Energiepreispauschale: 300 Euro Bonus vom Staat

Energiepreispauschale: 300 Euro Bonus vom Staat

  • Wer die Energiepreispauschale von 300 Euro im letzten Jahr nicht erhalten hat, sollte jetzt seine Steuererklärung machen. Denn so gibt’s den Bonus nachträglich – in manchen Fällen profitiert man sogar doppelt.

Kurz & knapp

  • Die Energiepreispauschale soll die steigenden Energiepreise abfedern
  • Anspruch auf die Pauschale haben alle Berufstätigen, Rentner und Studenten
  • Manche dürfen den Bonus sogar doppelt kassieren
  • Wer die Pauschale nicht ausbezahlt bekommt, kann sie über die Steuererklärung 2022 erhalten

Was ist die Energiepreispauschale?

Erst die Corona-Pandemie und dann auch der Ukraine-Konflikt haben die Preise in die Höhe getrieben. Um die Bürger zu entlasten, hat die Bundesregierung diverse Entlastungspakete geschnürt – eine Maßnahme davon ist die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro.
Diese erhielten Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Versorgungsbezugsempfänger Ende 2022 automatisch ausbezahlt – über Arbeitgeber oder Rentenstelle. Auch Selbstständige profitierten vom Bonus, mittels Kürzungen bei den Vorauszahlungen.
Wichtig: Wer die Energiepreispauschale nicht erhalten hat, hat noch die Möglichkeit, den Bonus über die Steuererklärung 2022 nachträglich zu bekommen.

Energiepreispauschale: 300 Euro Bonus vom Staat

Das sind die Maßnahmen aus dem Energie-Entlastungspaket 2022

Wer bekommt die 300 Euro Energiepreispauschale?

Diese Finanzspritze war zunächst als Einmalzahlung nur für diejenigen gedacht, die im Jahr 2022 aktiv erwerbstätig waren. Genauer: Alle, die zum 01.09.2022 voll- oder in Teilzeit beschäftigt waren und die Lohnsteuerklasse 1 bis 5 hatten. Nachträglich wurden aber auch Studenten und Rentner berücksichtigt.
Wer einen Lohnersatz bekommt, etwa wegen Kurzarbeit, der hat auch Anspruch auf die Energiepauschale. Das gilt auch für Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld.
Von der Energiepreispauschale profitieren auch Selbstständige, also Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler. Hier wurden die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer um 300 Euro gekürzt.

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Wer bekommt die Energiepreispauschale doppelt?

Die Energiekostenpauschale erhalten Arbeitnehmer nur einmal. Hat dein Arbeitgeber dir die Pauschale also ausbezahlt, kannst du sie natürlich nicht noch einmal in der Steuererklärung berücksichtigen.
Studierende und Rentner erhalten jeweils eine eigene Pauschale. Wer aber noch nebenbei was dazuverdient, hat gleichzeitig Anspruch auf die Energiepreispauschale für Erwerbstätige. Das bedeutet, dass diese Personengruppen doppelt profitieren können.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Die Auszahlung der Energiepreispauschale an Arbeitnehmer zählt als Betriebsausgabe. Finanziert wird sie über eine Absenkung – oder sogar einem Minusbetrag – bei der Lohnsteuer. Diese Refinanzierung über die Lohnsteuer-Anmeldung zählt als Betriebseinnahme.
Im Ergebnis sind die Zahlungsvorgänge somit beim Arbeitgeber ohne Gewinnauswirkung. Übersteigt die insgesamt zu zahlende Energiepauschale den Betrag, der insgesamt an Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen ist, wird der übersteigende Betrag dem Arbeitgeber vom Finanzamt erstattet.
Bestätigung über erstes Dienstverhältnis einholen
Möchten Arbeitgeber die EPP an geringfügig Beschäftige auszahlen, sollen sie sich eine Bestätigung ausstellen lassen, dass es sich dabei um das „Erste Dienstverhältnis“ handelt. So soll eine doppelte Auszahlung bei mehreren Jobs vermieden werden. Die Bestätigung kann formlos ausfallen.
Als Formulierungshilfe kannst du unsere Muster-Vorlage nutzen: Muster-Vorlage – Bestätigung des ersten Dienstverhältnisses

Wie bekomme ich die Energiepreispauschale für mein Kind?

Ja, auch dein Nachwuchs kann sich die Energiepreispauschale sichern. Vorausgesetzt, dein Kind hatte im Jahr 2022 einen Job. War deine Tochter oder dein Sohn in 2022

  • Kurzfristig beschäftigt oder
  • Minijobber?

Dann steht auch ihm die berufsbezogene Pauschale zu. Selbst wenn der Nachwuchs nur einen Tag im Jahr 2022 offiziell einen Minijob hatte, erhält er die 300 Euro! Wenn der Arbeitgeber deines Kindes die Pauschale nicht schon im September 2022 ausgezahlt hat, könnt ihr euch das Geld nachträglich holen: ganz einfach mit der Abgabe einer Steuererklärung. WISO Steuer hilft euch bei der Erstellung der Steuer – natürlich auch wenn es die erste Erklärung für den Nachwuchs ist.
Einmal Steuererklärung abgeben, immer abgeben? Keine Sorge. Sollte sich das Finanzamt dann auch im nächsten Jahr wegen der Abgabe der Steuererklärung melden, reicht ein Brief mit dem Hinweis auf die einmalige Abgabe wegen der Energiepreispauschale.
Denn nur mit einem Minijob oder einer anderen geringfügigen Beschäftigung ist man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

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