Studierende in Deutschland haben die Möglichkeit, eine Energiepauschale in Höhe von 200 Euro als einmalige Zahlung zu erhalten. Um das Geld zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden. Dafür ist jedoch etwas Vorarbeit erforderlich.
Das Antragsportal wurde bereits im März eröffnet. Seitdem ist es möglich, auf der Website Einmalzahlung200.de die Energiepauschale von 200 Euro zu beantragen. In den ersten Stunden und Tagen waren die Server stark überlastet und die Seite war zeitweise nicht erreichbar. Es kam sogar zu Warteschlangen. Bis Ende August haben bereits 2,7 Millionen Studenten ihren Anspruch geltend gemacht, obwohl es insgesamt 3,5 Millionen Berechtigte gibt (Quelle: Tagesschau).
Das Geld ist dafür vorgesehen, die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel abzufedern. Aber wie beantragt man die Energiepauschale?
200 Euro für Studenten: Wie bekommt man die Einmalzahlung?
Die Energiepauschale kann online auf der Website Einmalzahlung200.de beantragt werden.
Die Einmalzahlung steht allen zur Verfügung, die am Stichtag, dem 1. Dezember 2022, an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Selbst wenn man sich während eines Auslandssemesters vorübergehend im Ausland befunden hat, besteht die Möglichkeit, das Geld zu erhalten. Auch ausländische Studenten, die Anfang Dezember an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren, sowie BAföG-Empfänger haben Anspruch auf die Zahlung. Der Antrag kann seit März online über die Website gestellt werden. Es ist also nicht erforderlich, ein Amt aufzusuchen, Papierformulare auszufüllen oder Termine zu vereinbaren. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Hochschule wird in den kommenden Wochen automatisch einen Zugangscode samt PIN per Post zusenden.
- Es wird eine BundID benötigt.
- Um den Antrag online durchführen zu können, wird ein online-fähiger Personalausweis sowie die entsprechenden Login-Daten benötigt. Für die Online-Funktion wird ein aktuelles Smartphone mit NFC-Funktion oder ein Kartenleser sowie die AusweisApp2 benötigt. Wenn die Personalausweis-PIN vergessen wurde, gibt es eine neue PIN.
- Alternativ zum Personalausweis kann auch ein Elster-Zertifikat verwendet werden.
Bevor der Antrag auf die Einmalzahlung gestellt werden kann, sollten also sicherstellen, dass alle erforderlichen Zugänge und Daten vorhanden sind.
200 € Energiepauschale für Studenten: So erhält man die BundID
Um eine BundID zu erstellen, wird der Personalausweis mit Online-Funktion oder das Elster-Zertifikat benötigt.
Die BundID ist ein Nutzerkonto für die digitale Verwaltung in Deutschland. Dieser Service wurde bisher nur selten benötigt. So erstellt man eine BundID mit dem Personalausweis:
- Rufen Sie das Webangebot für die BundID auf.
- Wählen Sie die Option “Hier anmelden/Mein Konto”.
- Im neuen Menü klicken Sie auf “Noch kein Nutzerkonto? Hier registrieren”.
- Wählen Sie dann “Registrieren mit elektronischer ID”.
- Wählen Sie die Option “Online-Ausweisfunktion”.
- Laden Sie die AusweisApp2 auf Ihr Smartphone herunter, wenn dies noch nicht geschehen ist.
- Halten Sie den Personalausweis an die Rückseite des Smartphones oder stecken Sie den Ausweis in einen Kartenleser, falls vorhanden.
- Geben Sie eine selbst gewählte PIN ein.
- Ihre Identität wird nun nachgewiesen und Sie können das BundID-Konto erstellen. Geben Sie dort Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Bankverbindung ein.
Ist Ihr Personalausweis online-fähig? Bei allen Ausweisdokumenten, die ab Juli 2017 ausgestellt wurden, ist die Funktion automatisch aktiviert. Bei älteren Ausweisen können Sie die Freischaltung in der AusweisApp2 durchführen. Hierfür finden Sie die Option “Geräte und Ausweis prüfen” in der App. Wenn Sie die Online-Funktion nicht nutzen möchten oder können, benötigen Sie das Elster-Zertifikat, um die Energiepauschale zu erhalten.
Einmalzahlung für Studenten: Wie und wann bekommt man die 200-Euro-Energiepauschale?
Berechtigte sollten bis März 2023 von ihrer Hochschule ein Schreiben mit einem Zugangscode erhalten. Diesen Code benötigen Sie für die Website Einmalzahlung200.de. Die Anträge können nur noch bis zum 3. Oktober gestellt werden. Vor allem in den ersten Tagen ist mit einem großen Andrang zu rechnen, sodass die Website “Einmalzahlung200.de” auch kurz vor dem Abgabeschluss möglicherweise nicht erreichbar ist. In diesem Fall müssen Sie sich gedulden, bis der Ansturm kleiner wird.
Wann wird die Energiepauschale ausgezahlt?
Sobald der Antrag genehmigt wurde, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Die Auszahlung erfolgt auf das im BundID-Konto angegebene Bankkonto. Die Auszahlung soll “schnellstmöglich” erfolgen. Sie müssen nicht lange warten. Laut der Startseite von Einmalzahlung200 wurden innerhalb einer Woche bereits rund 1,2 Millionen Anträge gestellt, von denen 1 Million bereits ausgezahlt wurde. Das Geld wird nicht besteuert und hat auch keine Auswirkungen auf einkommensabhängige Leistungen, Sozialleistungen, Sozialversicherungsbeiträge oder Kosten für die Kinder- und Jugendhilfe (Quelle: tagesschau.de).
Die Gelder werden deutschlandweit an etwa 3,5 Millionen Menschen ausgezahlt. Während Arbeitnehmer und Rentner bereits eine Entschädigung für die gestiegenen Kosten vom Bund erhalten haben, hat es bei den Studenten länger gedauert. Der Grund dafür ist, dass bei den erstgenannten Gruppen bereits notwendige Informationen wie Kontodaten vorliegen, während bei den Studenten nur begrenzte Daten vorhanden sind, beispielsweise von BAföG-Empfängern.
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