Examinierte Pflegekraft: Ausbildung, Gehalt, Förderung, Weiterbildung

Examinierte Pflegekraft: Ausbildung, Gehalt, Förderung, Weiterbildung

Der Job als examinierte Pflegekraft ist körperlich und psychisch anspruchsvoll. Trotzdem bietet er die Möglichkeit, das Leben pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Weiterbildungen ermöglichen zudem ein höheres Gehalt.

INHALTSVERZEICHNIS

Ausbildung zur examinierten Pflegekraft

Wenn du examinierte Pflegekraft werden möchtest, brauchst du vor allem Empathie und Freude am Umgang mit Menschen jedes Alters. Gleichzeitig musst du körperlich belastbar sein, denn der Job als Pflegekraft ist anstrengend und herausfordernd. Bereits während deiner Ausbildung erfährst du, welche Belastungen dich erwarten, aber auch wie erfüllend die Arbeit sein kann.

Examinierte Pflegekraft: Ausbildungsablauf

Für die Ausbildung zur examinierten Pflegekraft benötigst du mindestens den mittleren Bildungsabschluss. Bewerber mit Abitur werden ebenfalls angenommen. Wenn du nur einen Hauptschulabschluss hast, musst du eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Ausbildung (auch in einem anderen Fachbereich) nachweisen können. Alternativ reicht auch ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer einjährigen Ausbildung als Pflegehelfer/in aus.

Die Ausbildung findet an Pflegeschulen und Fachschulen für Pflege statt. Der praktische Teil wird in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen absolviert.

Im Rahmen der dualen Ausbildung werden dir umfangreiche Kenntnisse in Gesundheits- und Krankenpflege vermittelt. Auch die Themen Wirtschaft, Politik und Recht stehen auf dem Stundenplan. Im praktischen Teil der Ausbildung arbeitest du in stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen und lernst verschiedene Fachbereiche kennen, unter anderem Geriatrie, Neurologie und Innere Medizin.

Es gibt auch eine zweite Möglichkeit, den Abschluss als examinierte Pflegekraft zu erlangen. Hierbei absolvierst du eine schulische Ausbildung von zwei Jahren und anschließend ein mehrmonatiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus. Der schulische Teil der Ausbildung ist kostenpflichtig, der berufspraktische Teil kann vergütet werden.

Der Titel “Examinierte Pflegekraft” macht einen Unterschied: Es bedeutet, dass du eine staatliche Prüfung absolviert hast und eine ausgebildete Pflegefachkraft bist. Wer nicht examiniert ist, ist auch nicht staatlich geprüft, wie zum Beispiel Pflegehelfer/innen.

Dauer der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft

Du kannst die Ausbildung zur examinierten Pflegekraft in Vollzeit oder in Teilzeit absolvieren. Bei einer Vollzeitausbildung dauert es drei Jahre, bis du den Abschluss erreichst. Bei einer Teilzeitausbildung dauert es hingegen fünf Jahre.

Verkürzen der Ausbildung

Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Wenn du bereits eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen hast, kannst du einen entsprechenden Antrag stellen. Auch wenn nur Teile einer solchen Ausbildung erfolgreich absolviert wurden und eine fachliche Gleichwertigkeit vorliegt, ist eine Verkürzung von bis zu zwei Jahren möglich.

Die landesrechtlich geregelten Berufe im Bereich Pflegeassistenz und Pflegehilfe erlauben ebenfalls eine Verkürzung der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft um ein Drittel der Ausbildungszeit.

Die Möglichkeit zur Verkürzung gilt auch für Personen, die eine Umschulung zur Pflegekraft absolvieren. Wenn du einen vergleichbaren Abschluss oder einen Abschluss in einem einschlägigen Beruf vorweisen kannst, ist die Verkürzung problemlos möglich. Du musst lediglich einen entsprechenden Antrag stellen und den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des betreffenden Ausbildungsberufs erbringen. Die Umschulung selbst dauert in der Regel zwei Jahre. Danach kannst du die staatliche Prüfung ablegen und den Titel “Examinierte Pflegekraft” führen.

Verlängern der Ausbildung

Unter bestimmten Bedingungen ist es auch möglich, die Ausbildung zu verlängern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast. Die Ausbildung wird dann bis zur Nachprüfung verlängert, was in der Regel ein halbes Jahr zusätzlich bedeutet. Die Ausbildung kann auch aufgrund persönlicher Ereignisse wie zum Beispiel einem Todesfall in der Familie oder der Geburt deines eigenen Kindes verlängert werden. In diesen Fällen musst du einen Antrag stellen, der geprüft und genehmigt werden kann.

Examinierte Pflegekraft: Förderungen für die Ausbildung

Da es sich bei der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft um eine schulische Ausbildung handelt, kommen als Förderungen vor allem die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und das BAföG in Betracht. Bei einer Umschulung können gegebenenfalls weitere Förderungen seitens der Arbeitsagentur in Anspruch genommen werden.

Förderung der Ausbildung über BAföG

Auszubildende können unter bestimmten Umständen als Schüler betrachtet werden und haben dadurch Anspruch auf BAföG. Die persönlichen Umstände sind dabei entscheidend für die Einstufung und die Gewährung von BAföG. Als Schüler oder Schülerin erhältst du die Unterstützung komplett als nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss. Das BAföG ähnelt damit einem Stipendium. Zusätzlich zum BAföG gibt es Zuschüsse für Auslandsstudiengebühren oder Kinderbetreuung.

Förderung über Berufsausbildungsbeihilfe

Wenn du in einer eigenen Wohnung lebst und mit der Ausbildungsvergütung deine Ausgaben nicht decken kannst, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Zu den Ausgaben zählen beispielsweise Miete, Lebensmittel oder Fahrtkosten. Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit. Die Förderung erfolgt über einen monatlichen Zuschuss, der nicht rückzahlungspflichtig ist.

Wichtig: Um BAB beantragen zu können, musst du über 18 Jahre alt sein und darfst nicht mehr bei deinen Eltern wohnen. Auch wenn du verheiratet bist oder mit deinem Partner zusammenlebst, gilt dies als Grund, eine eigene Wohnung zu haben. Auch ein minderjähriges Kind ist ein Grund, eine eigene Wohnung zu haben. Bei einer rein schulischen Ausbildung ist keine Förderung über BAB möglich. Dies gilt auch, wenn du andere Förderungen von einer anderen Behörde erhältst, diese müssen jedoch mit BAB vergleichbar sein.

Weitere Förderungen

Neben BAföG und BAB gibt es weitere Fördermöglichkeiten für angehende examinierte Pflegekräfte. So kann beispielsweise ein Bildungsgutschein beantragt werden. Auch Wohngeld kann beantragt werden, sofern du eine eigene Wohnung hast und BAB und BAföG abgelehnt wurden. Das Kindergeld, das deine Eltern möglicherweise noch erhalten, kann ebenfalls zur Finanzierung der Ausbildung genutzt werden. Des Weiteren gibt es Möglichkeiten der Förderung durch Hartz IV, Stipendien und den Bildungskredit der KfW.

Examinierte Pflegekraft: Vorteile und Nachteile

Als examinierte Pflegekraft kannst du pflegebedürftigen Menschen in vielerlei Hinsicht helfen. Von der Versorgung bis hin zu Gesprächen bist du in der Lage, ihren Alltag zu verschönern. Allerdings bringt der Job auch Nachteile mit sich.

