Das Reisen mit Ihrem geliebten Haustier in ein anderes EU-Land kann dank der EU-Vorschriften einfach und stressfrei sein. Egal, ob es sich um Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen handelt – wir haben alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihren Ausflug zu planen!
Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen
Die EU-Vorschriften gelten nicht nur für Reisen in die 27 EU-Mitgliedstaaten, sondern auch für Norwegen und Nordirland. In den meisten Fällen können Sie Ihr Haustier problemlos in ein anderes EU-Land bringen, solange es:
- einen Mikrochip hat oder vor dem 3. Juli 2011 tätowiert wurde,
- gegen Tollwut geimpft wurde,
- eine Behandlung gegen den Bandwurm Echinococcus multilocularis erhalten hat (wenn Ihr Reiseziel Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland ist),
- über einen gültigen EU-Heimtierausweis verfügt (für Reisen innerhalb der EU und nach Nordirland) oder eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung (für Reisen aus Nicht-EU-Ländern).
Reisedokumente für Ihren Hund, Ihre Katze oder Ihr Frettchen
Der EU-Heimtierausweis ist ein unverzichtbares Dokument für Reisen innerhalb der EU. Er enthält wichtige Informationen wie den Mikrochip- oder Tätowierungscode, den Nachweis der Tollwutimpfung und die Kontaktdaten des Besitzers und des Tierarztes. Sie können den EU-Heimtierausweis bei allen von den Behörden ermächtigten Tierärzten erhalten.
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land anreisen, benötigen Sie eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung, die von einem Amtstierarzt ausgestellt wurde. Diese Bescheinigung gilt für Reisen innerhalb der EU für einen Zeitraum von vier Monaten oder bis zum Ablauf der Tollwutimpfung.
Sie müssen außerdem eine schriftliche Erklärung beifügen, dass die Einreise Ihres Haustiers nicht aus kommerziellen Gründen erfolgt. Diese Erklärung ist auch erforderlich, wenn Ihr Haustier von einer bevollmächtigten Person begleitet wird. Allerdings müssen Sie sich innerhalb von fünf Tagen nach der Ankunft mit Ihrem Haustier wieder vereinen.
Tipps für spezielle Fälle
Falls Sie möchten, dass jemand anderes Ihr Haustier begleitet, können Sie eine schriftliche Erlaubnis ausstellen, solange Sie sich innerhalb von fünf Tagen wieder mit Ihrem Haustier vereinen.
Wenn Sie mit mehr als fünf Haustieren reisen möchten, müssen Sie nachweisen, dass sie an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teilnehmen und älter als sechs Monate sind.
Reisen mit anderen Haustieren
Bitte beachten Sie, dass EU-Heimtierausweise nur für Hunde, Katzen und Frettchen ausgestellt werden. Wenn Sie mit anderen Haustieren wie Vögeln, Wassertieren, Reptilien, Nagetieren oder Kaninchen reisen möchten, erkundigen Sie sich bitte über die spezifischen Einreisebestimmungen des Landes, das Sie besuchen möchten.
Mit diesen Informationen können Sie Ihren Urlaub mit Ihrem pelzigen Begleiter in vollen Zügen genießen! Denken Sie daran, rechtzeitig alle erforderlichen Dokumente zu besorgen und los geht’s!