EU-Führerschein: Wie wichtig ist das Wohnsitzprinzip?

EU-Führerschein: Wie wichtig ist das Wohnsitzprinzip?

Der Führerschein ist heutzutage nahezu unverzichtbar. Um nicht nur in der Großstadt von öffentlichen Verkehrsmitteln abhängig zu sein, muss man fast zwangsläufig eine Fahrprüfung ablegen. Neben anderen erforderlichen Unterlagen ist auch der Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes von großer Bedeutung.

Was bedeutet das Wohnsitzprinzip beim EU-Führerschein?

Beim Führerschein spielt das Wohnsitzprinzip eine entscheidende Rolle. Der EU-Führerschein gilt in der gesamten Europäischen Union, wenn man die Fahrerlaubnis in einem EU-Land erwirbt. Um dies zu ermöglichen, muss man einen ordentlichen Wohnsitz in dem Land haben, in dem man die Prüfung ablegen möchte. Dieser Wohnsitz sollte sich auch in der Nähe des Wohnorts des Führerscheinbewerbers befinden. Doch wie genau wird ein ordentlicher Wohnsitz definiert?

Der ordentliche Wohnsitz und die 185-Tage-Regelung beim EU-Führerschein

Für den Führerschein ist das Wohnsitzprinzip in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt. Es besagt, dass eine Fahrerlaubnis nur erteilt werden darf, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in dem Land hat, in dem er die Prüfung machen möchte. Dieser Wohnsitz muss sich im Inland befinden und der Bewerber muss dort mindestens 185 Tage im Jahr wohnen.

Dieses Prinzip gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in den anderen EU-Ländern. Das bedeutet, dass man seinen EU-Führerschein im Ausland machen kann, wenn man dort gemeldet ist und nachweisen kann, dass man mehr als die Hälfte des Jahres an diesem Ort verbringt. Ohne einen festen Wohnsitz in Deutschland ist es in der Regel nicht möglich, den Führerschein zu machen.

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Ausnahmen: Zweitwohnsitz und Studierende

Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn man seinen Führerschein außerhalb des Erstwohnsitzes machen möchte, ist dies grundsätzlich möglich. Allerdings muss die zuständige Straßenverkehrsbehörde am Erstwohnsitz dies genehmigen. Die Entscheidung hängt von den Umständen des ersten und zweiten Wohnsitzes ab. Es ist daher wichtig, diesen Aspekt im Vorfeld klären zu lassen.

Eine weitere Ausnahme betrifft Studierende. Studierende, die ein Auslandsstudium absolvieren und dabei ihren Heimatwohnsitz in Deutschland behalten, dürfen in dem entsprechenden EU-Land eine Fahrerlaubnis erwerben. Umgekehrt ist es für Führerscheinbewerber aus EU- oder EWR-Ländern, die in Deutschland studieren und ihren Heimatwohnsitz beibehalten, möglich, hier eine Fahrerlaubnis zu erhalten, vorausgesetzt, sie leben seit mindestens sechs Monaten in Deutschland.

Führerscheintourismus: Umgehen der MPU?

Eine interessante Option für viele Fahrer, die in Deutschland eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren müssen, ist der Führerscheintourismus. Dabei machen sie ihren Führerschein in Polen oder Tschechien, da dieser aufgrund des EU-Abkommens in Deutschland anerkannt wird. Allerdings gilt auch hier das Wohnsitzprinzip und die Sperrfrist muss eingehalten werden, bevor der ausländische Führerschein in Deutschland anerkannt wird.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip?

Seit dem Aufkommen des Führerscheintourismus werden immer mehr Verfahren zu diesem Thema eingeleitet. Die Rechtmäßigkeit eines im Ausland erworbenen Führerscheins wird immer öfter in Frage gestellt. Die Beweislast liegt dabei bei den Behörden, nicht bei dem Betroffenen. Es ist daher wichtig, dass der Staat, der den Führerschein ausstellt, überprüft, ob das Wohnsitzerfordernis erfüllt wurde. Deutsche Führerscheinstellen fragen immer öfter bei Verdachtsfällen im Ausland nach, da sie auf die Kooperation anderer Länder angewiesen sind. Wenn keine entsprechenden Beweise vorliegen, dass der Wohnsitz nicht überprüft wurde, kann der ausländische Führerschein in Deutschland nicht anerkannt werden.

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Abschließend sei gesagt, dass das Wohnsitzprinzip beim EU-Führerschein eine wichtige Rolle spielt und bei Verstößen entsprechende Konsequenzen drohen.