Fahrradfahren ist eine beliebte Fortbewegungsmethode, aber wann ist es erlaubt, auf dem Gehweg zu fahren? In diesem Artikel erfährst du alles, was du darüber wissen musst.
Aktueller Bußgeldkatalog zum verbotswidrigen Befahren von Gehwegen
Verstoß | Bußgeld |
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verbotswidrig Gehweg befahren mit Behinderung | 55 € |
verbotswidrig Gehweg befahren mit Gefährdung | 70 € |
verbotswidrig Gehweg befahren mit Unfallfolge | 80 € |
verbotswidrig Gehweg befahren, obwohl dieser durch Zeichen 239/241/242.1 gesperrt war | 100 € |
verbotswidrig Gehweg befahren mit Behinderung | 25 € |
verbotswidrig Gehweg befahren mit Gefährdung | 30 € |
verbotswidrig Gehweg befahren mit Unfallfolge | 35 € |
Das Fahrradfahren auf dem Fußweg ist üblicherweise verboten
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben Radfahrer auf dem Gehweg in der Regel nichts verloren, denn in § 2 Abs. 1 StVO heißt es folgendermaßen:
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen. […]
Auch das Fahrrad gilt als Fahrzeug – allerdings nicht als Kraftfahrzeug – und gehört somit üblicherweise auf die Straße. Von dieser Regelung darf abgewichen werden, wenn ein eigener Fahrradweg vorhanden ist, den die Radler an Stelle der Straße benutzen können.
Ist besagter Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet, sind sie sogar dazu verpflichtet, darauf zu fahren und nicht auf der Fahrbahn.
Ein benutzungspflichtiger Radweg ist daran zu erkennen, dass ein blaues Schild mit weißem Fahrradsymbol (mitunter in Kombination mit einem Fußgängersymbol) vorhanden ist. Fehlt ein solches Schild, ist der Radweg nicht benutzungspflichtig und es steht den Radfahrern frei, auf dem Radweg oder der Straße zu fahren. In jedem Fall ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg tabu. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 bis 25 Euro rechnen.
Dieses Verbot gilt lediglich in zwei Situationen nicht: So dürfen bis zu einem bestimmten Alter Kinder mit ihrem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren. Des Weiteren gibt es Gehwege, die zusätzlich für den Radverkehr freigegeben sind. Beide Fälle erläutern wir im Folgenden.
Kinder mit Fahrrad auf dem Gehweg
Gemäß der StVO darf ein Kind mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, wenn es das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für Kinder, die jünger als 8 Jahre sind, ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg sogar Pflicht, es sei denn, es ist ein Radweg vorhanden, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist.
Im Alter zwischen 8 und 10 Jahren kann es sich ein Kind aussuchen, ob es auf der Straße, dem Rad- oder dem Gehweg Fahrrad fährt.
Wie ist es aber mit erwachsenen Radfahrern, die solche Kinder begleiten? Lange Zeit war ihnen auch in diesem Fall das Fahrradfahren auf dem Gehweg nicht gestattet. Während ihre Kinder also auf dem Bürgersteig fuhren, mussten sie selbst den Radweg oder die Straße nutzen.
Am 14. Dezember 2016 hat sich dies jedoch geändert. Seitdem dürfen begleitende Aufsichtspersonen mit ihrem Fahrrad ebenfalls den Gehweg nutzen. Das Kind darf in diesem Fall allerdings nicht älter als 8 Jahre alt sein.
Was ist ein gemeinsamer Rad- und Fußweg?
Das Fahrradfahren auf dem Gehweg ist auch dann gestattet, wenn es sich um einen gemeinsamen Fahrrad- und Fußgängerweg handelt. Dies kann durch verschiedene Schilder angezeigt werden. Zum einen existiert das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“. Dieses markiert, dass das Radfahren auf dem Gehweg hier erlaubt ist. Die Radler sind dazu allerdings nicht verpflichtet und können stattdessen auch die Straße nutzen.
Zum anderen kann der gemeinsame Rad- und Fußweg aber auch benutzungspflichtig für die Radfahrer sein. Dies ist der Fall, wenn ein blaues Schild vorhanden ist, das sowohl ein Fußgänger- als auch ein Fahrradsymbol zeigt. Werden diese durch einen senkrechten Strich getrennt, bedeutet dies auch eine Trennung des Weges: die Radfahrer müssen sich auf einer Seite bewegen, die Fußgänger auf der anderen. Ist auf dem Schild hingegen ein waagerechter Strich zu sehen, nutzen Radfahrer und Fußgänger gemeinsam den Gehweg.
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