Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, kann es schnell zu Konflikten kommen. Doch mit der richtigen Vorgehensweise kann die Auflösung der Erbengemeinschaft problemlos erfolgen. In diesem Artikel erfährst du, wie du die Erbschaft ohne Ärger mit deinen Miterben regelst.
Nachlassschulden bezahlen
Nachdem du das Nachlassverzeichnis erstellt hast, musst du zunächst alle Schulden aus dem Nachlass begleichen. Möglicherweise musst du dafür einige Gegenstände aus dem Nachlass verkaufen.
Schenkungen berücksichtigen
Bei der Verteilung des Erbes können Schenkungen zu Lebzeiten eine Rolle spielen. Informiere dich daher bei deinen Miterben, ob jemand bereits zu Lebzeiten Schenkungen von der verstorbenen Person erhalten hat. Jeder Erbe muss Auskunft dazu geben. Die Schenkungen werden rechnerisch auf den Nachlass angerechnet und von der Erbquote des Beschenkten abgezogen.
Pflegeleistungen berücksichtigen
Wenn du den verstorbenen Elternteil gepflegt hast, kannst du von deinen Geschwistern einen Ausgleich dafür verlangen. Der Ausgleich sollte der Dauer und dem Umfang der Leistungen sowie dem Wert des Nachlasses angemessen sein. Kläre innerhalb der Erbengemeinschaft, wie du für deine Pflegeleistungen honoriert wirst.
Teilbare Gegenstände verteilen
Teilbare Gegenstände aus dem Nachlass sollten gerecht unter den Miterben aufgeteilt werden. Berücksichtige dabei die jeweilige Erbquote. Bei Geld und Wertpapieren gibt es meist keine Probleme. Bei anderen Gegenständen solltet ihr im Nachlassverzeichnis den ungefähren Wert festhalten.
Unteilbare Gegenstände verkaufen
Wenn eine Teilung nicht möglich oder gewünscht ist, müssen die unteilbaren Gegenstände aus dem Nachlass verkauft oder unter Umständen zwangsversteigert werden. Der Erlös wird dann unter den Erben aufgeteilt. Eine Immobilie kann notariell übertragen werden, während für andere Gegenstände eine formlose Übergabe ausreicht.
Notar kann vermitteln
Wenn es keine Einigung zwischen den Miterben gibt, kann ein Notar hinzugezogen werden. Ein Vermittlungsverfahren durch einen Notar kann jedoch Kosten verursachen. Wenn auch das Vermittlungsverfahren keine Einigung bringt, muss einer der Erben eine Erbauseinandersetzungsklage erheben.
Ans Finanzamt denken
Bei einer Erbschaft können Erbschaftsteuern anfallen, wenn die Freibeträge überschritten werden. Die Steuerpflicht trifft jeden einzelnen Erben für seinen Anteil, nach Abzug der persönlichen Freibeträge. Erbfallkosten wie Bestattungskosten, Erteilung des Erbscheins oder Grundbuch-Eintrag können vom steuerpflichtigen Nachlass abgezogen werden.
Mit diesen Tipps kannst du die Auflösung der Erbengemeinschaft reibungslos und ohne Ärger mit deinen Miterben bewältigen.