Fahrerqualifizierungsnachweis: Pflicht für Berufskraftfahrer

Fahrerqualifizierungsnachweis: Pflicht für Berufskraftfahrer

Ein Fahrerqualifizierungsnachweis ist seit Mai 2021 innerhalb der Europäischen Union für Berufskraftfahrer verpflichtend. Um im gewerblichen Güter- und Personenverkehr tätig sein zu können, müssen Fahrer bestimmte Voraussetzungen und Nachweise erbringen.

Was ist ein Fahrerqualifizierungsnachweis?

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) basiert auf den EU-Richtlinien 2003/58/EG und 2018/645 sowie dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Laut Paragraph 2 BKrFQG kann die Grundqualifikation durch das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer oder den Abschluss einer entsprechenden Berufsausbildung erworben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ab dem 21. Lebensjahr eine beschleunigte Grundqualifikation zu absolvieren.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird durch den Eintrag der Schlüsselnummer 95 im Führerschein nachgewiesen. Seit 2021 erfolgt dieser Eintrag nun auf einer separaten Karte, dem FQN. Der FQN muss zusätzlich zum Führerschein mitgeführt werden.

Gibt es eine Ersatzfunktion für den Führerschein?

Nein, der Fahrerqualifizierungsnachweis muss zusätzlich zum Führerschein vorhanden sein und ersetzt diesen nicht. Der FQN ist ebenfalls im Scheckkartenformat gehalten und enthält Angaben zur Qualifikation, persönliche Daten des Fahrers sowie Informationen zur Ausstellung und Gültigkeit der Karte. Die Gültigkeit des Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt fünf Jahre und muss vor Ablauf erneuert werden.

Die Nachweise werden auch im Berufskraftfahrerqualifikationsregister eingetragen, welches vom Kraftfahrt-Bundesamt verwaltet wird. Dadurch können die Behörden jederzeit überprüfen, ob Berufskraftfahrer die notwendigen Qualifikationen besitzen.

Wer muss einen Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen?

Berufskraftfahrer mit den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE müssen sowohl über eine Grundqualifikation verfügen als auch alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren. Dies betrifft Fahrer, die gewerblich Lkw über 3,5 Tonnen, Linien- oder Reisebusse fahren. Sie sind verpflichtet, einen Antrag auf den Fahrerqualifizierungsnachweis zu stellen.

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Fahrer, die ihren Führerschein vor dem 10. September 2008 (Personenkraftverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) gemacht haben, sind von der Grundqualifikationspflicht ausgenommen. Allerdings müssen auch sie alle fünf Jahre eine Weiterbildung nachweisen.

Wo kann man den Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen?

Um den Fahrerqualifizierungsnachweis zu beantragen oder zu verlängern, müssen Fahrer sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden. Dies ist in der Regel die Behörde am Wohnort des Fahrers. Je nach Behörde kann die Bearbeitungsdauer und Zusendung der Karte unterschiedlich sein.

Kosten und Sanktionen

Die Kosten für den Fahrerqualifizierungsnachweis trägt grundsätzlich der Fahrer selbst. Es gibt jedoch Arbeitgeber, die die Kosten für Module der Grundqualifikation oder Weiterbildung übernehmen.

Gemäß § 28 BKrFQG können Sanktionen drohen, wenn Fahrer den Fahrerqualifizierungsnachweis nicht vorweisen können. Im Falle einer Ordnungswidrigkeit können Bußgelder von bis zu 5.000 Euro bzw. bis zu 20.000 Euro verhängt werden. Auch Arbeitgeber können zur Kasse gebeten werden, wenn sie die Anforderungen für den FQN nicht erfüllen.

Quellen und weiterführende Links:

  • § 2 BKrFQG
  • Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)