Erbschein beantragen – So geht’s!

Erbschein beantragen – So geht’s!

Jeder Erbe hat gemäß § 2353 BGB das Recht, einen Erbschein zu beantragen, um sich als offizieller Rechtsnachfolger des Verstorbenen ausweisen zu können. Allerdings ist ein Erbschein nicht immer erforderlich, um das Erbe anzutreten. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wer einen Erbschein benötigt und wo Sie ihn beantragen können.

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument im deutschen Erbrecht, das bescheinigt, wer im Todesfall zum Erben bestimmt wurde. Der Erbschein belegt die Erbenstellung gemäß gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge und legitimiert den oder die Erben als Rechtsnachfolger des Verstorbenen.

  • Alleinerbschein: Wenn es einen Alleinerben gibt.
  • Gemeinschaftlicher Erbschein: Bei Erbengemeinschaften mit mehreren Erben.
  • Ein Erbschein wird nur auf Antrag erteilt und vom Nachlassgericht ausgestellt.

Was steht im Erbschein?

Im Erbschein sind die Namen aller begünstigten Personen aufgeführt. Im Falle einer Erbengemeinschaft wird außerdem angegeben, in welchem Umfang die Begünstigten erben. Darüber hinaus können im Erbschein auch Verfügungsbeschränkungen enthalten sein, wie z. B. Angaben zur Vor- und Nacherbschaft oder die Anordnung einer Testamentsvollstreckung.

Wann wird ein Erbschein benötigt?

Generell wird ein Erbschein benötigt, wenn Sie Erbe gemäß gesetzlicher Erbfolge sind und sich offiziell als Rechtsnachfolger des Verstorbenen ausweisen möchten. Dies ist beispielsweise bei Banken, Versicherungen und im Geschäftsverkehr erforderlich. Auch für die Umschreibung eines Grundstücks, das Sie vom Erblasser auf Ihren eigenen Namen übertragen möchten, benötigen Sie einen Erbschein.

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Wann ist kein Erbschein erforderlich?

Wenn Ihnen ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, in dem Sie zum Erben ernannt wurden, müssen Sie in der Regel keinen Erbschein beantragen. Das entsprechende Dokument zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll reicht aus, um Ihre Erbenstellung vor einer Bank oder vor dem Nachlassgericht nachzuweisen.

  • Eine Kontovollmacht oder Vorsorgevollmacht berechtigt den Erben ebenfalls, Bank- und andere Geschäfte des Erblassers zu übernehmen.
  • Wenn nur ein privates Testament existiert, ist die Lage weniger eindeutig. Hier müssen Sie möglicherweise auf die Kulanz der Bank oder des Unternehmens angewiesen sein, ohne einen Erbschein vorlegen zu können.

Wann sollte man auf keinen Fall einen Erbschein beantragen?

Beantragen Sie auf keinen Fall einen Erbschein, wenn Sie erwägen, das Erbe auszuschlagen. Sobald Sie den Antrag stellen, gilt das Erbe nach deutschem Erbrecht als angenommen. Um einen Überblick über den Wert des Erbes zu erhalten, sollten Sie stattdessen Kontoauszüge des Verstorbenen anfordern oder bei seiner Bank nachfragen. Kreditinstitute geben in der Regel Auskunft, wenn Sie sich als Erbberechtigter ausweisen können.

Wo kann man einen Erbschein beantragen?

Ein Erbschein wird ausschließlich vom zuständigen Nachlassgericht erteilt. Das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen ist in diesem Fall das zuständige Nachlassgericht. Dort können Sie persönlich Ihren Antrag stellen.

Das gesamte Erbscheinsverfahren ist in den §§ 2353 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in Verbindung mit den §§ 352 ff FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) geregelt.

Erbschein beantragen per Notar

Als Alternative können Sie auch einen Notar hinzuziehen, um den Erbschein zu beantragen. Dies ist zwar mit zusätzlichen Kosten verbunden, erspart Ihnen jedoch den Gang zum Nachlassgericht. Der Notar kann gemeinsam mit Ihnen den Antrag auf Erbschein stellen und Sie bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten.

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Wer kann einen Erbschein beantragen?

Grundsätzlich kann jeder Erbe beim Nachlassgericht einen Antrag auf Erbschein stellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antragsteller gesetzlicher Erbe, testamentarischer Erbe oder durch einen Erbvertrag begünstigt ist.

  • Neben einem Erben können auch der Testamentsvollstrecker, der Nachlassverwalter und gegebenenfalls die Gläubiger des Verstorbenen oder seiner Erben einen Erbschein beantragen.

Erbengemeinschaft – Wer erhält den Erbschein?

Im Falle einer Erbengemeinschaft haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder beantragen alle Miterben einen gemeinschaftlichen Erbschein oder jeder einzelne Miterbe stellt einen Antrag auf einen Teilerbschein.

  • Beachten Sie, dass die Beantragung eines Erbscheins immer mit Kosten verbunden ist. Daher sollten Sie sorgfältig abwägen, ob Sie tatsächlich einen Erbschein benötigen oder sich den gemeinschaftlichen Erbschein mit der Erbengemeinschaft teilen.

Was kostet ein Erbscheinsantrag?

Die Kosten für einen Erbscheinsantrag sind im Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) geregelt. Die Gebühren für den Antrag auf Erteilung des Erbscheins hängen vom Wert des Nachlasses ab. Je höher der Wert des Nachlasses, desto höher sind die Gebühren.

  • Unter bestimmten Umständen müssen Sie möglicherweise zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben, wenn Sie einen Erbschein beantragen. Für die Beurkundung der eidesstattlichen Erklärung fällt eine weitere Gebühr an.

Welche Dokumente sind für den Erbscheinsantrag erforderlich?

Je nachdem, ob Sie testamentarischer oder gesetzlicher Erbe sind, müssen Sie dem Nachlassgericht verschiedene Unterlagen vorlegen, um Ihr Verhältnis zum Erblasser und Ihren Erbanspruch nachzuweisen. Es empfiehlt sich, telefonisch beim Gericht zu erfragen, welche Unterlagen Sie bei der Antragstellung vorlegen müssen. In der Regel benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Familienstammbuch
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Testament oder Erbvertrag im Original
  • Geburts- und ggf. Sterbeurkunden aller Erben
  • Namen und Anschriften aller Erben
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Gibt es eine Frist für den Erbscheinantrag?

Die Möglichkeit, einen Erbschein zu beantragen, ist nicht zeitlich begrenzt. Auch wenn Sie beispielsweise nach einem Jahr feststellen, dass Sie sich als Erbe legitimieren müssen, können Sie den Antrag immer noch stellen.

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