Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit beantragen

Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit beantragen

Eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen? Das geht schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren. In jedem Fall prüft die Rentenversicherung, ob Sie auch Anspruch auf die “Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit” haben.

Schriftlicher Rentenantrag

Laden Sie das Formularpaket zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter. Füllen Sie den Antrag auf Versichertenrente und die darin genannten Formulare vollständig aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen. Anschließend senden Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag entweder per Post an die Deutsche Rentenversicherung oder geben ihn persönlich in einer der örtlichen Beratungsstellen ab. Sobald Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann die Vollständigkeit Ihres Antrags und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen an. Des Weiteren werden Ihre Rentenansprüche und Ihr Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit überprüft. Sollten dabei Lücken im Versicherungsverlauf festgestellt werden, werden diese geklärt. Zudem wird Ihre Erwerbsminderung anhand der eingereichten Unterlagen geprüft. Bei Bedarf werden weitere medizinische Unterlagen angefordert, wie beispielsweise Befundberichte oder Gutachten. Auch andere Sachverhalte, wie Ihr Krankenversicherungsverhältnis, mögliche Verdiensttätigkeiten oder andere Renten, werden von der Rentenversicherung geklärt. Wenn Sie Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit wichtigen Informationen zum Beginn, zur Aufnahme der Zahlungen und zur Höhe. Zudem werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert. Sollten Sie keinen Anspruch haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

Rentenantrag per Online-Verfahren

Besuchen Sie das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung und melden Sie sich an. Hierzu können Sie Ihre Signaturkarte, Ihren Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel nutzen. Füllen Sie den Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung aus und laden Sie die notwendigen Unterlagen hoch. Anschließend senden Sie Ihren Rentenantrag online ab. Sobald Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann die Vollständigkeit Ihres Antrags und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen an. Des Weiteren werden Ihre Rentenansprüche und Ihr Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit überprüft. Sollten dabei Lücken im Versicherungsverlauf festgestellt werden, werden diese geklärt. Zudem wird Ihre Erwerbsminderung anhand der eingereichten Unterlagen geprüft. Bei Bedarf werden weitere medizinische Unterlagen angefordert, wie beispielsweise Befundberichte oder Gutachten. Auch andere Sachverhalte, wie Ihr Krankenversicherungsverhältnis, mögliche Verdiensttätigkeiten oder andere Renten, werden von der Rentenversicherung geklärt. Wenn Sie Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit wichtigen Informationen zum Beginn, zur Aufnahme der Zahlungen und zur Höhe. Zudem werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert. Sollten Sie keinen Anspruch haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

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Persönlicher Antrag im Beratungsgespräch

Stellen Sie die benötigten Unterlagen zur Antragstellung zusammen und vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Im Beratungsgespräch wird Ihr Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung in der Regel gleich elektronisch aufgenommen und online weitergeleitet. Sobald Ihr Rentenantrag eingetroffen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann die Vollständigkeit Ihres Antrags und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen an. Des Weiteren werden Ihre Rentenansprüche und Ihr Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit überprüft. Sollten dabei Lücken im Versicherungsverlauf festgestellt werden, werden diese geklärt. Zudem wird Ihre Erwerbsminderung anhand der eingereichten Unterlagen geprüft. Bei Bedarf werden weitere medizinische Unterlagen angefordert. Auch hier werden weitere Sachverhalte, wie Ihr Krankenversicherungsverhältnis, mögliche Verdiensttätigkeiten oder eine Unfallrente geklärt. Wenn Sie Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit haben, erhalten Sie einen Rentenbescheid mit wichtigen Informationen zum Beginn, zur Aufnahme der Zahlungen und zur Höhe. Zudem werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert. Sollten Sie keinen Anspruch haben, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit dem Grund für die Ablehnung.

Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sie sich ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.