Vorteile der Tätigkeit als examinierte Pflegekraft

Die meisten Menschen entscheiden sich für den Beruf der Pflegekraft, weil sie etwas verändern möchten. Sie möchten anderen Menschen helfen, ihr Leben angenehmer gestalten und zu deren Gesundheit und Wohlbefinden beitragen. Ein großer Vorteil des Jobs als examinierte Pflegekraft liegt darin, dass es um Menschen geht. Du kannst abwechslungsreiche Tage und Aufgaben erwarten. Weitere Vorteile sind:

  • Abwechslungsreiche Tätigkeiten: Jeder Tag ist anders, es warten immer neue Aufgaben und Herausforderungen auf dich.
  • Sinnhaftigkeit: Du hilfst Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, und erleichterst ihnen das Leben.
  • Teamarbeit: Als Pflegekraft arbeitest du im Team mit anderen Pflegern, Ärzten und Betreuern zusammen.
  • Sicherheit: Der Job als Pflegekraft wird immer gebraucht, und es gibt Aufstiegsmöglichkeiten für deine persönliche Entwicklung.
  • Selbstständigkeit: Innerhalb eines gewissen Rahmens kannst du Entscheidungen treffen und neue Ideen für die Betreuung und Beschäftigung der Pflegepersonen ausprobieren.

Nachteile der Tätigkeit als examinierte Pflegekraft

Der wohl größte Nachteil des Berufs als examinierte Pflegekraft ist die Bezahlung. Das Pflegepersonal wird in der Regel unterbezahlt. Schichtarbeit und Überstunden gehören zum Alltag, und es ist schwierig, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Viele Pflegekräfte nennen folgende Nachteile:

  • Schlechte Bezahlung
  • Körperlich und psychisch anstrengende Tätigkeit
  • Wechsel- und Nachtschichten
  • Bürokratischer Aufwand mit hohem Zeitaufwand

Viele dieser Nachteile beeinflussen sich gegenseitig. So führt der bürokratische Aufwand beispielsweise dazu, dass weniger Zeit für den Umgang mit den pflegebedürftigen Menschen bleibt. Der Wechsel von Tag- und Nachtschichten belastet den Körper und wirkt sich auf das eigene Wohlbefinden aus.

Examinierte Pflegekraft: Tätigkeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten

Als examinierte Pflegekraft kannst du in Alten- und Pflegeheimen, ambulanten Pflegeeinrichtungen, Hospizen, Krankenhäusern oder Pflegediensten arbeiten. Deine Tätigkeiten sind vielfältig und bieten ständige Abwechslung. Wenn du dich weiterbilden möchtest, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen, von Fortbildungen bis hin zum Studium.

Tätigkeiten der examinierten Pflegekräfte

Als examinierte Pflegekraft übernimmst du die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen. Dabei handelt es sich nicht nur um Senioren, sondern auch um Menschen jeden Alters, die aufgrund von Krankheit oder Unfall pflegebedürftig sind. Zu deinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung im Alltag
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Versorgung von Wunden und Wechseln von Verbänden
  • Palliativversorgung
  • Dokumentation von Daten
  • Beratung von Angehörigen

Bei jeder Hilfeleistung steht der Mensch im Vordergrund. Du musst beachten, in welchem Umfang Hilfe gewünscht und benötigt wird.

Als examinierte Pflegekraft bist du Ansprechpartner für den Patienten und seine Angehörigen. Du berätst sie zu verschiedenen Maßnahmen und Möglichkeiten, unterstützt bei der Beantragung von Pflegestufen und klärst Fragen zur Abrechnung beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Du bist die Verbindung zwischen Patient, Angehörigen und Ärzten.

Du kannst auch in ambulanten Pflegediensten arbeiten, wo du die Pflege von Menschen zu Hause übernimmst. Dort hilfst du bei alltäglichen Tätigkeiten und führst medizinische Leistungen durch, wie beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten. Für die 24-Stunden-Intensivpflege ist eine zusätzliche Ausbildung als Intensivkrankenpfleger/in erforderlich, da hier auch medizinische Geräte eingesetzt werden.

Mögliche Weiterbildungen für examinierte Pflegekräfte

Als examinierte Pflegekraft hast du verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung. Du kannst dich beispielsweise im akademischen Bereich fortbilden, indem du ein Fernstudium absolvierst. Es gibt verschiedene Studiengänge wie Pflege, Pflegepädagogik und Gesundheitsmanagement. Diese werden von Fernhochschulen angeboten und müssen privat finanziert werden. Es gibt jedoch staatliche Förderungen wie Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsstipendium, Weiterbildungsprämie und Aufstiegsprämie. Welche Förderung für dich in Frage kommt, kannst du individuell bei der Agentur für Arbeit erfragen. Eine andere Möglichkeit der Finanzierung ist ein Konsumentenkredit.

Eine Weiterbildung ermöglicht dir auch eine Spezialisierung, indem du spezielles Fachwissen erwirbst. Du kannst dich beispielsweise in Praxisanleitung, Wundversorgung oder Palliativ Care weiterbilden. Durch eine Weiterbildung oder ein Studium an einer Hochschule kannst du auch im pädagogischen Bereich tätig werden und Pflegepädagoge werden, indem du Wissen an pflegerischen Nachwuchs vermittelst.

LESEN  Was ist der Unterschied zwischen Werbung und Werbespots?

Eine Weiterbildung im Bereich Management eröffnet dir den Aufstieg zur Pflegedienstleitung. Generell geht es darum, leitende Tätigkeiten zu übernehmen und betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse zu haben. Weitere Themen sind Marketing, Personalführung, Qualitätsmanagement und Controlling.

Das Gehalt als examinierte Pflegekraft

Es ist bekannt, dass examinierte Pflegekräfte zu wenig verdienen. Wie wenig ist jedoch die Frage? Tatsächlich ist die Bezahlung angesichts der hohen körperlichen und seelischen Belastung nicht ausreichend. Im öffentlichen Dienst beträgt das Gehalt je nach Alter, Berufserfahrung und Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen 2.881 und 3.590 Euro monatlich. In privaten Einrichtungen wird in der Regel weniger gezahlt.

Eine examinierte Pflegekraft verdient in der Schweiz durchschnittlich rund 82.000 Euro brutto jährlich und in Luxemburg rund 96.000 Euro. In Deutschland liegt das durchschnittliche Gehalt bei 2.877 Euro brutto monatlich, was jährlich rund 34.524 Euro entspricht. Dieser Betrag liegt zwar über dem Verdienst von Fachgehilfen für steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (2.760 Euro monatlich) und Rechtsanwaltsfachangestellten (2.523 Euro monatlich), ist aber angesichts der täglichen Belastungen immer noch zu niedrig. In der Schweiz und Luxemburg sind die Gehälter zwar niedriger, aber aufgrund der höheren Lebenshaltungskosten und Steuern letztendlich geringer.

Das Gehalt kann jedoch deutlich höher sein, wenn du eine Position als Pflegedienstleitung oder Leitung einer Pflegeeinrichtung erreichst. In diesen Positionen sind durchschnittlich bis zu 4.000 Euro bzw. 5.000 Euro brutto im Monat möglich. Die höhere Bezahlung geht jedoch mit mehr Verantwortung und Stress einher.

