Sie sind gerne hinter dem Steuer und haben ein Talent dafür, anderen Menschen Sachen zu erklären? Das sind wichtige Voraussetzungen für die Fahrlehrerausbildung – aber allein nicht ausreichend. Es gibt verschiedene Kriterien, die angehende Fahrlehrer erfüllen müssen.
Voraussetzungen für die Fahrlehrerausbildung in Deutschland
Bevor angehende Fahrlehrer unterrichten dürfen, müssen sie zunächst eine Fahrlehrerschule besuchen und selbst noch einmal in die Rolle des Schülers schlüpfen. Erst nach einer mündlichen und schriftlichen Fachkundeprüfung dürfen sie sich dann tatsächlich Fahrlehrer nennen.
Doch welche Voraussetzungen gelten bei der Fahrlehrerausbildung sonst noch, um in diesem Beruf arbeiten zu dürfen? Wie läuft die Ausbildung üblicherweise ab? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
Ausbildung zum Fahrlehrer: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden
Viele Fahrschüler behalten ihren Fahrlehrer in guter Erinnerung, war dieser doch eine wichtige Stütze auf dem Weg zur Fahrerlaubnis. Fühlen sich angehende Führerscheinbesitzer in der Fahrschule wohl, wirkt sich dies positiv auf die Ausbildung aus.
Ein Fahrlehrer muss also auf jeden Fall über eine soziale Kompetenz verfügen, damit sich der Fahrschüler auch gut betreut fühlt. Daneben gibt es für die Fahrlehrerausbildung weitere Voraussetzungen, die ein potenzieller Fahrlehrer erfüllen muss. Das sind:
- Geistige und körperliche Eignung (kann durch ein umfassendes ärztliches Gutachten nachgewiesen werden)
- Mindestalter von 21 Jahren
- Minimum drei Jahre Fahrpraxis in der Fahrerlaubnisklasse B. Bei allen übrigen Führerscheinklassen reichen zwei Jahre Fahrpraxis aus, um die für die Fahrlehrerausbildung benötigten Voraussetzungen zu erfüllen.
- Persönliche Eignung (wird durch die Vorlage vom Führungszeugnis nachgewiesen)
- Vorhandener Schulabschluss
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Abschluss wie beispielsweise das Abitur oder Fachabitur
Zudem müssen angehende Fahrlehrer im Besitz der Fahrerlaubnis sein, für die sie die Fahrlehrerlaubnis erwerben möchten. Da die Grundausbildung zum Fahrlehrer die Fahrerlaubnisklassen B und BE umfasst, benötigen Sie als Anwärter in der Regel also nicht nur mindestens die Führerscheinklasse B, sondern auch die Klasse BE.
Bei einem Job als Fahrlehrer handelt es sich nicht selten um eine neue Tätigkeit, welche Menschen aufnehmen, die schon eine geraume Zeit berufstätig sind. Solange die körperliche und geistige Eignung noch vorhanden ist, kann dieser Beruf also auch im fortgeschrittenen Alter noch eine Alternative darstellen.
Gut zu wissen: Eine Fahrlehrerausbildung kann Kosten von circa 12.000 Euro verursachen. Hinzu kommen noch ungefähr 1.000 Euro für die Vorstellung zur Prüfung. Als größter Posten schlägt dabei in aller Regel der Theoriekurs, welcher circa fünf Monate dauert, zu Buche: Er kostet rund 5.500 Euro. Bestehen Sie die theoretische oder praktische Prüfung nicht, müssen Sie die Prüfungsgebühr erneut entrichten.
Wie läuft die Ausbildung zum Fahrlehrer ab?
Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, können sich angehende Fahrlehrer bei einer entsprechenden Fahrschule für die Ausbildung anmelden. Zunächst steht ein theoretischer Teil an, in dem die folgenden Themengebiete vertieft werden:
- Fahren
- Technik
- Verkehrspädagogik
- Umwelt
- Recht
- Verkehrsverhalten
Der Umfang der theoretischen Ausbildung übersteigt den eines Fahrschülers deutlich. Es müssen etwa 1.000 Unterrichtsstunden absolviert werden, wovon allein 540 Stunden auf die Pädagogik entfallen. Für den theoretischen Teil werden etwa fünf Monate angesetzt. Wie so oft kommt auch bei der Fahrlehrerausbildung nach der Theorie die Praxis.
Im Rahmen des praktischen Unterrichts müssen angehende Fahrlehrer ein fünfmonatiges Praktikum in einer Fahrschule absolvieren.
Wichtig: Insgesamt kann die Ausbildung zum Fahrlehrer zwölf Monate in Anspruch nehmen, sofern Sie alle Prüfungen im ersten Anlauf bestehen. Sie sollten also ausreichend Zeit dafür einplanen.
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