Sie stehen vor der Entscheidung, eine Erbschaft anzunehmen oder abzulehnen? Aber wissen Sie, wie man eine Erbschaft ablehnt und welche Konsequenzen das hat? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über das Verfahren und Ihre Optionen.
Erbschaft ausschlagen – Wie geht das?
Oftmals stellt sich die Frage, ob man eine Erbschaft versehentlich annimmt, zum Beispiel wenn man frühzeitig einen Erbschein beantragt oder gar nichts unternimmt. Kann man das Erbe dann immer noch ausschlagen?
Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht erklärt werden. Das Nachlassgericht ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte. Es kann aber auch das Amtsgericht sein, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Sie können persönlich vor Gericht erscheinen und die Ausschlagung erklären. Dies ist mit einer Gerichtsgebühr verbunden, die sich nach dem Wert des Erbes richtet.
Wenn Ihnen dies zu umständlich erscheint, können Sie auch einen Notar Ihrer Wahl aufsuchen, der eine notarielle Erklärung für Sie aufsetzt. Hierbei entstehen Kosten, die bei einer überschuldeten Erbschaft jedoch im Bereich von 30 Euro liegen. Sie müssen sicherstellen, dass die beglaubigte Erklärung innerhalb der Frist beim Nachlassgericht eingeht.
Wichtig: Ein einfacher Brief an das Nachlassgericht reicht nicht aus.
Durch das Ausschlagen der Erbschaft verlieren Sie jeglichen Anspruch auf einen Teil des Erbes. Das bedeutet, dass Sie auch Ihren Pflichtteil nicht mehr einfordern können. Sollten Sie bereits Gegenstände aus dem Nachlass entnommen haben, müssen Sie diese zurückerstatten.
Wenn alle Erben das Erbe ausschlagen, geht es letztendlich an den Staat. Der Staat kann das Erbe nicht ablehnen, übernimmt aber auch keine Schulden.
Alternative Möglichkeit: Die Nachlassverwaltung
Falls der Nachlass unübersichtlich ist und Sie nicht absehen können, welche Verpflichtungen auf Sie zukommen, besteht die Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. In diesem Fall haften Sie nicht mehr mit Ihrem eigenen Vermögen.
Hierfür beantragen Sie beim Nachlassgericht die Nachlassverwaltung. Diesen Antrag können Sie persönlich in der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts aufnehmen oder schriftlich per Post stellen. Das Gericht bestellt einen Nachlassverwalter, der die Schulden aus dem Nachlass begleicht.
Die Kosten für die Nachlassverwaltung werden aus dem Nachlass bezahlt. Wenn der Nachlass zu gering ist, trägt der Staat die Kosten. Die Nachlassverwaltung endet, sobald alle Schulden beglichen sind.
Sollte noch Vermögen vorhanden sein, wird es an Sie ausgezahlt. Wenn der Nachlassverwalter feststellt, dass das Erbe nicht ausreicht, um die Schulden zu begleichen, wird die Verwaltung ebenfalls beendet. Der Nachlassverwalter beantragt dann ein Nachlassinsolvenzverfahren.
Es ist auch möglich, erst einige Monate nach dem Erbfall festzustellen, dass das Erbe eine finanzielle Belastung darstellt. Sie können die Nachlassverwaltung bis zu zwei Jahre nach dem Anfall des Erbes beantragen.
Letzter Ausweg: Das Nachlassinsolvenzverfahren
Falls Sie das Erbe bereits angenommen haben und sich der Nachlass als überschuldet erweist, können Sie auch ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen. Den Antrag stellen Sie beim Insolvenzgericht (Amtsgericht), in dessen Bezirk der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte.
Mit dem Nachlassinsolvenzverfahren beschränken Sie die Haftung für die Schulden auf den vorhandenen Nachlass. Sie müssen nicht mehr mit Ihrem eigenen Vermögen für die Schulden aufkommen. Lassen Sie sich nicht von dem Wort “Insolvenz” abschrecken – dieses Verfahren hat keinerlei negative Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation. Es betrifft ausschließlich den Nachlass des Verstorbenen.
Das Gericht eröffnet das Verfahren nur, wenn davon ausgegangen wird, dass der Nachlass ausreicht, um die Verfahrenskosten und die Kosten des Insolvenzverwalters zu decken. Falls dies nicht der Fall ist, stellt das Gericht die Dürftigkeit des Nachlasses fest. Sie erhalten hierüber einen entsprechenden Beschluss.
Diesen Beschluss können Sie anführen, wenn Gläubiger des Verstorbenen, wie Unternehmen oder Banken, auf Sie zukommen und zur Zahlung der Schulden auffordern. Senden Sie den Gläubigern eine Kopie des Gerichtsbeschlusses als Nachweis. Diese wissen dann, dass sie keine weiteren Zahlungen mehr von Ihnen erhalten können.
Jetzt sind Sie über das Erbschaftsausschlagungsverfahren und die anderen Optionen informiert. So können Sie eine fundierte Entscheidung treffen, die Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Verlieren Sie keine Zeit und handeln Sie verantwortungsbewusst in dieser wichtigen Angelegenheit. Denn Ihr Vermögen und Ihr Wohlergehen stehen auf dem Spiel!
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