Zusätzliche Leistungen wie das 13. Monatsgehalt werden beispielsweise bei der Caritas gezahlt. Weitere Leistungen wie zusätzliche Urlaubstage werden von anderen Einrichtungen gewährt. Regionale Unterschiede beim Gehalt sind ebenfalls zu beachten.

Der Job als examinierte Pflegekraft ist körperlich und psychisch anspruchsvoll. Trotzdem bietet er die Möglichkeit, das Leben pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Weiterbildungen ermöglichen zudem ein höheres Gehalt.

Ausbildung zur examinierten Pflegekraft

Wenn du examinierte Pflegekraft werden möchtest, brauchst du vor allem Empathie und Freude am Umgang mit Menschen jedes Alters. Gleichzeitig musst du körperlich belastbar sein, denn der Job als Pflegekraft ist anstrengend und herausfordernd. Bereits während deiner Ausbildung erfährst du, welche Belastungen dich erwarten, aber auch wie erfüllend die Arbeit sein kann.

Examinierte Pflegekraft: Ausbildungsablauf

Für die Ausbildung zur examinierten Pflegekraft benötigst du mindestens den mittleren Bildungsabschluss. Bewerber mit Abitur werden ebenfalls angenommen. Wenn du nur einen Hauptschulabschluss hast, musst du eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Ausbildung (auch in einem anderen Fachbereich) nachweisen können. Alternativ reicht auch ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer einjährigen Ausbildung als Pflegehelfer/in aus.

Die Ausbildung findet an Pflegeschulen und Fachschulen für Pflege statt. Der praktische Teil wird in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen absolviert.

Im Rahmen der dualen Ausbildung werden dir umfangreiche Kenntnisse in Gesundheits- und Krankenpflege vermittelt. Auch die Themen Wirtschaft, Politik und Recht stehen auf dem Stundenplan. Im praktischen Teil der Ausbildung arbeitest du in stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen und lernst verschiedene Fachbereiche kennen, unter anderem Geriatrie, Neurologie und Innere Medizin.

Es gibt auch eine zweite Möglichkeit, den Abschluss als examinierte Pflegekraft zu erlangen. Hierbei absolvierst du eine schulische Ausbildung von zwei Jahren und anschließend ein mehrmonatiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus. Der schulische Teil der Ausbildung ist kostenpflichtig, der berufspraktische Teil kann vergütet werden.

Der Titel “Examinierte Pflegekraft” macht einen Unterschied: Es bedeutet, dass du eine staatliche Prüfung absolviert hast und eine ausgebildete Pflegefachkraft bist. Wer nicht examiniert ist, ist auch nicht staatlich geprüft, wie zum Beispiel Pflegehelfer/innen.

Dauer der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft

Du kannst die Ausbildung zur examinierten Pflegekraft in Vollzeit oder in Teilzeit absolvieren. Bei einer Vollzeitausbildung dauert es drei Jahre, bis du den Abschluss erreichst. Bei einer Teilzeitausbildung dauert es hingegen fünf Jahre.

Verkürzen der Ausbildung

Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Wenn du bereits eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen hast, kannst du einen entsprechenden Antrag stellen. Auch wenn nur Teile einer solchen Ausbildung erfolgreich absolviert wurden und eine fachliche Gleichwertigkeit vorliegt, ist eine Verkürzung von bis zu zwei Jahren möglich.

Die landesrechtlich geregelten Berufe im Bereich Pflegeassistenz und Pflegehilfe erlauben ebenfalls eine Verkürzung der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft um ein Drittel der Ausbildungszeit.

Die Möglichkeit zur Verkürzung gilt auch für Personen, die eine Umschulung zur Pflegekraft absolvieren. Wenn du einen vergleichbaren Abschluss oder einen Abschluss in einem einschlägigen Beruf vorweisen kannst, ist die Verkürzung problemlos möglich. Du musst lediglich einen entsprechenden Antrag stellen und den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des betreffenden Ausbildungsberufs erbringen. Die Umschulung selbst dauert in der Regel zwei Jahre. Danach kannst du die staatliche Prüfung ablegen und den Titel “Examinierte Pflegekraft” führen.

Verlängern der Ausbildung

Unter bestimmten Bedingungen ist es auch möglich, die Ausbildung zu verlängern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast. Die Ausbildung wird dann bis zur Nachprüfung verlängert, was in der Regel ein halbes Jahr zusätzlich bedeutet. Die Ausbildung kann auch aufgrund persönlicher Ereignisse wie zum Beispiel einem Todesfall in der Familie oder der Geburt deines eigenen Kindes verlängert werden. In diesen Fällen musst du einen Antrag stellen, der geprüft und genehmigt werden kann.

Examinierte Pflegekraft: Förderungen für die Ausbildung

Da es sich bei der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft um eine schulische Ausbildung handelt, kommen als Förderungen vor allem die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und das BAföG in Betracht. Bei einer Umschulung können gegebenenfalls weitere Förderungen seitens der Arbeitsagentur in Anspruch genommen werden.

Förderung der Ausbildung über BAföG

Auszubildende können unter bestimmten Umständen als Schüler betrachtet werden und haben dadurch Anspruch auf BAföG. Die persönlichen Umstände sind dabei entscheidend für die Einstufung und die Gewährung von BAföG. Als Schüler oder Schülerin erhältst du die Unterstützung komplett als nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss. Das BAföG ähnelt damit einem Stipendium. Zusätzlich zum BAföG gibt es Zuschüsse für Auslandsstudiengebühren oder Kinderbetreuung.

Förderung über Berufsausbildungsbeihilfe

Wenn du in einer eigenen Wohnung lebst und mit der Ausbildungsvergütung deine Ausgaben nicht decken kannst, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Zu den Ausgaben zählen beispielsweise Miete, Lebensmittel oder Fahrtkosten. Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit. Die Förderung erfolgt über einen monatlichen Zuschuss, der nicht rückzahlungspflichtig ist.

Wichtig: Um BAB beantragen zu können, musst du über 18 Jahre alt sein und darfst nicht mehr bei deinen Eltern wohnen. Auch wenn du verheiratet bist oder mit deinem Partner zusammenlebst, gilt dies als Grund, eine eigene Wohnung zu haben. Auch ein minderjähriges Kind ist ein Grund, eine eigene Wohnung zu haben. Bei einer rein schulischen Ausbildung ist keine Förderung über BAB möglich. Dies gilt auch, wenn du andere Förderungen von einer anderen Behörde erhältst, diese müssen jedoch mit BAB vergleichbar sein.

Weitere Förderungen

Neben BAföG und BAB gibt es weitere Fördermöglichkeiten für angehende examinierte Pflegekräfte. So kann beispielsweise ein Bildungsgutschein beantragt werden. Auch Wohngeld kann beantragt werden, sofern du eine eigene Wohnung hast und BAB und BAföG abgelehnt wurden. Das Kindergeld, das deine Eltern möglicherweise noch erhalten, kann ebenfalls zur Finanzierung der Ausbildung genutzt werden. Des Weiteren gibt es Möglichkeiten der Förderung durch Hartz IV, Stipendien und den Bildungskredit der KfW.

Examinierte Pflegekraft: Vorteile und Nachteile

Als examinierte Pflegekraft kannst du pflegebedürftigen Menschen in vielerlei Hinsicht helfen. Von der Versorgung bis hin zu Gesprächen bist du in der Lage, ihren Alltag zu verschönern. Allerdings bringt der Job auch Nachteile mit sich.

