Exportkontrolle: Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Exportkontrolle: Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Die Exportkontrolle ist ein äußerst wichtiges Thema für Unternehmen, insbesondere in Zeiten politischer Spannungen und Konflikte wie dem aktuellen Russland-Ukraine-Krieg. Um Ihnen stets umfassende Informationen und aktuelle Entwicklungen zu liefern, empfehlen wir Ihnen die IHK-Sonderseite Russland-Ukraine-Krieg. Dort finden Sie alles Wissenswerte zu Themen wie Sanktionen, Transport und Logistik, Energieversorgung, Unterstützung für Unternehmen und Migration.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert ebenfalls über die geltenden Embargovorschriften. Auf den BAFA-Internetseiten finden Sie spezifische Informationen zu Russland und Belarus.

Bevor Sie jedoch weitere Schritte unternehmen, stellt das BAFA klar, dass Sie eigenverantwortlich prüfen sollten, ob Verbote nach den einschlägigen Embargoverordnungen vorliegen. Um Ihnen bei dieser Einschätzung zu helfen, empfiehlt das BAFA die FAQ der Europäischen Union und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Nicht alle Geschäfte mit Russland oder Belarus sind von den Sanktionen betroffen und benötigen eine Genehmigung. Oft können Sie sich an den Warenverzeichnisnummern orientieren, um festzustellen, ob Ihre Güter von den Verbotstatbeständen betroffen sind.

Sollten Sie feststellen, dass Ihr Vorhaben einem Verbotstatbestand unterliegt, prüfen Sie, ob ein Ausnahmetatbestand in Frage kommt. Informationen hierzu finden Sie in den entsprechenden Verbotsnormen.

Bitte beachten Sie, dass durch das Inkrafttreten der Sanktionen zuvor erteilte Genehmigungen überlagert werden, sofern die neuen Sanktionsvorschriften Beschränkungen vorsehen. Entsprechende Ausfuhren sind daher verboten, es sei denn, es wurden Ausnahmegenehmigungen gemäß der Russland-Embargoverordnung erteilt.

Eine wichtige Entwicklung ist die delegierte Verordnung (EU) 2022/699 vom 3. Mai 2022. Diese Verordnung nimmt Russland als Bestimmungsziel aus dem Geltungsbereich der allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Europäischen Union heraus.

Das BAFA hat eine spezielle Russland-Telefonhotline eingerichtet, bevorzugt wird jedoch die schriftliche Anfrage. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie auf der BAFA-Seite, inklusive einer stetig ergänzten FAQ-Übersicht.

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Für Güterlieferungen nach Russland oder Belarus gibt es aufgrund der restriktiven Maßnahmen neue Codierungen für die Anmeldung von Exporten in ATLAS. Der Deutsche Zoll hat für die jüngsten EU-Sanktionen separate ATLAS-Teilnehmerinformationen veröffentlicht. Auch hier finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten des BAFA weitere Informationen.

Die Europäische Kommission bietet eine umfassende Informationsseite zu den Russland-Sanktionen an, inklusive eines Überblicks über die zeitliche Abfolge der verabschiedeten Maßnahmen und FAQ.

Zudem hat das Weiße Haus ein Fact Sheet zu verschärften US-Sanktionen gegen Russland veröffentlicht. Obwohl deutsche Unternehmen in der Exportkontrolle der deutschen und europäischen Gesetzgebung unterliegen, beanspruchen die USA eine weltweite Geltung ihrer Exportbestimmungen und drohen bei Verstößen mit Sanktionen. Daher kann es ratsam sein, sich auch mit den US-Sanktionen gegen Russland auseinanderzusetzen.

Weitere Informationen über die Maßnahmen des amerikanischen Bureau of Industry and Security (BIS) als Reaktion auf den Einmarsch Russlands sowie erlassene Sanktionen anderer Länder finden Sie auf der IHK-Sonderseite “Russland-Ukraine-Krieg”.

Es ist außerdem wichtig zu wissen, dass Russland der “Meistbegünstigtenstatus” (MFN) entzogen wurde. Das bedeutet, dass ein mit einem Land ausgehandelter Vorteil nun nicht mehr auf alle Handelspartner ausgedehnt wird, die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) sind. Für Importe aus Russland können daher zusätzliche Zölle erhoben werden, ohne dass die Begrenzung durch die gebundenen Tarife gilt.

Um den Zahlungsverkehr zu erschweren, wurden russische Banken aus dem SWIFT-System ausgeschlossen und es gibt russische Einschränkungen von Devisentransfers. Bitte beachten Sie, dass das BAFA nur für Embargo-Maßnahmen für Güter zuständig ist, nicht jedoch für den Kapitalmarkt. Dazu sollten Sie sich an das Servicezentrum der Deutschen Bundesbank wenden.

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Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass das BAFA für Hilfsgüterlieferungen in die Ukraine ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren anbietet. Die Allgemeine Genehmigung (AGG) Nr. 32, die am 15. April in Kraft getreten ist, erleichtert die Ausfuhr von Schutzausrüstung und Hilfslieferungen in die Ukraine. Diese Genehmigung gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Für detailliertere Informationen zu Hilfsgüterlieferungen in die Ukraine empfehlen wir Ihnen das BAFA Infoblatt.

Schließlich hat der Europäische Rat am 24.05.2022 eine Verordnung angenommen, die eine vorübergehende Liberalisierung des Handels und andere Handelszugeständnisse für bestimmte ukrainische Waren ermöglicht. In diesem Rahmen entfallen ein Jahr lang sämtliche Einfuhrzölle auf ukrainische Exporte in die EU.

Besuchen Sie die IHK-Sonderseite Russland-Ukraine-Krieg für weiterführende Informationen und kehren Sie immer wieder zurück, um über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.

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