen Scheckkartenformat richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Hier sind die relevanten Daten:

  • Ausstellungsjahr 1999 – 2001: Umtauschfrist bis zum 19.01.2026
  • Ausstellungsjahr 2002 – 2004: Umtauschfrist bis zum 19.01.2027
  • Ausstellungsjahr 2005 – 2007: Umtauschfrist bis zum 19.01.2028
  • Ausstellungsjahr 2008: Umtauschfrist bis zum 19.01.2029
  • Ausstellungsjahr 2009: Umtauschfrist bis zum 19.01.2030
  • Ausstellungsjahr 2010: Umtauschfrist bis zum 19.01.2031
  • Ausstellungsjahr 2011: Umtauschfrist bis zum 19.01.2032
  • Ausstellungsjahr 2012 – 18.01.2013: Umtauschfrist bis zum 19.01.2033

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Millionen EU-Bürger müssen Führerscheine tauschen

Moderne Führerscheine sind heutzutage wahre High-Tech-Produkte. Dank spezieller Druckverfahren, Muster, Mikroschriften, Hologrammen und besonderer Farben sind sie nahezu fälschungssicher. Doch diese Sicherheitsmerkmale gelten nur für EU-Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Deshalb müssen bis zum Jahr 2033 alle älteren Führerscheine in der EU gegen das neue Format ausgetauscht werden. Natürlich betrifft das auch Deutschland.

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Der Umtausch dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Vereinheitlichung der Dokumente innerhalb der EU. Zudem werden bei dieser Gelegenheit alle EU-Führerscheine in einer zentralen Datenbank erfasst.

Hinweis: Der Umtausch bezieht sich ausschließlich auf das Führerscheindokument, nicht auf die Fahrerlaubnis selbst. Wenn du bereits einen EU-Führerschein besitzt, ändert sich nichts an deinen Fahrerlaubnisklassen. Wenn dein Führerschein jedoch noch im alten Papierformat ist, werden die eingetragenen Fahrerlaubnisklassen in die neuen EU-Klassen umgewandelt. Weitere Informationen dazu findest du in unserem Ratgeber zu den Fahrerlaubnisklassen.

Umtauschfrist beim Führerschein – verbindlich oder freiwillig?

Wenn Millionen von Bürgern gleichzeitig ihre Führerscheine umtauschen wollten, wären die Behörden völlig überfordert. Deshalb wurde beschlossen, den Umtausch in Deutschland staffelweise durchzuführen und verschiedene Fristen festzulegen. Diese richten sich danach, wann der Führerschein ausgestellt wurde oder – im Falle von Papierführerscheinen – wann der Inhaber geboren wurde. Eine Übersicht der verschiedenen Fristen findest du in den obigen Tabellen.

Das in der Tabelle angegebene Datum für den Führerscheinumtausch ist verbindlich. Wenn du bis dahin deinen Führerschein nicht umgetauscht hast, besitzt du kein gültiges Fahrerlaubnisdokument mehr. Dies kann bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von 10 Euro nach sich ziehen. Kümmere dich also frühzeitig um den Umtausch. Es ist auch erlaubt, diesen lange vor Ablauf der für dich geltenden Frist durchzuführen.

Führerschein umtauschen: So geht’s!

Um deinen Führerschein umtauschen zu lassen, musst du dich an die Führerscheinstelle deines Wohnorts wenden und einen entsprechenden Antrag stellen. Einige Behörden bieten bereits die Möglichkeit, dies online über ein Formular zu erledigen, sodass du nicht persönlich erscheinen musst. Informiere dich jedoch vorab, ob dies auch bei deiner Führerscheinstelle möglich ist.

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Für den Antrag benötigst du:

  • deinen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass
  • deinen aktuellen Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Passbild

Wenn du noch einen alten Papierführerschein hast, der nicht von der Führerscheinstelle deines aktuellen Wohnorts ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde erforderlich. Wende dich dafür an die Führerscheinstelle, die dir den Papierführerschein ausgestellt hat, und beantrage die Karteikartenabschrift. Diese wird dann direkt an die Führerscheinstelle deines neuen Wohnorts geschickt.

Bitte beachte, dass für den Führerscheinumtausch Kosten anfallen. Der genaue Betrag kann je nach Führerscheinstelle variieren, du musst jedoch in der Regel mit etwa 25 Euro rechnen.

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