Vorteile der Tätigkeit als examinierte Pflegekraft

Die meisten Menschen entscheiden sich für den Beruf der Pflegekraft, weil sie etwas verändern möchten. Sie möchten anderen Menschen helfen, ihr Leben angenehmer gestalten und zu deren Gesundheit und Wohlbefinden beitragen. Ein großer Vorteil des Jobs als examinierte Pflegekraft liegt darin, dass es um Menschen geht. Du kannst abwechslungsreiche Tage und Aufgaben erwarten. Weitere Vorteile sind:

  • Abwechslungsreiche Tätigkeiten: Jeder Tag ist anders, es warten immer neue Aufgaben und Herausforderungen auf dich.
  • Sinnhaftigkeit: Du hilfst Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, und erleichterst ihnen das Leben.
  • Teamarbeit: Als Pflegekraft arbeitest du im Team mit anderen Pflegern, Ärzten und Betreuern zusammen.
  • Sicherheit: Der Job als Pflegekraft wird immer gebraucht, und es gibt Aufstiegsmöglichkeiten für deine persönliche Entwicklung.
  • Selbstständigkeit: Innerhalb eines gewissen Rahmens kannst du Entscheidungen treffen und neue Ideen für die Betreuung und Beschäftigung der Pflegepersonen ausprobieren.

Nachteile der Tätigkeit als examinierte Pflegekraft

Der wohl größte Nachteil des Berufs als examinierte Pflegekraft ist die Bezahlung. Das Pflegepersonal wird in der Regel unterbezahlt. Schichtarbeit und Überstunden gehören zum Alltag, und es ist schwierig, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Viele Pflegekräfte nennen folgende Nachteile:

  • Schlechte Bezahlung
  • Körperlich und psychisch anstrengende Tätigkeit
  • Wechsel- und Nachtschichten
  • Bürokratischer Aufwand mit hohem Zeitaufwand

Viele dieser Nachteile beeinflussen sich gegenseitig. So führt der bürokratische Aufwand beispielsweise dazu, dass weniger Zeit für den Umgang mit den pflegebedürftigen Menschen bleibt. Der Wechsel von Tag- und Nachtschichten belastet den Körper und wirkt sich auf das eigene Wohlbefinden aus.

Examinierte Pflegekraft: Tätigkeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten

Als examinierte Pflegekraft kannst du in Alten- und Pflegeheimen, ambulanten Pflegeeinrichtungen, Hospizen, Krankenhäusern oder Pflegediensten arbeiten. Deine Tätigkeiten sind vielfältig und bieten ständige Abwechslung. Wenn du dich weiterbilden möchtest, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen, von Fortbildungen bis hin zum Studium.

Tätigkeiten der examinierten Pflegekräfte

Als examinierte Pflegekraft übernimmst du die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen. Dabei handelt es sich nicht nur um Senioren, sondern auch um Menschen jeden Alters, die aufgrund von Krankheit oder Unfall pflegebedürftig sind. Zu deinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung im Alltag
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Versorgung von Wunden und Wechseln von Verbänden
  • Palliativversorgung
  • Dokumentation von Daten
  • Beratung von Angehörigen

Bei jeder Hilfeleistung steht der Mensch im Vordergrund. Du musst beachten, in welchem Umfang Hilfe gewünscht und benötigt wird.

Als examinierte Pflegekraft bist du Ansprechpartner für den Patienten und seine Angehörigen. Du berätst sie zu verschiedenen Maßnahmen und Möglichkeiten, unterstützt bei der Beantragung von Pflegestufen und klärst Fragen zur Abrechnung beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Du bist die Verbindung zwischen Patient, Angehörigen und Ärzten.

Du kannst auch in ambulanten Pflegediensten arbeiten, wo du die Pflege von Menschen zu Hause übernimmst. Dort hilfst du bei alltäglichen Tätigkeiten und führst medizinische Leistungen durch, wie beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten. Für die 24-Stunden-Intensivpflege ist eine zusätzliche Ausbildung als Intensivkrankenpfleger/in erforderlich, da hier auch medizinische Geräte eingesetzt werden.

Mögliche Weiterbildungen für examinierte Pflegekräfte

Als examinierte Pflegekraft hast du verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung. Du kannst dich beispielsweise im akademischen Bereich fortbilden, indem du ein Fernstudium absolvierst. Es gibt verschiedene Studiengänge wie Pflege, Pflegepädagogik und Gesundheitsmanagement. Diese werden von Fernhochschulen angeboten und müssen privat finanziert werden. Es gibt jedoch staatliche Förderungen wie Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsstipendium, Weiterbildungsprämie und Aufstiegsprämie. Welche Förderung für dich in Frage kommt, kannst du individuell bei der Agentur für Arbeit erfragen. Eine andere Möglichkeit der Finanzierung ist ein Konsumentenkredit.

Eine Weiterbildung ermöglicht dir auch eine Spezialisierung, indem du spezielles Fachwissen erwirbst. Du kannst dich beispielsweise in Praxisanleitung, Wundversorgung oder Palliativ Care weiterbilden. Durch eine Weiterbildung oder ein Studium an einer Hochschule kannst du auch im pädagogischen Bereich tätig werden und Pflegepädagoge werden, indem du Wissen an pflegerischen Nachwuchs vermittelst.

LESEN  WordPress.com vs. WordPress.org

Eine Weiterbildung im Bereich Management eröffnet dir den Aufstieg zur Pflegedienstleitung. Generell geht es darum, leitende Tätigkeiten zu übernehmen und betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse zu haben. Weitere Themen sind Marketing, Personalführung, Qualitätsmanagement und Controlling.

Das Gehalt als examinierte Pflegekraft

Es ist bekannt, dass examinierte Pflegekräfte zu wenig verdienen. Wie wenig ist jedoch die Frage? Tatsächlich ist die Bezahlung angesichts der hohen körperlichen und seelischen Belastung nicht ausreichend. Im öffentlichen Dienst beträgt das Gehalt je nach Alter, Berufserfahrung und Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen 2.881 und 3.590 Euro monatlich. In privaten Einrichtungen wird in der Regel weniger gezahlt.

Eine examinierte Pflegekraft verdient in der Schweiz durchschnittlich rund 82.000 Euro brutto jährlich und in Luxemburg rund 96.000 Euro. In Deutschland liegt das durchschnittliche Gehalt bei 2.877 Euro brutto monatlich, was jährlich rund 34.524 Euro entspricht. Dieser Betrag liegt zwar über dem Verdienst von Fachgehilfen für steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (2.760 Euro monatlich) und Rechtsanwaltsfachangestellten (2.523 Euro monatlich), ist aber angesichts der täglichen Belastungen immer noch zu niedrig. In der Schweiz und Luxemburg sind die Gehälter zwar niedriger, aber aufgrund der höheren Lebenshaltungskosten und Steuern letztendlich geringer.

Das Gehalt kann jedoch deutlich höher sein, wenn du eine Position als Pflegedienstleitung oder Leitung einer Pflegeeinrichtung erreichst. In diesen Positionen sind durchschnittlich bis zu 4.000 Euro bzw. 5.000 Euro brutto im Monat möglich. Die höhere Bezahlung geht jedoch mit mehr Verantwortung und Stress einher.

Zusätzliche Leistungen wie das 13. Monatsgehalt werden beispielsweise bei der Caritas gezahlt. Weitere Leistungen wie zusätzliche Urlaubstage werden von anderen Einrichtungen gewährt. Regionale Unterschiede beim Gehalt sind ebenfalls zu beachten.

