Du hast einen Erbteil geerbt und überlegst, ihn zu verkaufen? Das ist eine gute Möglichkeit, schnell an Geld zu kommen. Doch bevor du diesen Schritt gehst, solltest du einiges beachten. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um deinen Erbteil erfolgreich zu verkaufen.
Darf ich meinen Erbteil verkaufen und wann ist dies sinnvoll?
Ja, jeder Erbe darf seinen Erbteil verkaufen. Im Gegensatz zur Abschichtung, bei der das Einverständnis der Miterben nötig ist, benötigst du in der Regel keine Zustimmung der anderen Erben. Beachte jedoch, dass bei einer Immobilie die Zustimmung der Erbengemeinschaft erforderlich ist, da sie ein gemeinschaftliches Eigentum ist.
Es ist sinnvoll, deinen Erbteil zu verkaufen, wenn sich die Erbengemeinschaft uneins über die weitere Verwendung der Immobilie ist. Dadurch kannst du mögliche Erbstreitigkeiten vermeiden und dein Erbteil schnell zu Geld machen.
Wer sind die potenziellen Käufer meines Erbanteils?
Jede natürliche oder juristische Person kann deinen Erbteil kaufen. Das können sowohl Miterben als auch Personen außerhalb der Erbengemeinschaft sein. Du kannst deinen Erbteil auch an Banken oder andere Unternehmen verkaufen. Beachte jedoch, dass die Miterben ein Vorkaufsrecht haben und den Erbteil zu den gleichen Konditionen kaufen können wie externe Käufer.
Wie ist der Ablauf des Erbteilverkaufs?
Sobald du dich mit einem potenziellen Käufer einig bist, wird ein Erbteilskaufvertrag aufgesetzt. Dieser muss notariell beurkundet werden. Falls der Käufer kein Miterbe ist, müssen die anderen Miterben über den Verkauf informiert werden, damit sie von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen können.
Nach erfolgreichem Verkaufsabschluss bist du kein Miterbe mehr. Beachte jedoch, dass du weiterhin für eventuelle Nachlassverbindlichkeiten haftest, zum Beispiel die Erbschaftssteuer.
Erbteil verkaufen – Notarkosten
Beim Verkauf deines Erbteils fallen Notarkosten an. Der Notar berechnet Gebühren gemäß des Gerichts- und Notarkostengesetzes.
Was sollte der Erbteilskaufvertrag enthalten?
Im Erbteilskaufvertrag sollten genaue Angaben zum Vertragsgegenstand und den Vereinbarungen stehen. Dazu gehören unter anderem:
- Angaben zu den Parteien des Vertrags
- Informationen zum Verkaufspreis
- Regelungen zur Übergabe des Erbteils
Abhängig von deinem individuellen Fall können weitere Punkte in den Vertrag aufgenommen werden.
Erbanteil verkaufen – mit welchem Preis kann ich rechnen?
Der Preis, den du für deinen Erbteil erzielen kannst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das Finanzamt bewertet den Nachlass in Bezug auf die Erbschaftssteuer anders als beim Verkauf. Es ist daher sinnvoll, deinen Erbteil zum Verkaufszeitpunkt bewerten zu lassen, um den möglichen Verkaufspreis einzuschätzen.
Um den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln, gibt es in Deutschland verschiedene Verfahren, wie das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
Geerbtes Haus verkaufen – welche Steuern fallen an?
Beim Verkauf eines geerbten Hauses fallen verschiedene Steuern an. Neben der Erbschaftsteuer, die von jedem Erben gezahlt werden muss, gibt es auch die Spekulationssteuer, wenn zwischen Erwerb des Hauses und Verkauf weniger als 10 Jahre liegen. Die genauen Steuerhöhen und Freibeträge hängen vom Wert des Erbes und dem Verwandtschaftsgrad ab.
Fazit
Den Erbteil zu verkaufen kann eine gute Möglichkeit sein, schnell an Geld zu kommen und mögliche Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft zu vermeiden. Beachte jedoch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte, die damit verbunden sind. Mit einem sorgfältig aufgesetzten Erbteilskaufvertrag und der Unterstützung eines Notars kannst du deinen Erbteil erfolgreich verkaufen.