Erbengemeinschaft auflösen: Kein Ärger bei gemeinsamem Erbe

Erbengemeinschaft auflösen: Kein Ärger bei gemeinsamem Erbe

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, kann es schnell zu Konflikten kommen. Doch mit der richtigen Vorgehensweise kann die Auflösung der Erbengemeinschaft problemlos erfolgen. In diesem Artikel erfährst du, wie du die Erbschaft ohne Ärger mit deinen Mit­erben regelst.

Nachlassschulden bezahlen

Nachdem du das Nachlassverzeichnis erstellt hast, musst du zunächst alle Schulden aus dem Nachlass begleichen. Möglicherweise musst du dafür einige Gegenstände aus dem Nachlass verkaufen.

Schenkungen berücksichtigen

Bei der Verteilung des Erbes können Schenkungen zu Lebzeiten eine Rolle spielen. Informiere dich daher bei deinen Mit­erben, ob jemand bereits zu Lebzeiten Schenkungen von der verstorbenen Person erhalten hat. Jeder Erbe muss Auskunft dazu geben. Die Schenkungen werden rechnerisch auf den Nachlass angerechnet und von der Erbquote des Beschenkten abgezogen.

Pflegeleistungen berücksichtigen

Wenn du den verstorbenen Elternteil gepflegt hast, kannst du von deinen Geschwistern einen Ausgleich dafür verlangen. Der Ausgleich sollte der Dauer und dem Umfang der Leistungen sowie dem Wert des Nachlasses angemessen sein. Kläre innerhalb der Erbengemeinschaft, wie du für deine Pflegeleistungen honoriert wirst.

Teilbare Gegenstände verteilen

Teilbare Gegenstände aus dem Nachlass sollten gerecht unter den Mit­erben aufgeteilt werden. Berücksichtige dabei die jeweilige Erbquote. Bei Geld und Wertpapieren gibt es meist keine Probleme. Bei anderen Gegenständen solltet ihr im Nachlassverzeichnis den ungefähren Wert festhalten.

Unteilbare Gegenstände verkaufen

Wenn eine Teilung nicht möglich oder gewünscht ist, müssen die unteilbaren Gegenstände aus dem Nachlass verkauft oder unter Umständen zwangsversteigert werden. Der Erlös wird dann unter den Erben aufgeteilt. Eine Immobilie kann notariell übertragen werden, während für andere Gegenstände eine formlose Übergabe ausreicht.

LESEN  FAQ – Häufig gestellte Fragen

Notar kann vermitteln

Wenn es keine Einigung zwischen den Mit­erben gibt, kann ein Notar hinzugezogen werden. Ein Vermittlungsverfahren durch einen Notar kann jedoch Kosten verursachen. Wenn auch das Vermittlungsverfahren keine Einigung bringt, muss einer der Erben eine Erbau­seinander­setzungs­klage erheben.

Ans Finanzamt denken

Bei einer Erbschaft können Erbschaftsteuern anfallen, wenn die Freibeträge überschritten werden. Die Steuerpflicht trifft jeden einzelnen Erben für seinen Anteil, nach Abzug der persönlichen Freibeträge. Erbfallkosten wie Bestattungskosten, Erteilung des Erbscheins oder Grundbuch-Eintrag können vom steuerpflichtigen Nachlass abgezogen werden.

Mit diesen Tipps kannst du die Auflösung der Erbengemeinschaft reibungslos und ohne Ärger mit deinen Mit­erben bewältigen.