Der Job als examinierte Pflegekraft ist körperlich und psychisch anspruchsvoll. Trotzdem bietet er die Möglichkeit, das Leben pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Weiterbildungen ermöglichen zudem ein höheres Gehalt.

Ausbildung zur examinierten Pflegekraft

Wenn du examinierte Pflegekraft werden möchtest, brauchst du vor allem Empathie und Freude am Umgang mit Menschen jedes Alters. Gleichzeitig musst du körperlich belastbar sein, denn der Job als Pflegekraft ist anstrengend und herausfordernd. Bereits während deiner Ausbildung erfährst du, welche Belastungen dich erwarten, aber auch wie erfüllend die Arbeit sein kann.

Examinierte Pflegekraft: Ausbildungsablauf

Für die Ausbildung zur examinierten Pflegekraft benötigst du mindestens den mittleren Bildungsabschluss. Bewerber mit Abitur werden ebenfalls angenommen. Wenn du nur einen Hauptschulabschluss hast, musst du eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Ausbildung (auch in einem anderen Fachbereich) nachweisen können. Alternativ reicht auch ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer einjährigen Ausbildung als Pflegehelfer/in aus.

Die Ausbildung findet an Pflegeschulen und Fachschulen für Pflege statt. Der praktische Teil wird in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen absolviert.

Im Rahmen der dualen Ausbildung werden dir umfangreiche Kenntnisse in Gesundheits- und Krankenpflege vermittelt. Auch die Themen Wirtschaft, Politik und Recht stehen auf dem Stundenplan. Im praktischen Teil der Ausbildung arbeitest du in stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen und lernst verschiedene Fachbereiche kennen, unter anderem Geriatrie, Neurologie und Innere Medizin.

Es gibt auch eine zweite Möglichkeit, den Abschluss als examinierte Pflegekraft zu erlangen. Hierbei absolvierst du eine schulische Ausbildung von zwei Jahren und anschließend ein mehrmonatiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus. Der schulische Teil der Ausbildung ist kostenpflichtig, der berufspraktische Teil kann vergütet werden.

Der Titel “Examinierte Pflegekraft” macht einen Unterschied: Es bedeutet, dass du eine staatliche Prüfung absolviert hast und eine ausgebildete Pflegefachkraft bist. Wer nicht examiniert ist, ist auch nicht staatlich geprüft, wie zum Beispiel Pflegehelfer/innen.

Dauer der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft

Du kannst die Ausbildung zur examinierten Pflegekraft in Vollzeit oder in Teilzeit absolvieren. Bei einer Vollzeitausbildung dauert es drei Jahre, bis du den Abschluss erreichst. Bei einer Teilzeitausbildung dauert es hingegen fünf Jahre.

Verkürzen der Ausbildung

Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Wenn du bereits eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen hast, kannst du einen entsprechenden Antrag stellen. Auch wenn nur Teile einer solchen Ausbildung erfolgreich absolviert wurden und eine fachliche Gleichwertigkeit vorliegt, ist eine Verkürzung von bis zu zwei Jahren möglich.

Die landesrechtlich geregelten Berufe im Bereich Pflegeassistenz und Pflegehilfe erlauben ebenfalls eine Verkürzung der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft um ein Drittel der Ausbildungszeit.

Die Möglichkeit zur Verkürzung gilt auch für Personen, die eine Umschulung zur Pflegekraft absolvieren. Wenn du einen vergleichbaren Abschluss oder einen Abschluss in einem einschlägigen Beruf vorweisen kannst, ist die Verkürzung problemlos möglich. Du musst lediglich einen entsprechenden Antrag stellen und den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des betreffenden Ausbildungsberufs erbringen. Die Umschulung selbst dauert in der Regel zwei Jahre. Danach kannst du die staatliche Prüfung ablegen und den Titel “Examinierte Pflegekraft” führen.

Verlängern der Ausbildung

Unter bestimmten Bedingungen ist es auch möglich, die Ausbildung zu verlängern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast. Die Ausbildung wird dann bis zur Nachprüfung verlängert, was in der Regel ein halbes Jahr zusätzlich bedeutet. Die Ausbildung kann auch aufgrund persönlicher Ereignisse wie zum Beispiel einem Todesfall in der Familie oder der Geburt deines eigenen Kindes verlängert werden. In diesen Fällen musst du einen Antrag stellen, der geprüft und genehmigt werden kann.

Examinierte Pflegekraft: Förderungen für die Ausbildung

Da es sich bei der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft um eine schulische Ausbildung handelt, kommen als Förderungen vor allem die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und das BAföG in Betracht. Bei einer Umschulung können gegebenenfalls weitere Förderungen seitens der Arbeitsagentur in Anspruch genommen werden.

Förderung der Ausbildung über BAföG

Auszubildende können unter bestimmten Umständen als Schüler betrachtet werden und haben dadurch Anspruch auf BAföG. Die persönlichen Umstände sind dabei entscheidend für die Einstufung und die Gewährung von BAföG. Als Schüler oder Schülerin erhältst du die Unterstützung komplett als nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss. Das BAföG ähnelt damit einem Stipendium. Zusätzlich zum BAföG gibt es Zuschüsse für Auslandsstudiengebühren oder Kinderbetreuung.

Förderung über Berufsausbildungsbeihilfe

Wenn du in einer eigenen Wohnung lebst und mit der Ausbildungsvergütung deine Ausgaben nicht decken kannst, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Zu den Ausgaben zählen beispielsweise Miete, Lebensmittel oder Fahrtkosten. Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit. Die Förderung erfolgt über einen monatlichen Zuschuss, der nicht rückzahlungspflichtig ist.

Wichtig: Um BAB beantragen zu können, musst du über 18 Jahre alt sein und darfst nicht mehr bei deinen Eltern wohnen. Auch wenn du verheiratet bist oder mit deinem Partner zusammenlebst, gilt dies als Grund, eine eigene Wohnung zu haben. Auch ein minderjähriges Kind ist ein Grund, eine eigene Wohnung zu haben. Bei einer rein schulischen Ausbildung ist keine Förderung über BAB möglich. Dies gilt auch, wenn du andere Förderungen von einer anderen Behörde erhältst, diese müssen jedoch mit BAB vergleichbar sein.

Weitere Förderungen

Neben BAföG und BAB gibt es weitere Fördermöglichkeiten für angehende examinierte Pflegekräfte. So kann beispielsweise ein Bildungsgutschein beantragt werden. Auch Wohngeld kann beantragt werden, sofern du eine eigene Wohnung hast und BAB und BAföG abgelehnt wurden. Das Kindergeld, das deine Eltern möglicherweise noch erhalten, kann ebenfalls zur Finanzierung der Ausbildung genutzt werden. Des Weiteren gibt es Möglichkeiten der Förderung durch Hartz IV, Stipendien und den Bildungskredit der KfW.

Examinierte Pflegekraft: Vorteile und Nachteile

Als examinierte Pflegekraft kannst du pflegebedürftigen Menschen in vielerlei Hinsicht helfen. Von der Versorgung bis hin zu Gesprächen bist du in der Lage, ihren Alltag zu verschönern. Allerdings bringt der Job auch Nachteile mit sich.

