EVA, VERAH, NÄPA: Gegenseitige Anerkennung ist auf den Weg gebracht

EVA, VERAH, NÄPA: Gegenseitige Anerkennung ist auf den Weg gebracht

Die Bundesärztekammer (BÄK) und das Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) haben die Unstimmigkeiten bei der gegenseitigen Anerkennung der Fortbildungsqualifikationen für Medizinische Fachangestellte (MFA) ausgeräumt und pragmatische Lösungen gefunden. Dies verkündete kürzlich der Deutsche Hausärzteverband (HÄV). Dabei wurde vereinbart, dass es weniger auf die Gleichartigkeit in allen Punkten ankommt, sondern vielmehr auf die Gleichwertigkeit bei der Umsetzung von Versorgungszielen.

Medizinische Fachangestellte als Versorgungsassistentinnen in der Praxis (VERAH)

Der HÄV und sein Fortbildungsinstitut haben 2008 ein Curriculum für Medizinische Fachangestellte entwickelt, bei dem die Versorgungserfordernisse in der hausärztlichen Praxis im Mittelpunkt stehen. Erfolgreich fortgebildete Fachangestellte dürfen sich dann “Versorgungsassistentin in der Praxis” nennen, abgekürzt VERAH. Laut dem Hausärzteverband gibt es mittlerweile über 4.000 VERAHs bundesweit.

VERAHs unterstützen Patienten und ihre Angehörigen bei präventiven und rehabilitativen Maßnahmen, bei der Erstellung von Hilfsplänen und Schulungsmaßnahmen. Sie können auch bei Hausbesuchen, der Koordination zwischen Pflegern und Krankenhäusern sowie immer häufiger bei sozialer Beratung und Sterbebegleitung eingesetzt werden.

Nichtärztliche Praxisassistentin (NÄPA) als Ergänzung zur Versorgung

Die Bundesärztekammer hat mehrere Musterfortbildungscurricula für MFA entwickelt, die als Grundlage für entsprechende Angebote von Ärztekammern dienen. Eines dieser Curricula umfasst die Fortbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistentin (NÄPA). Diese Zusatzqualifikation ermöglicht es Medizinischen Fachangestellten und Pflegekräften, abrechnungsfähige Hausbesuche in unterversorgten Gebieten nach Delegation durch den Hausarzt durchzuführen. Die Vereinbarung zwischen BÄK und HÄV sieht vor, dass die Qualifikation der NÄPA auf die VERAH angerechnet werden kann. Wenn die Nichtärztliche Praxisassistentin das Wissen des VERAH-Moduls Praxismanagement erlangt und die erforderlichen praktischen Tätigkeiten nachweisen kann, darf sie eine Ergänzungsprüfung ablegen und erhält das VERAH-Zertifikat.

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Umgekehrt kann auch die Qualifikation zur VERAH auf die NÄPA angerechnet werden. Bei einer Berufserfahrung von fünf bis zehn Jahren muss die Versorgungsassistentin zusätzliche Theoriestunden und Hausbesuche nachweisen sowie eine Prüfung bestehen. Bei geringerer Berufserfahrung müssen weitere Fortbildungsmodule erfolgreich absolviert werden.

Gegenseitige Anerkennung von Fortbildungszeiten

Die gegenseitige Anerkennung und Anrechnung von Fortbildungszeiten ist auch wichtig, um Praxen mit qualifizierten Fachangestellten angemessen zu vergüten. Hausärzte, die eine VERAH beschäftigen, erhalten bereits Honorarzuschläge im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung. In Baden-Württemberg beteiligt sich die AOK zudem an den Kosten der Autos, die die Versorgungsassistentinnen für Hausbesuche benötigen. Eine Qualifikation zur Nichtärztlichen Praxisassistentin ist bisher Voraussetzung für die Abrechnung von arztentlastenden Leistungen über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, betonte kürzlich in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt, dass es bei der zweiten Stufe der aktuellen EBM-Reform Änderungen für Praxisassistentinnen geben muss. In Zukunft werde es auf Teamstrukturen und die Delegation hausärztlicher Tätigkeiten ankommen. Wenn ein Hausarzt jedoch besonders qualifizierte Praxismitarbeiter mit Aufgaben in der Versorgung der Patienten betraut, muss er auch ein Auto und dessen Versicherung finanzieren können. Das könne er nicht aus seinem aktuellen Honorar leisten.

[VERAH]: Versorgungsassistentin in der Praxis
[MFA]: Medizinische Fachangestellte
[NÄPA]: Nichtärztliche Praxisassistentin
[BÄK]: Bundesärztekammer
[IhF]: Institut für hausärztliche Fortbildung
[HÄV]: Deutscher Hausärzteverband