Du möchtest ins Ausland entsendet werden? Kein Problem! In diesem Artikel erfährst du alles, was du darüber wissen musst. Egal, ob du ein Arbeitnehmer innerhalb der EU bist, ein EWR-Staat oder die Schweiz als Ziel hast, oder ob du als Drittstaatsangehöriger in ein EU-Mitgliedsland entsendet wirst. Hier findest du alle wichtigen Informationen zur Entsendung ins Ausland.
Entsendung
Wenn du von deinem Arbeitgeber in ein anderes Land entsendet wirst, gelten weiterhin die Rechtsvorschriften deines Heimatlandes. Die Dauer der Entsendung darf in der Regel nicht länger als 24 Monate sein. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, die in bestimmten Fällen beantragt werden können. Für die Entsendung benötigst du das “Portable Document (PD)” A1, das dir von deinem Arbeitgeber ausgehändigt wird.
Entsendung von EU-Staatsangehörigen
Für Entsendungen innerhalb der EU, EWR und der Schweiz gelten seit dem 01.05.2010 die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009. Diese Bestimmungen regeln die Rechte und Pflichten von entsandten Arbeitnehmern. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von den allgemeinen Grundsätzen, die auf Antrag gewährt werden können.
Entsendung von EWR/CH-Staatsangehörigen
EWR/CH-Staatsangehörige, die in die EWR-Staaten oder die Schweiz entsendet werden, müssen ebenfalls die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 beachten. Die maximale Dauer der Entsendung beträgt 24 Monate. Auch hier können Ausnahmen von den allgemeinen Grundsätzen beantragt werden.
Entsendung von Drittstaatsangehörigen
Für Drittstaatsangehörige, die in EU-Mitgliedstaaten entsendet werden, gelten die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel der rechtmäßige Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat und eine Situation, die über die Grenzen eines einzigen Mitgliedstaates hinausweist. Dänemark bildet eine Ausnahme von diesen Regelungen, da hier das bilaterale Abkommen zwischen Österreich und Dänemark gilt.
Entsendung in einen Vertragsstaat
Wenn du von einem Unternehmen in einen Vertragsstaat entsendet wirst, gelten die Rechtsvorschriften des Entsendestaates für die Dauer von 24 Monaten. Ausnahmen von dieser Regel können beantragt werden. Leistungen wie Krankenbehandlungen werden von den zuständigen Krankenversicherungsträgern gewährt.
Entsendung in einen Nichtvertragsstaat
Wenn du in ein Nichtvertragsstaat entsendet wirst, gelten die Rechtsvorschriften deines Heimatlandes, solange deine Beschäftigung im Ausland nicht länger als fünf Jahre dauert. Die Leistungen der Krankenversicherung werden von deinem Arbeitgeber übernommen.
Bei einer Entsendung ins Ausland gibt es also einiges zu beachten. Informiere dich bitte genau über die rechtlichen Bestimmungen und wende dich bei Fragen an die zuständigen Behörden.