Vorteile der Tätigkeit als examinierte Pflegekraft

Die meisten Menschen entscheiden sich für den Beruf der Pflegekraft, weil sie etwas verändern möchten. Sie möchten anderen Menschen helfen, ihr Leben angenehmer gestalten und zu deren Gesundheit und Wohlbefinden beitragen. Ein großer Vorteil des Jobs als examinierte Pflegekraft liegt darin, dass es um Menschen geht. Du kannst abwechslungsreiche Tage und Aufgaben erwarten. Weitere Vorteile sind:

  • Abwechslungsreiche Tätigkeiten: Jeder Tag ist anders, es warten immer neue Aufgaben und Herausforderungen auf dich.
  • Sinnhaftigkeit: Du hilfst Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, und erleichterst ihnen das Leben.
  • Teamarbeit: Als Pflegekraft arbeitest du im Team mit anderen Pflegern, Ärzten und Betreuern zusammen.
  • Sicherheit: Der Job als Pflegekraft wird immer gebraucht, und es gibt Aufstiegsmöglichkeiten für deine persönliche Entwicklung.
  • Selbstständigkeit: Innerhalb eines gewissen Rahmens kannst du Entscheidungen treffen und neue Ideen für die Betreuung und Beschäftigung der Pflegepersonen ausprobieren.

Nachteile der Tätigkeit als examinierte Pflegekraft

Der wohl größte Nachteil des Berufs als examinierte Pflegekraft ist die Bezahlung. Das Pflegepersonal wird in der Regel unterbezahlt. Schichtarbeit und Überstunden gehören zum Alltag, und es ist schwierig, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Viele Pflegekräfte nennen folgende Nachteile:

  • Schlechte Bezahlung
  • Körperlich und psychisch anstrengende Tätigkeit
  • Wechsel- und Nachtschichten
  • Bürokratischer Aufwand mit hohem Zeitaufwand

Viele dieser Nachteile beeinflussen sich gegenseitig. So führt der bürokratische Aufwand beispielsweise dazu, dass weniger Zeit für den Umgang mit den pflegebedürftigen Menschen bleibt. Der Wechsel von Tag- und Nachtschichten belastet den Körper und wirkt sich auf das eigene Wohlbefinden aus.

Examinierte Pflegekraft: Tätigkeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten

Als examinierte Pflegekraft kannst du in Alten- und Pflegeheimen, ambulanten Pflegeeinrichtungen, Hospizen, Krankenhäusern oder Pflegediensten arbeiten. Deine Tätigkeiten sind vielfältig und bieten ständige Abwechslung. Wenn du dich weiterbilden möchtest, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen, von Fortbildungen bis hin zum Studium.

Tätigkeiten der examinierten Pflegekräfte

Als examinierte Pflegekraft übernimmst du die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen. Dabei handelt es sich nicht nur um Senioren, sondern auch um Menschen jeden Alters, die aufgrund von Krankheit oder Unfall pflegebedürftig sind. Zu deinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung im Alltag
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Versorgung von Wunden und Wechseln von Verbänden
  • Palliativversorgung
  • Dokumentation von Daten
  • Beratung von Angehörigen

Bei jeder Hilfeleistung steht der Mensch im Vordergrund. Du musst beachten, in welchem Umfang Hilfe gewünscht und benötigt wird.

Als examinierte Pflegekraft bist du Ansprechpartner für den Patienten und seine Angehörigen. Du berätst sie zu verschiedenen Maßnahmen und Möglichkeiten, unterstützt bei der Beantragung von Pflegestufen und klärst Fragen zur Abrechnung beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Du bist die Verbindung zwischen Patient, Angehörigen und Ärzten.

Du kannst auch in ambulanten Pflegediensten arbeiten, wo du die Pflege von Menschen zu Hause übernimmst. Dort hilfst du bei alltäglichen Tätigkeiten und führst medizinische Leistungen durch, wie beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten. Für die 24-Stunden-Intensivpflege ist eine zusätzliche Ausbildung als Intensivkrankenpfleger/in erforderlich, da hier auch medizinische Geräte eingesetzt werden.

Mögliche Weiterbildungen für examinierte Pflegekräfte

Als examinierte Pflegekraft hast du verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung. Du kannst dich beispielsweise im akademischen Bereich fortbilden, indem du ein Fernstudium absolvierst. Es gibt verschiedene Studiengänge wie Pflege, Pflegepädagogik und Gesundheitsmanagement. Diese werden von Fernhochschulen angeboten und müssen privat finanziert werden. Es gibt jedoch staatliche Förderungen wie Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsstipendium, Weiterbildungsprämie und Aufstiegsprämie. Welche Förderung für dich in Frage kommt, kannst du individuell bei der Agentur für Arbeit erfragen. Eine andere Möglichkeit der Finanzierung ist ein Konsumentenkredit.

Eine Weiterbildung ermöglicht dir auch eine Spezialisierung, indem du spezielles Fachwissen erwirbst. Du kannst dich beispielsweise in Praxisanleitung, Wundversorgung oder Palliativ Care weiterbilden. Durch eine Weiterbildung oder ein Studium an einer Hochschule kannst du auch im pädagogischen Bereich tätig werden und Pflegepädagoge werden, indem du Wissen an pflegerischen Nachwuchs vermittelst.

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Eine Weiterbildung im Bereich Management eröffnet dir den Aufstieg zur Pflegedienstleitung. Generell geht es darum, leitende Tätigkeiten zu übernehmen und betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse zu haben. Weitere Themen sind Marketing, Personalführung, Qualitätsmanagement und Controlling.

Das Gehalt als examinierte Pflegekraft

Es ist bekannt, dass examinierte Pflegekräfte zu wenig verdienen. Wie wenig ist jedoch die Frage? Tatsächlich ist die Bezahlung angesichts der hohen körperlichen und seelischen Belastung nicht ausreichend. Im öffentlichen Dienst beträgt das Gehalt je nach Alter, Berufserfahrung und Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen 2.881 und 3.590 Euro monatlich. In privaten Einrichtungen wird in der Regel weniger gezahlt.

Eine examinierte Pflegekraft verdient in der Schweiz durchschnittlich rund 82.000 Euro brutto jährlich und in Luxemburg rund 96.000 Euro. In Deutschland liegt das durchschnittliche Gehalt bei 2.877 Euro brutto monatlich, was jährlich rund 34.524 Euro entspricht. Dieser Betrag liegt zwar über dem Verdienst von Fachgehilfen für steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (2.760 Euro monatlich) und Rechtsanwaltsfachangestellten (2.523 Euro monatlich), ist aber angesichts der täglichen Belastungen immer noch zu niedrig. In der Schweiz und Luxemburg sind die Gehälter zwar niedriger, aber aufgrund der höheren Lebenshaltungskosten und Steuern letztendlich geringer.

Das Gehalt kann jedoch deutlich höher sein, wenn du eine Position als Pflegedienstleitung oder Leitung einer Pflegeeinrichtung erreichst. In diesen Positionen sind durchschnittlich bis zu 4.000 Euro bzw. 5.000 Euro brutto im Monat möglich. Die höhere Bezahlung geht jedoch mit mehr Verantwortung und Stress einher.

Zusätzliche Leistungen wie das 13. Monatsgehalt werden beispielsweise bei der Caritas gezahlt. Weitere Leistungen wie zusätzliche Urlaubstage werden von anderen Einrichtungen gewährt. Regionale Unterschiede beim Gehalt sind ebenfalls zu beachten.

Der Job als examinierte Pflegekraft ist körperlich und psychisch anspruchsvoll. Trotzdem bietet er die Möglichkeit, das Leben pflegebedürftiger Menschen zu verbessern. Weiterbildungen ermöglichen zudem ein höheres Gehalt.

Ausbildung zur examinierten Pflegekraft

Wenn du examinierte Pflegekraft werden möchtest, brauchst du vor allem Empathie und Freude am Umgang mit Menschen jedes Alters. Gleichzeitig musst du körperlich belastbar sein, denn der Job als Pflegekraft ist anstrengend und herausfordernd. Bereits während deiner Ausbildung erfährst du, welche Belastungen dich erwarten, aber auch wie erfüllend die Arbeit sein kann.

Examinierte Pflegekraft: Ausbildungsablauf

Für die Ausbildung zur examinierten Pflegekraft benötigst du mindestens den mittleren Bildungsabschluss. Bewerber mit Abitur werden ebenfalls angenommen. Wenn du nur einen Hauptschulabschluss hast, musst du eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Ausbildung (auch in einem anderen Fachbereich) nachweisen können. Alternativ reicht auch ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer einjährigen Ausbildung als Pflegehelfer/in aus.

Die Ausbildung findet an Pflegeschulen und Fachschulen für Pflege statt. Der praktische Teil wird in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen absolviert.

Im Rahmen der dualen Ausbildung werden dir umfangreiche Kenntnisse in Gesundheits- und Krankenpflege vermittelt. Auch die Themen Wirtschaft, Politik und Recht stehen auf dem Stundenplan. Im praktischen Teil der Ausbildung arbeitest du in stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtungen und lernst verschiedene Fachbereiche kennen, unter anderem Geriatrie, Neurologie und Innere Medizin.

Es gibt auch eine zweite Möglichkeit, den Abschluss als examinierte Pflegekraft zu erlangen. Hierbei absolvierst du eine schulische Ausbildung von zwei Jahren und anschließend ein mehrmonatiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus. Der schulische Teil der Ausbildung ist kostenpflichtig, der berufspraktische Teil kann vergütet werden.

Der Titel “Examinierte Pflegekraft” macht einen Unterschied: Es bedeutet, dass du eine staatliche Prüfung absolviert hast und eine ausgebildete Pflegefachkraft bist. Wer nicht examiniert ist, ist auch nicht staatlich geprüft, wie zum Beispiel Pflegehelfer/innen.

Dauer der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft

Du kannst die Ausbildung zur examinierten Pflegekraft in Vollzeit oder in Teilzeit absolvieren. Bei einer Vollzeitausbildung dauert es drei Jahre, bis du den Abschluss erreichst. Bei einer Teilzeitausbildung dauert es hingegen fünf Jahre.

Verkürzen der Ausbildung

Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Wenn du bereits eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen hast, kannst du einen entsprechenden Antrag stellen. Auch wenn nur Teile einer solchen Ausbildung erfolgreich absolviert wurden und eine fachliche Gleichwertigkeit vorliegt, ist eine Verkürzung von bis zu zwei Jahren möglich.

Die landesrechtlich geregelten Berufe im Bereich Pflegeassistenz und Pflegehilfe erlauben ebenfalls eine Verkürzung der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft um ein Drittel der Ausbildungszeit.

Die Möglichkeit zur Verkürzung gilt auch für Personen, die eine Umschulung zur Pflegekraft absolvieren. Wenn du einen vergleichbaren Abschluss oder einen Abschluss in einem einschlägigen Beruf vorweisen kannst, ist die Verkürzung problemlos möglich. Du musst lediglich einen entsprechenden Antrag stellen und den Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des betreffenden Ausbildungsberufs erbringen. Die Umschulung selbst dauert in der Regel zwei Jahre. Danach kannst du die staatliche Prüfung ablegen und den Titel “Examinierte Pflegekraft” führen.

Verlängern der Ausbildung

Unter bestimmten Bedingungen ist es auch möglich, die Ausbildung zu verlängern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast. Die Ausbildung wird dann bis zur Nachprüfung verlängert, was in der Regel ein halbes Jahr zusätzlich bedeutet. Die Ausbildung kann auch aufgrund persönlicher Ereignisse wie zum Beispiel einem Todesfall in der Familie oder der Geburt deines eigenen Kindes verlängert werden. In diesen Fällen musst du einen Antrag stellen, der geprüft und genehmigt werden kann.

Examinierte Pflegekraft: Förderungen für die Ausbildung

Da es sich bei der Ausbildung zur examinierten Pflegekraft um eine schulische Ausbildung handelt, kommen als Förderungen vor allem die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und das BAföG in Betracht. Bei einer Umschulung können gegebenenfalls weitere Förderungen seitens der Arbeitsagentur in Anspruch genommen werden.

Förderung der Ausbildung über BAföG

Auszubildende können unter bestimmten Umständen als Schüler betrachtet werden und haben dadurch Anspruch auf BAföG. Die persönlichen Umstände sind dabei entscheidend für die Einstufung und die Gewährung von BAföG. Als Schüler oder Schülerin erhältst du die Unterstützung komplett als nicht rückzahlungspflichtigen Zuschuss. Das BAföG ähnelt damit einem Stipendium. Zusätzlich zum BAföG gibt es Zuschüsse für Auslandsstudiengebühren oder Kinderbetreuung.

Förderung über Berufsausbildungsbeihilfe

Wenn du in einer eigenen Wohnung lebst und mit der Ausbildungsvergütung deine Ausgaben nicht decken kannst, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Zu den Ausgaben zählen beispielsweise Miete, Lebensmittel oder Fahrtkosten. Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit. Die Förderung erfolgt über einen monatlichen Zuschuss, der nicht rückzahlungspflichtig ist.

Wichtig: Um BAB beantragen zu können, musst du über 18 Jahre alt sein und darfst nicht mehr bei deinen Eltern wohnen. Auch wenn du verheiratet bist oder mit deinem Partner zusammenlebst, gilt dies als Grund, eine eigene Wohnung zu haben. Auch ein minderjähriges Kind ist ein Grund, eine eigene Wohnung zu haben. Bei einer rein schulischen Ausbildung ist keine Förderung über BAB möglich. Dies gilt auch, wenn du andere Förderungen von einer anderen Behörde erhältst, diese müssen jedoch mit BAB vergleichbar sein.

Weitere Förderungen

Neben BAföG und BAB gibt es weitere Fördermöglichkeiten für angehende examinierte Pflegekräfte. So kann beispielsweise ein Bildungsgutschein beantragt werden. Auch Wohngeld kann beantragt werden, sofern du eine eigene Wohnung hast und BAB und BAföG abgelehnt wurden. Das Kindergeld, das deine Eltern möglicherweise noch erhalten, kann ebenfalls zur Finanzierung der Ausbildung genutzt werden. Des Weiteren gibt es Möglichkeiten der Förderung durch Hartz IV, Stipendien und den Bildungskredit der KfW.

Examinierte Pflegekraft: Vorteile und Nachteile

Als examinierte Pflegekraft kannst du pflegebedürftigen Menschen in vielerlei Hinsicht helfen. Von der Versorgung bis hin zu Gesprächen bist du in der Lage, ihren Alltag zu verschönern. Allerdings bringt der Job auch Nachteile mit sich.

Vorteile der Tätigkeit als examinierte Pflegekraft

Die meisten Menschen entscheiden sich für den Beruf der Pflegekraft, weil sie etwas verändern möchten. Sie möchten anderen Menschen helfen, ihr Leben angenehmer gestalten und zu deren Gesundheit und Wohlbefinden beitragen. Ein großer Vorteil des Jobs als examinierte Pflegekraft liegt darin, dass es um Menschen geht. Du kannst abwechslungsreiche Tage und Aufgaben erwarten. Weitere Vorteile sind:

  • Abwechslungsreiche Tätigkeiten: Jeder Tag ist anders, es warten immer neue Aufgaben und Herausforderungen auf dich.
  • Sinnhaftigkeit: Du hilfst Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, und erleichterst ihnen das Leben.
  • Teamarbeit: Als Pflegekraft arbeitest du im Team mit anderen Pflegern, Ärzten und Betreuern zusammen.
  • Sicherheit: Der Job als Pflegekraft wird immer gebraucht, und es gibt Aufstiegsmöglichkeiten für deine persönliche Entwicklung.
  • Selbstständigkeit: Innerhalb eines gewissen Rahmens kannst du Entscheidungen treffen und neue Ideen für die Betreuung und Beschäftigung der Pflegepersonen ausprobieren.

Nachteile der Tätigkeit als examinierte Pflegekraft

Der wohl größte Nachteil des Berufs als examinierte Pflegekraft ist die Bezahlung. Das Pflegepersonal wird in der Regel unterbezahlt. Schichtarbeit und Überstunden gehören zum Alltag, und es ist schwierig, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Viele Pflegekräfte nennen folgende Nachteile:

  • Schlechte Bezahlung
  • Körperlich und psychisch anstrengende Tätigkeit
  • Wechsel- und Nachtschichten
  • Bürokratischer Aufwand mit hohem Zeitaufwand

Viele dieser Nachteile beeinflussen sich gegenseitig. So führt der bürokratische Aufwand beispielsweise dazu, dass weniger Zeit für den Umgang mit den pflegebedürftigen Menschen bleibt. Der Wechsel von Tag- und Nachtschichten belastet den Körper und wirkt sich auf das eigene Wohlbefinden aus.

Examinierte Pflegekraft: Tätigkeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten

Als examinierte Pflegekraft kannst du in Alten- und Pflegeheimen, ambulanten Pflegeeinrichtungen, Hospizen, Krankenhäusern oder Pflegediensten arbeiten. Deine Tätigkeiten sind vielfältig und bieten ständige Abwechslung. Wenn du dich weiterbilden möchtest, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen, von Fortbildungen bis hin zum Studium.

Tätigkeiten der examinierten Pflegekräfte

Als examinierte Pflegekraft übernimmst du die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen. Dabei handelt es sich nicht nur um Senioren, sondern auch um Menschen jeden Alters, die aufgrund von Krankheit oder Unfall pflegebedürftig sind. Zu deinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Unterstützung im Alltag
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Versorgung von Wunden und Wechseln von Verbänden
  • Palliativversorgung
  • Dokumentation von Daten
  • Beratung von Angehörigen

Bei jeder Hilfeleistung steht der Mensch im Vordergrund. Du musst beachten, in welchem Umfang Hilfe gewünscht und benötigt wird.

Als examinierte Pflegekraft bist du Ansprechpartner für den Patienten und seine Angehörigen. Du berätst sie zu verschiedenen Maßnahmen und Möglichkeiten, unterstützt bei der Beantragung von Pflegestufen und klärst Fragen zur Abrechnung beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Du bist die Verbindung zwischen Patient, Angehörigen und Ärzten.

Du kannst auch in ambulanten Pflegediensten arbeiten, wo du die Pflege von Menschen zu Hause übernimmst. Dort hilfst du bei alltäglichen Tätigkeiten und führst medizinische Leistungen durch, wie beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten. Für die 24-Stunden-Intensivpflege ist eine zusätzliche Ausbildung als Intensivkrankenpfleger/in erforderlich, da hier auch medizinische Geräte eingesetzt werden.

Mögliche Weiterbildungen für examinierte Pflegekräfte

Als examinierte Pflegekraft hast du verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung. Du kannst dich beispielsweise im akademischen Bereich fortbilden, indem du ein Fernstudium absolvierst. Es gibt verschiedene Studiengänge wie Pflege, Pflegepädagogik und Gesundheitsmanagement. Diese werden von Fernhochschulen angeboten und müssen privat finanziert werden. Es gibt jedoch staatliche Förderungen wie Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsstipendium, Weiterbildungsprämie und Aufstiegsprämie. Welche Förderung für dich in Frage kommt, kannst du individuell bei der Agentur für Arbeit erfragen. Eine andere Möglichkeit der Finanzierung ist ein Konsumentenkredit.

Eine Weiterbildung ermöglicht dir auch eine Spezialisierung, indem du spezielles Fachwissen erwirbst. Du kannst dich beispielsweise in Praxisanleitung, Wundversorgung oder Palliativ Care weiterbilden. Durch eine Weiterbildung oder ein Studium an einer Hochschule kannst du auch im pädagogischen Bereich tätig werden und Pflegepädagoge werden, indem du Wissen an pflegerischen Nachwuchs vermittelst.

Eine Weiterbildung im Bereich Management eröffnet dir den Aufstieg zur Pflegedienstleitung. Generell geht es darum, leitende Tätigkeiten zu übernehmen und betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse zu haben. Weitere Themen sind Marketing, Personalführung, Qualitätsmanagement und Controlling.

Das Gehalt als examinierte Pflegekraft

Es ist bekannt, dass examinierte Pflegekräfte zu wenig verdienen. Wie wenig ist jedoch die Frage? Tatsächlich ist die Bezahlung angesichts der hohen körperlichen und seelischen Belastung nicht ausreichend. Im öffentlichen Dienst beträgt das Gehalt je nach Alter, Berufserfahrung und Dauer der Betriebszugehörigkeit zwischen 2.881 und 3.590 Euro monatlich. In privaten Einrichtungen wird in der Regel weniger gezahlt.

Eine examinierte Pflegekraft verdient in der Schweiz durchschnittlich rund 82.000 Euro brutto jährlich und in Luxemburg rund 96.000 Euro. In Deutschland liegt das durchschnittliche Gehalt bei 2.877 Euro brutto monatlich, was jährlich rund 34.524 Euro entspricht. Dieser Betrag liegt zwar über dem Verdienst von Fachgehilfen für steuer- und wirtschaftsberatende Berufe (2.760 Euro monatlich) und Rechtsanwaltsfachangestellten (2.523 Euro monatlich), ist aber angesichts der täglichen Belastungen immer noch zu niedrig. In der Schweiz und Luxemburg sind die Gehälter zwar niedriger, aber aufgrund der höheren Lebenshaltungskosten und Steuern letztendlich geringer.

Das Gehalt kann jedoch deutlich höher sein, wenn du eine Position als Pflegedienstleitung oder Leitung einer Pflegeeinrichtung erreichst. In diesen Positionen sind durchschnittlich bis zu 4.000 Euro bzw. 5.000 Euro brutto im Monat möglich. Die höhere Bezahlung geht jedoch mit mehr Verantwortung und Stress einher.

Zusätzliche Leistungen wie das 13. Monatsgehalt werden beispielsweise bei der Caritas gezahlt. Weitere Leistungen wie zusätzliche Urlaubstage werden von anderen Einrichtungen gewährt. Regionale Unterschiede beim Gehalt sind ebenfalls zu beachten.